Online-Terminvereinbarung bei Berliner Behörden

Computertaste mit dem Text "Termin vereinbaren"

Terminbuchung über die Auswahl einer Dienstleistung

Termine können Sie buchen, in dem Sie eine Dienstleistung aufrufen:

Sofern für die ausgewählte Dienstleistung eine Termin­buchung angeboten wird, finden Sie diese am Ende der Dienstleistungs­beschreibung in der Auflistung der Standorte.

Bei Dienstleistungen, die unabhängig vom Wohnort an allen Standorten in Anspruch genommen werden können (Bsp. Bürgerämter) können Termine auch auf der rechten Seite über „Termin berlinweit suchen“ gebucht werden.

Ausgewählte Dienstleistungen:
Stadtplan von Berlin mit mehreren Stecknadeln

Terminbuchung über die Auswahl eines Standorts

Alternativ können Termine über eine Standort-Seite gebucht werden. Bei dieser variante können mehrere Dienstleistungen in einem Termin kombiniert werden, sofern das Amt eine Mehrfachauswahl anbietet.

Sofern an den ausgewählten Standorten eine Terminbuchung angeboten wird, finden Sie diese unter der Liste der dort angebotenen Dienstleistungen.

Ausgewählte Standorte:
  • Bürgerämter
    Sie können jedes der über 40 Bürgerämter aufsuchen, unabhängig vom Wohnbezirk. Nur wenige Dienstleistungen sind von der Allzuständigkeit ausgenommen (siehe Hinweise zur Terminbuchung)
  • KFZ-Zulassungsbehörde
Kalender

Termin ändern oder absagen

Jede Terminbuchung wird Ihnen per E-Mail bestätigt, sofern Sie Ihre Kontaktdaten angegeben haben. Zusätzlich erhalten Sie zwei Tage vor dem Termin noch einmal eine Terminerinnerung.

Sollten Sie Ihren bereits gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, so können Sie ihn ändern oder müssen ihn absagen.

Damit ermöglichen Sie es anderen Kundinnen und Kunden, den freigewordenen Termin zu buchen.

Beschreibung

Die elektronische Terminvereinbarung bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Termin mit einer Behörde online zu vereinbaren.

Berlin wächst in einem rasanten Tempo und damit auch die Anforderungen an die Verwaltung. Die Berliner Bürgerämter wurden personell auf diese Herausforderung vorbereitet. Damit soll die Vorgabe erreicht werden, jeder Kundin, jedem Kunden bei Bedarf innerhalb von 14 Tagen einen Termin im Bürgeramt zu vermitteln.

Sollten Sie ein Anliegen für das Bürgeramt haben, das nicht besonders eilig ist, buchen Sie bitte einen mittel- oder langfristigen Termin und nehmen Sie ihn dann zu gegebener Zeit wahr. Sollten Sie in einem Notfall, z.B. aufgrund abgelaufener Dokumente oder aus anderen nachvollziehbaren wichtigen Gründen Ihr Anliegen zeitnah erledigen müssen, gehen Sie bitte ohne einen Termin in eines der Berliner Bürgerämter und schildern Sie dort Ihren Notfall am Informationstresen. Es wird dann vor Ort nach einer individuellen Lösung Ihres Problems gesucht. Sie können sich mit Ihrem Anliegen an alle Bürgerämter in Berlin wenden – auch außerhalb Ihres Wohnbezirks.

Zudem lohnt es sich, wiederholt in den Terminkalender nach freien Terminen zu schauen. Wenn es die tagesaktuelle Organisation in den Bürgerämtern erlaubt, werden täglich neue zusätzliche Termine eingestellt, die Sie für Ihr Anliegen – auch kurzfristig – buchen können. Um stadtweit alle Terminmöglichkeiten angezeigt zu bekommen, klicken Sie bitte auf die von Ihnen gewünschte Dienstleistung und wählen dann die Funktion „Termin berlinweit suchen“ aus. Sie können aber auch das Bürgertelefon 115 nutzen, um Termine zu vereinbaren.

Bei Anliegen mit einer gesetzlichen Fristsetzung (z.B. bei An-/Ummeldung eines Wohnsitzes) gilt bereits die Bestätigung des gebuchten Termins als Nachweis für die Fristeinhaltung. Sie begehen keine Ordnungswidrigkeit, auch wenn Ihr Anliegen im Bürgeramt erst nach Fristüberschreitung bearbeitet wird.

Achtung! Fristenhinweis bei gerichtlichen Leistungen: Bei Terminbuchungen für Erbausschlagungen, Beratungshilfe und alle anderen gerichtlichen Dienstleistungen hat die Terminbuchung keine fristwahrende Wirkung.
Droht unmittelbar Fristversäumnis, wenden Sie sich ohne Termin direkt an das zuständige Gericht.

Die Buchung der Termine ist kostenfrei. Beachten Sie bitte, dass Termine, die über einen Zwischenhändler erworben werden, in den Ämtern keine Gültigkeit haben.

Beachten Sie bitte auch die Hinweise zur Terminbuchung.