- Als Mitarbeiter_innen einer Informationseinrichtung sind wir dem Artikel 5 des Grundgesetzes verpflichtet. Wir tragen Verantwortung für den freien Zugang zu Medien und Informationen.
- Mit unseren zentralen und dezentralen Einrichtungen sind wir Teil des bezirklichen Bildungs- und Kulturangebots und ein Mittelpunkt im öffentlichen Leben der Ortsteile.