Justitia mittig vor hellblauen Himmel, links befindet sich der Slogan

Bewerbungsverfahren

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Bewerbung

Welche Unterlagen werden benötigt?
• Anschreiben/ Motivationsschreiben
• Lebenslauf
• die letzten Schulzeugnisse
• eine Kopie des Personalausweises bzw. Reisepass
• ggf. Praktikumsnachweise
• ggf. weitere Nachweise / Unterlagen

Teile uns auch gerne mit, wie du auf uns aufmerksam geworden bist.

Nach Eingang deiner Online-Bewerbung werden zunächst die erforderlichen formalen Voraussetzungen geprüft.

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Eignungstest

Hat deine Bewerbung uns überzeugt und sollten alle Voraussetzungen bisher vorliegen, erhältst du eine Einladung zu einem Eignungstest (Online Assessment), der von zu Hause aus online stattfinden wird. Der Test behandelt Themen zum Allgemeinwissen, Logik, Sprache, visuelles Denken und Konzentrationsvermögen. Je nach Beruf ist der Einstellungstest auf das jeweilige Anforderungsprofil abgestimmt.

Unser Tipp:
Mache den Test wenn du möglichst ausgeschlafen bist, gut gefrühstückt hast und Ruhe hast. Versuche, dich nicht stressen zu lassen.

Icon Sporttest (Sneaker)

Sporttest

Falls du dich für die Ausbildung zum:zur Justizhauptwachtmeister:in beworben hast, ist nach dem Onlinetest der Sporttest zu absolvieren.
Der Test besteht u.a. aus einem Laufparcours mit Kraft-, Schnelligkeits-, Koordinations- und Beweglichkeitsübungen und dem Überwinden von Hindernissen sowie einem Pendellauf. Vor Absolvierung des Sporttests ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Teilnahme an einer körperlichen Leistung (Sporttest) vorzulegen. Eine nicht rechtzeitige Vorlage (spätestens am Tage des Sporttestes) führt zum Ausschluss vom weiteren Auswahlverfahren.

Du kannst dir hier ein Video zum Sporttest auf YouTube anschauen. Unten findest du weitere Infos zum Sporttest.

Icon Auswahlgespräch

Auswahlgespräch

Hast du die bisherigen Schritte bestanden, wirst du zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Das Auswahlgespräch beinhaltet eine Vorstellung, fachliche und situative Fragen und hilft uns herauszufinden, ob du für den Beruf motiviert und geeignet erscheinst.

Unser Tipp:
Komme pünktlich zum Termin und bringe evtl. notwendige Unterlagen mit. Du musst nicht nervös sein, unsere Mitglieder des Komissionskomitees sind alle sehr lieb. Und ganz wichtig: Sei du selbst und verstell dich nicht. 🙂

Icon Eignungsfeststellung

Eignungsfeststellung

Für die Einstellung und die Ernennung in das Beamtenverhältnis müssen weiterhin folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Bundeszentralregister & Selbstauskunft aus dem Vollstreckungsportal:
Die erforderliche Auskunft aus dem Bundeszentralregister sowie die Selbstauskunft aus dem Vollstreckungsprotal dürfen keine Eintragungen enthalten, die der Einstellung entgegenstehen.

Personalakte:
Für den Fall, dass du bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt bist oder warst, folgt die Anforderung der Personalakte.

Icon Gesundheit (herz)

Amtsärztliche Untersuchung

Da du bereits zum Ausbildungsbeginn verbeamtet sein wirst, muss im Vorfeld deine gesundheitliche Eignung durch die Untersuchung beim Amtsarzt festgestellt werden.
Bei der amtsärztlichen Untersuchung wird geprüft, ob dein Gesundheitszustand den Anforderungen zur Übernahme in das Beamtenverhältnis genügt.
Die Untersuchung erfolgt durch das Ausfüllen eines Fragebogens, sowie einer körperlichen Untersuchung. Genauere Informationen hierzu findest du unten bei unserem FAQ.

Wichtig: Ein negatives Ergebnis der amtsärztlichen Untersuchung muss nicht zwingend eine Absage bedeuten. Über die endgültige Absage entscheidet nämlich das Aus- und Fortbildungsreferat.

Icon Handshake

Einberufungschreiben

Wenn du alle Phasen des Auswahlverfahrens gemeistert hast, alle Anforderungen erfüllst und du uns aufgrund deiner Ergebnisse im Test und im Auswahlgespräch überzeugt hast, dann erhältst du von uns eine Einstellungszusage. Die weiteren Bewerber:innen erhalten eine schriftliche Absage.
Solltest du bereits in einem früheren Auswahlverfahren keine Zusage erhalten haben, kannst du dich trotzdem gerne erneut bewerben.

Herzlichen Glückwunsch! 🙂

FAQ

  • Wann kann ich mich bewerben?

    Für das duale Studium oder die Ausbildungen können Sie sich ab Veröffentlichung der Stellenanzeige im Internet über das Karriereportal des Landes Berlin für das Folgejahr bewerben.

  • Kann ich meine Bewerbungsunterlagen auch per Post oder per E-Mail übersenden?

    Nein, Bewerbungen werden ausschließlich online entgegengenommen.

  • Kann ich mich außerhalb der Bewerbungsfrist bewerben (Initiativbewerbung)?

    Für unsere Ausbildungsberufe kannst du Dich lediglich online zu den öffentlich bekannt gegebenen Zeiten bewerben. Initiativbewerbungen bzw. schriftlich eingereichte Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden. Also, schau einfach regelmäßig hier auf der Seite vorbei, um die Bewerbungsfristen nicht zu verpassen!

  • Gibt es einen NC? Brauche ich in bestimmten Fächern eine Mindestnote, um mich bewerben zu können?

    Es ist keine Mindestnote vorgesehen. Eine Vorgabe für eine bestimmte Mindestnote in einem Fach gibt es für keinen der drei Berufe. Da Deutsch die Amtssprache bei Gericht ist, solltest Du jedoch über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.

  • Ich habe einen Antrag zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeiten gestellt. Der Bearbeitungsprozess wird dauern. Kann ich mich trotzdem bewerben?

    4 Monate vor dem jeweiligen Einstellungstermin muss der Nachweis über das Vorliegen einer der geforderten Staatsbürgerschaften eingereicht werden. Das Bewerberverfahren kann unter Vorbehalt durchlaufen werden.
    Sollte bis zum Stichtag kein Nachweis eingereicht werden, führt dies zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren.

  • Ich habe gehört, dass es für die Ausbildung keine Altersgrenze gibt, für die spätere Verbeamtung aber schon?

    Ja, das ist richtig. Seit dem 01. Januar 2021 gilt das Gesetz zur Neuregelung dienstrechtlicher Einstellungshöchstaltersgrenzen.
    § 8a LBG Berlin regelt seitdem unter welchen Höchstaltersgrenzen eine Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe möglich ist. Es gilt der Grundsatz: Die Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe kann erfolgen, wenn die für die Einstellung vorgesehene Person zum Zeitpunkt der Einstellung noch nicht das Lebensjahr vollendet hat, welches 20 Jahre vor der nach den jeweiligen gesetzlichen Regelungen vorgesehenen Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand liegt.
    Das Beamtenverhältnis auf Widerruf (= Einstellung in den Vorbereitungsdienst) unterliegt keiner Höchstaltersgrenze.
    Aber: Sollten Sie zum Zeitpunkt der Einstellung in den Vorbereitungsdienst bereits das 45. Lebensjahr vollendet haben, ist eine an die Ausbildung anschließende Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe ggf. ausgeschlossen. Ein Hinausschieben der Altersgrenze ist für Betreuungszeiten vorgesehen.

  • Kann ich mich gleichzeitig für mehrere Ausbildungsberufe bewerben?

    Klar kannst du dich um mehrere Stellen gleichzeitig bewerben. Interessierst Du dich zum Beispiel für zwei unserer Berufe und bist dir noch nicht ganz sicher? Dann bewirb dich doch einfach für beide und erhöhe deine Chancen, im Team der Gerechten aufgenommen zu werden. Die Verfahren werden jeweils getrennt voneinander geführt, weshalb für jeden ausgeschriebenen Ausbildungsberuf eine eigene Bewerbung inklusive aller Angaben und Anlagen erforderlich ist.

  • Wann kann ich mit einer Antwort nach dem Interview rechnen?

    Das Aus- und Fortbildungsreferat ist bemüht, euch so schnell wie möglich eine Rückmeldung über das Interview zu geben. Leider dauert das aber etwas länger, da die Auswahl der Kandidat:innen und die damit verbundenen formellen Angelegenheiten zunächst durch die Gremien müssen und unterschiedliche Personen dem zustimmen müssen. Aber keine Sorge: Niemand wird vergessen und es erhält jede:r eine Antwort über Zu- bzw. Absage.

  • Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

    Nach deiner eingereichten Bewerbung, wird diese von uns durchgeschaut und geprüft. Danach erhältst du eine Benachrichtigung, dass du den Online-Test absolvieren kannst. Sofern du diesen bestanden hast, wirst du zum Interview eingeladen. Nachdem alle Interviews mit den Bewerber:innen abgeschlossen worden sind, wird ein sog. Ranking erstellt. Hier werden die im Online-Test und im Interview erreichten Punkte berechnet und anhand der Punkte eine Liste erstellt. Die Liste weist somit auf, welche Bewerber:innen die Mindestpunktzahl für die Einstellung erreicht haben. Diese können dann zur amtsärztlichen Untersuchung eingeladen werden. Die Bewerber:innen für den Justizwachtmeisterdienst müssen noch einen Sporttest ablegen.
    Hast du auch die amtsärztlichen Untersuchung bestanden, steht deinem Ausbildungsbeginn nichts mehr im Wege.

  • Was wird bei der amtsärztlichen Untersuchung geprüft?

    Bei der amtsärztlichen Untersuchung wird geprüft, ob dein Gesundheitszustand den Anforderungen zur Übernahme in das Beamtenverhältnis genügt. Zu Beginn wird ein Fragebogen ausgefüllt. Diesen sollte man vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, da das Verschweigen oder die bewusste Angabe von falschen Informationen den Beamtenstatus kosten kann.
    Danach erfolgt die körperliche Untersuchung, die in der Regel durch Messung von Körpergröße und Gewicht, Blut- und Urinprobe, Messung von Puls und Blutdruck und Überprüfung des Gleichgewichtssinnes und der allgemeinen Beweglichkeit erfolgt.
    Wichtig: Ein negatives Ergebnis der amtsärztlichen Untersuchung muss nicht zwingend eine Absage bedeuten. Über die endgültige Absage entscheidet nämlich das Aus- und Fortbildungsreferat.

  • Ich bin schwerbehindert. Kann ich trotzdem eingestellt werden?

    Selbstverständlich kannst Du dich trotz Schwerbehinderung für unsere Berufe bewerben. Inklusion und Vielfalt sind uns wichtig im Team der Gerechten und deshalb versuchen wir unsere Ausbildung so barrierearm wie möglich zu gestalten.
    Wir prüfen dann ggf. im Einzelfall, ob eine Ausübung des Berufes trotz deiner Schwerbehinderung möglich ist und unter welchen Bedingungen. Sofern deiner Einstellung grundsätzlich nichts im Wege steht, wirst Du bei gleicher Eignung bei der Einstellung bevorzugt berücksichtigt.

  • Kann ich mich auch nach einer Absage erneut bewerben?

    Auf jeden Fall! Wenn du weiterhin zu unserem Team gehören möchtest, dann bewirb dich bei der nächsten Ausschreibung einfach erneut. Da wir jedes Auswahlverfahren separat betrachten, hast du keinerlei Nachteile, wenn es beim ersten Versuch nicht geklappt hat.

  • Ich habe noch Fragen zu den Ausbildungen, an wen kann ich mich wenden?

    Für Fragen zu den Ausbildungen oder dem Bewerbungsverfahren kannst du eine Mail an refaf_bewerbungen@kg.berlin.de schicken.