Justitia steht mittig vor einem bewölkten blauen Himmel

Gerichtsvollzieher:in

Ausbildung zum:zur Gerichtsvollzieher:in

Gerichtsvollzieher:innen sind Beamte der Justiz. Sie treiben im Rahmen des Gesetzes die Schulden von Gläubiger:innen ein, indem sie Urteile oder andere Titel durchsetzen und vollstrecken. Kann die:der Schuldner:in eine Geldforderung nicht erfüllen, dann pfändet der:die Gerichtsvollzieher:in im Rahmen des rechtlich Erlaubten bewegliche Gegenstände (z.B. aus der Wohnung) der Schuldner:innen.

Zudem stellen Gerichtsvollzieher:innen Pfändungs- und Vollstreckungsbescheide zu und nehmen Schuldner:innen die eidesstattliche Versicherung im Hinblick auf die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Vermögensauskunft ab.
Gerichtsvollzieher:innen arbeiten eigenständig, unterstehen dabei aber immer der Aufsicht der Gerichte. Sie haben ihr eigenes Büro und können sich ihre Termine selbst einteilen.

Bei dieser Tätigkeit braucht man nicht nur juristischen Sachverstand, sondern auch Fingerspitzengefühl. Denn Gerichtsvollzieher:innen müssen mit Menschen umgehen können, die sich in einer schwierigen Situation befinden. Was sie pfänden, hängt auch von ihrer Entscheidung ab. Sie greifen damit tief in das Leben von Menschen ein. Gerichtsvollzieher:innen übernehmen eine verantwortungsvolle und wichtige Aufgabe, denn sie dürfen den Schuldner:innen nicht die Lebensgrundlage nehmen. Den Schuldner:innen Anregungen zu geben, wie sie aus der prekären Situation wieder herauskommen, gehört auch zu ihren Aufgaben. Dabei haben sie jedoch immer das Gebot der Neutralität zu wahren.

Hinweis:
Aktuell ist bis zum 15.02.2026 das Bewerbungsfenster geöffnet. Unten findet ihr den Link!

Stellenbeschreibung und Anforderungen

  • Kurzinformationen

    Modell:
    Duale Ausbildung (Theorie- & Praxisphasen)

    Ausbildungsdauer:
    18 Monate + 2 Monate (Prüfungszeit)

    Vergütung während der Ausbildung:
    Die Besoldungen und Gehälter laufen während der Ausbildung weiter, da die Auszubildenden an das Kammergericht abgeordnet oder versetzt werden.

    Vergütung nach der Ausbildung:
    A8

    *zzgl. Sonderzahlung, Hauptstadtzulage, ggf. Familienzuschläge (z.B. Kinderzuschlag)

    Die Besoldung erhöht sich regelmäßig nach der Ableistung bestimmter Dienstzeiten (sog. Erfahrungsstufen)

  • Ablauf der Ausbildung

    Theorie
    Die Ausbildung ist aufgeteilt in theoretische und praktische Lehrgänge. Die theoretischen Grundlagen erlernst du in den Räumlichkeiten des Kammergerichts. Hier eignest du dir ein umfangreiches Wissen über die möglichen Einsatzgebiete an. Diese sind breit gefächert und beinhalten unter anderem Zwangsvollstreckungsrecht, Forderungspfändung, und Kostenrecht uvm.

    Praxis
    Die Praxiseinsätze finden in den verschiedenen Sachgebieten in den Gerichten und in den Büros der Gerichtsvollzieher:innen in Berlin statt. Dort arbeitest du mit echten Akten und kannst dein theoretisch erlerntes Wissen im Innen- und Außendienst in die Tat umsetzen.

  • Aufgabenbereiche
    • Die Einholung einer Vermögensauskunft bei Schuldner:innen oder die Einholung von Auskünften über das Vermögen des:der Schuldner:in bei Dritten
    • die Pfändung von Sachen der Schuldner:innen
      und deren Verwertung mit anschließender
      Auszahlung des Erlöses an die Gläubiger:innen
    • die Wegnahme einer beweglichen Sache (z.B. eines Fahrzeugs)
    • die Räumung einer Wohnung
    • die Durchführung von Zustellungen
  • Voraussetzungen

    Grundsätzliche Voraussetzungen

    1. Beamtin:Beamter auf Lebenszeit des allgemeinen Justizdienstes, des allgemeinen Justizvollzugsdienstes, des Krankenpflegedienstes an Justizvollzugsanstalten oder des Werkdienstes an Justizvollzugsanstalten und in der Regel eine mindestens dreijährige berufliche Erfahrung, § 7 Abs. 2, Abs. 3 LfbG i. V. m. § 2 APOGV, § 13 Abs. 1a LVO-Just.
    oder
    2. Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zur:zum Justizfachangestellten und eine in der Regel mindestens dreijährige berufliche Erfahrung, § 7 Abs. 2, Abs. 3 LfbG i. V. m. § 2 APOGV, § 13 Abs. 1b, 12 LVO-Just.
    oder
    3. Beamtin:Beamter auf Lebenszeit des Justizwachtmeisterdienstes – mit mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A 6 –, der:die nach den Fähigkeiten sowie nach der Persönlichkeit für den Gerichtsvollzieherdienst geeignet erscheint und einer laufbahnrechtlichen Dienstzeit von mindestens fünf Jahren (§ 12 LfbG BLN) und einer Leistungsbeurteilung vom ersten Beförderungsamt, die mit mindestens einer Leistung, die die Anforderungen deutlich übertrifft „gut“ oder der Leistungsstufe „B“, entspricht, § 7 Abs. 2, Abs. 3 LfbG i.V.m. § 13a LVO-Just.
    oder
    4. Für den Fall, dass geeignete Bewerbende nach § 13 Abs. 1 LVO-Just nicht in genügender Anzahl zur Verfügung stehen, kann zur Gerichtsvollzieherausbildung auch zugelassen werden, wer die Befähigung für einen Laufbahnzweig des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 außerhalb der Laufbahnrichtung Justiz und Justizvollzugsdienst vorweisen kann, § 7 Abs. 2, Abs. 3 LfbG i.V.m. § 13 Abs. 2 LVO-Just.

    Hinweis: Zu Ziffer 1, 2 und 3 muss ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis zum Land Berlin bestehen.

    Berufserfahrung – Stichtag
    Dem Tag vor Ausbildungsbeginn: 31.01.2027

    Staatsangehörigkeit
    • die deutsche Staatsangehörigkeit (i.S.d. Art. 116 GG) oder
    • die eines EU-Mitgliedslandes (i.S.d. § 7 Abs. 1 BeamtStG) oder
    • die eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder ei-nes Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben (i.S.d. § 7 Abs. 1 BeamtStG)

    Stichtag zum Nachweis der Staatsangehörigkeit
    Durch Vorlage der Einbürgerungsurkunde
    4 Monate vor Einstellungstermin (01.10.2026)

    Höchstalter
    Gilt nur für Justizfachangestellten nach § 13 Abs. 1b LVO-Just und Auszubildenden nach § 13 Abs. 2 LVO-Just:
    Die für die Zulassung vorgesehene Person darf zum Zeitpunkt des Beginns der Gerichtsvollzieherausbildung noch nicht das Lebensjahr vollendet haben, das 22 Jahre vor der für den Gerichtsvollzieherdienst gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand liegt. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass bei einer nach Abschluss des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses erfolgenden Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe die in § 8a LBG festgelegte Höchstaltersgrenze eingehalten werden kann.

    Körperliche Voraussetzungen
    Die besonderen körperlichen Anforderungen ergeben sich daraus, dass die:der Gerichtsvollzieher:in in der Ausübung ihrer:seiner Tätigkeit besonderen Konfliktsituationen ausgesetzt sein kann. Um eine Gefahrenlage in einer für den:die Gerichtsvollzieher:in unbekannten Umgebung rechtzeitig erkennen und angemessen reagieren zu können, darf die Wahrnehmungsfähigkeit der Bewerber:innen nicht eingeschränkt sein. Es dürfen die nachstehenden Werte nicht unterschritten werden:
    • Herabsetzung der Sehleistung (ohne Glas = Rohvisus) auf weniger als 0,3 auf einem Auge
    • Sehschärfe (mit Korrektur = Visus) von weniger als 1,0 auf dem besseren Auge und weniger als 0,8 auf dem schlechteren Auge
    • +/- 7 Dioptrien

    Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
    Die:Der Bewerber:in leben gemäß § 2 Nr. 3 APOGV in geordneten Vermögensverhältnissen.

  • Bewerbungszeitraum

    Einstellung zum 01.02.2027
    Bewerbungszeitraum: 01.02.-15.02.2026
    Bewirb dich hier!

  • Zwei Gerichtsvollzieherinnen stehen nebeneinander
  • Eine Gerichtsvollzieherin steht vor der Wohnungstür
  • Die geschwärzte Sonderakte Räumung
  • Die Ladefläche eines Umzugswagen