- zum Zeitpunkt der Wahl mindestens 60 Jahre alt ist,
- zum Zeitpunkt der Wahlbenachrichtigung mit Hauptwohnsitz in Lichtenberg gemeldet ist und
- nicht durch ein Gerichtsurteil vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.
Häufige Fragen zur Seniorenvertretungswahl
Sie haben Fragen zur Seniorenvertretung oder zur Wahl? Im Folgenden beantworten wir die häufigsten Fragen – von den Voraussetzungen für eine Kandidatur über den Wahlablauf bis zur Briefwahl und den Aufgaben der Seniorenvertretung.
Ist Ihre Frage nicht dabei? Dann wenden Sie sich gerne an die Altenhilfekoordination des Bezirksamtes Lichtenberg.
Allgemein
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Wer darf wählen?
Die Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen werden auf Grundlage einer Vorschlagsliste berufen. Diese Liste wird durch Wahlen ermittelt. In Lichtenberg ist wahlberechtigt, wer
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Wer kann gewählt werden?
Alle Lichtenbergerinnen und Lichtenberger, die zum Zeitpunkt der Wahl 60 Jahre oder älter sind, ihren Hauptwohnsitz in Lichtenberg gemeldet haben und nicht durch ein Gerichtsurteil von der Wählbarkeit oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter ausgeschlossen sind, können sich bis zum 2. Oktober 2026 selbst vorschlagen oder von anderen vorgeschlagen werden. Auch hier spielt die Staatsangehörigkeit keine Rolle.
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Wo und wann wird gewählt?
Die Termine und Orte für die Wahlwoche vom 5. bis 12. März 2027 teilen wir allen Wahlberechtigten mit der Wahlbenachrichtigung mit. Wer möchte, kann stattdessen bequem per Briefwahl von zu Hause aus wählen.
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Wie erfahren Wahlberechtigte von ihrem Wahlrecht?
Ab dem 5. Januar 2027 verschicken wir die Wahlbenachrichtigungen mit allen Informationen zu Wahlterminen, Wahlorten und Informationsveranstaltungen.
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Werden die Kandidatinnen und Kandidaten mit den meisten Stimmen automatisch Mitglied der Seniorenvertretung?
Nein. Die Mitglieder der Seniorenvertretung werden nicht direkt gewählt, sondern durch das zuständige Bezirksamtsmitglied berufen – auf Grundlage einer Vorschlagsliste, die durch die Wahl ermittelt wurde. Aus den Berufungsvorschlägen wählen die Wahlberechtigten in allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl eine Vorschlagsliste; auf deren Grundlage beruft die Bezirksbürgermeisterin bzw. die zuständige Bezirksstadträtin anschließend die Mitglieder der Seniorenvertretung.
Von allen Kandidierenden mit den meisten Stimmen werden bis spätestens 30. März 2027 mindestens 13 und höchstens 17 Personen in die Vertretung berufen. Die Amtszeit entspricht der Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung (fünf Jahre).
Alle Einzelheiten dazu finden Sie im Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz (BerlSenG). -
Was ist die Seniorenvertretung?
Die Seniorenvertretung ist eine unabhängige, überparteiliche und ehrenamtliche Interessenvertretung aller Seniorinnen und Senioren im Bezirk.
Ihre Mitglieder- vertreten die Anliegen älterer Menschen in der Bezirksverordnetenversammlung, ihren Ausschüssen und gegenüber dem Bezirksamt sowie weiteren Institutionen, Verbänden und Organisationen,
- bieten Sprechstunden für ältere Menschen im Bezirk an,
- halten Kontakt zu Pflegediensten, Bewohnerbeiräten, Freizeitstätten und Trägern der Altenhilfe und
- entwickeln Vorschläge für bezirkliche Maßnahmen, die für ältere Menschen in Lichtenberg besonders wichtig sind.
Grundlage des Engagements ist das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz (BerlSenG).
Die Seniorenvertretung besteht in der Regel aus 17 Mitgliedern, mindestens jedoch aus 13. Die Amtszeit orientiert sich an der Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung; danach bleibt die amtierende Seniorenvertretung im Amt, bis sich die nächste konstituiert hat.
Bei inhaltlichen Fragen zur Arbeit der Seniorenvertretung können Sie sich direkt an die amtierenden Mitglieder der Seniorenvertretung Lichtenberg wenden.
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Wer finanziert die Wahl?
Die Kosten für Personal und Sachmittel tragen die Berliner Bezirksämter. Die Sachkosten für die Seniorenwahl berücksichtigt die Senatsverwaltung nach Prüfung im Rahmen der Basiskorrektur.
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Wie kann ich mich aktiv an der Wahl beteiligen?
Sie können sich für die Wahlkommission oder die Wahlvorstände bewerben. Die Wahlkommission organisiert die Wahl der Vorschlagslisten zur Berufung der Seniorenvertretung; die Wahlvorstände unterstützen sie in den einzelnen Wahllokalen. Mitglieder der Wahlkommission können zugleich auch einem Wahlvorstand angehören.
Kandidatur
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Wie erfahre ich mehr über die Kandidatinnen und Kandidaten?
Ab dem 5. Januar 2027 veröffentlichen wir die Liste aller Kandidierenden auf unserer Internetseite. Zusätzlich hängen wir sie in Behörden und öffentlichen Einrichtungen im Bezirk aus.
Geplant sind außerdem Vorstellungsvideos auf unserer Internetseite (intern noch nicht final abgestimmt) sowie eine Broschüre, in der sich alle Kandidierenden selbst vorstellen und die in öffentlichen Einrichtungen im Bezirk ausliegt.
Zusätzlich laden wir zu drei Vorstellungsterminen vor Ort ein, zu denen alle Wahlberechtigten mit ihrer Wahlbenachrichtigung herzlich eingeladen sind.
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Wo bekomme ich die Broschüre mit den Kandidatinnen und Kandidaten?
Digital auf unserer Internetseite, bei den Vorstellungsterminen sowie ausliegend in Behörden und öffentlichen Einrichtungen im Bezirk.
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Ich habe jemanden vorgeschlagen oder mich selbst aufstellen lassen – wie geht es weiter?
Wer bis zum 2. Oktober 2026 per Post, E-Mail oder Telefon vorgeschlagen wird oder sich selbst vorschlägt, erhält anschließend von der Altenhilfekoordination ein schriftliches Formular mit der Bitte, die Kandidatur zu bestätigen.
Dieses Formular senden Sie bitte unterschrieben, im verschlossenen Umschlag, bis zum 30. Oktober 2026 zurück an:
Amt für Soziales
Altenhilfekoordination Soz 2220
Alt-Friedrichsfelde 60
10315 Berlin.Alle fristgerecht bestätigten Vorschläge veröffentlichen wir ab dem 5. Januar 2027 als Berufungsvorschlagsliste – zwei Monate vor der Seniorenvertretungswahl.
In der Wahlwoche vom 5. bis 12. März 2027 wählen die Wahlberechtigten aus den Berufungsvorschlägen an fünf Terminen eine Vorschlagsliste, die dem Bezirksamt zur Berufung vorgelegt wird. Zu diesen Terminen laden wir im Januar 2027 alle Wahlberechtigten schriftlich ein.
Briefwahl
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Kann ich per Brief wählen?
Ja. Die Briefwahl können Sie bis zum 18. Februar 2027 beantragen. Den Antrag auf Briefwahlunterlagen erhalten Sie mit Ihrer Wahlbenachrichtigung; er geht an das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ).
Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 4. März 2027, 18 Uhr, beim ITDZ eingegangen sein, damit Ihre Stimme zählt. Sie können die Unterlagen per Post schicken oder in einer bezirklichen Behörde – etwa im Rathaus – in den dafür vorgesehenen Briefkasten einwerfen.
Am Wahltag
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Ich habe meinen Personalausweis vergessen. Kann ich trotzdem wählen?
Ja, wenn Sie ein anderes amtliches Dokument mit Lichtbild vorlegen, etwa den Führerschein. Ohne ein solches Dokument ist die Stimmabgabe leider nicht möglich – Sie können dann aber an einem der weiteren Wahltermine in Ihrem Bezirk mit Personalausweis wählen.
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Kann jemand mit meiner Vollmacht im Wahllokal für mich wählen?
Nein. Möglich ist stattdessen die Briefwahl.
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Mein Personalausweis oder Führerschein ist abgelaufen – kann ich damit trotzdem wählen?
Ja.
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Ist eine Stellvertreterwahl für Menschen mit Demenz oder hohem Pflegebedarf möglich?
Nein, eine Stellvertreterwahl ist nicht vorgesehen.
Stimmzettel
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Muss ich zehn Kreuze auf dem Stimmzettel machen?
Nein. Sie können bis zu zehn Kreuze setzen, müssen es aber nicht.
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Kann ich die Kreuze auch aufteilen, zum Beispiel fünf bei einer Person und je zwei bis drei bei anderen?
Nein – pro Kandidatin oder Kandidat ist nur ein Kreuz erlaubt, sonst ist der Stimmzettel ungültig.
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Kann ich einen Namen durchstreichen, wenn ich diese Person nicht wählen möchte?
Nein, auch das macht den Stimmzettel ungültig.
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Ich habe mich verschrieben oder zu viele Kreuze gesetzt – bekomme ich einen neuen Stimmzettel?
Ja, im Wahllokal erhalten Sie während der Wahlwoche vom 5. bis 12. März 2027 gerne einen neuen. Bringen Sie dazu bitte den alten Stimmzettel und Ihre Wahlbenachrichtigung mit.
Wahlergebnisse
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Wann liegen die Wahlergebnisse vor?
Die Wahlkommission zählt die Ergebnisse innerhalb einer Woche nach dem letzten Wahltermin aus und übergibt sie dem Bezirk. Eine Woche später veröffentlichen wir das Ergebnis überall dort, wo auch die Wahl per Aushang beworben wurde – etwa im Rathaus –, außerdem im Internet und in der Presse.