Gründungen - steuerliche Anmeldung von Unternehmen, Gesellschaften, Vereinen, Gewerben, Selbständigkeit oder land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit am Standort Finanzamt Mitte/Tiergarten

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      geschlossen
  • Dienstag

      08:00-14:00 Uhr
  • Mittwoch

      08:00-14:00 Uhr
  • Donnerstag

      12:00-18:00 Uhr
  • Freitag

      geschlossen

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die abweichenden telefonischen Servicezeiten.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • U Heinrich-Heinestr.: 265
U-Bahn
  • Märkisches Museum: U2 Heinrich-Heine Staße: U8

Sonstige Hinweise zum Standort

Die Zahlung von Steuern und Abgaben ist nur unbar durch Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto des Finanzamts sowie mittels Hingabe/Übersendung von Schecks möglich. Verwaltungsgebühren können am Standort mit Girocard (ehemals ec-Karte), Debit- oder Kreditkarte der Anbieter Visa und Mastercard (jeweils mit PIN) bezahlt werden.

Telefonische Servicezeiten
Sie erreichen das Finanzamt telefonisch montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Dienstleistungsbeschreibung

Gründungen - steuerliche Anmeldung von Unternehmen, Gesellschaften, Vereinen, Gewerben, Selbständigkeit oder land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit

Sie sind verpflichtet, dem Finanzamt Auskünfte zu erteilen, wenn Sie

  • eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen oder
  • sich selbständig machen oder
  • einen freien Beruf ausüben oder
  • eine land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen oder
  • sich an einer Personengesellschaft beteiligen oder
  • eine Personengesellschaft gründen oder
  • eine Kapitalgesellschaft gründen (auch nach ausländischem Recht) oder
  • einen Verein gründen.

Für die Fragebogen besteht die gesetzliche Verpflichtung für eine elektronische Übermittlung im ELSTER-Verfahren (Ausnahme: Gründung eines Vereins).

Für den Zugang zum Fragebogen bei „Mein ELSTER“ ist zunächst die kostenlose Registrierung/ein Benutzerkonto bei „Mein ELSTER“ erforderlich. Diesen Zugang benötigen Sie später auch als sicheren Kommunikationsweg zum Finanzamt und für die Erfüllung weiterer steuerlicher Pflichten (z. B. für die Übermittlung von Steuererklärungen oder –anmeldungen), wenn Sie nicht Dritte damit beauftragen.

Sollten Sie bereits Zugang zu einem Benutzerkonto bei „Mein ELSTER“ haben, können Sie dieses auch für die Übermittlung des Fragebogens nutzen.

Sollten Sie noch keinen Zugang zu „Mein ELSTER“ haben, erstellen Sie bitte auf „Mein ELSTER“ zunächst ein Benutzerkonto. Nur wenn Sie für Ihre Registrierung weder eine Steuernummer noch eine Identifikationsnummer angeben können, z.B. weil Sie noch nicht steuerlich bei einem Finanzamt in Deutschland geführt werden und nicht in Deutschland gemeldet sind, können Sie sich vereinfacht nur mit Ihrer E-Mail-Adresse registrieren. Sie können dann in „Mein ELSTER“ zunächst nur den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online ausfüllen und elektronisch senden.

Weitere Informationen zur Registrierung finden Sie unter "Weiterführende Informationen".

Die Übermittlung der steuerlichen Anmeldung bei Gründung eines Vereins ist noch nicht mit „Mein ELSTER“ elektronisch möglich. In diesem Fall müssen Sie einen amtlichen Fragebogen herunterladen (siehe Formulare), ausdrucken, ausfüllen und dem zuständigen Finanzamt zusenden.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Melde-Formular
    siehe Abschnitt „Formulare“.
    Zu den einzelnen Fragebögen gibt es Ausfüllhilfen mit Erläuterungen.
  • Unter Umständen: Verträge, Urkunden oder Ähnliches
    Welche weiteren Unterlagen Sie benötigen oder vorlegen müssen, ergibt sich aus den Formularen.

Gebühren

Keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Zuständigkeit richtet sich in Berlin nach regionalen Gesichtspunkten und der Rechtsform in der das Gewerbe oder die selbständige Tätigkeit ausgeübt wird (mehr unter "Weiterführende Informationen").

  • Finanzamt für Körperschaften I: zuständig für Vereine
  • Finanzämter für Körperschaften I - IV: zuständig für alle weiteren Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften in Form einer GmbH & Co. KG
  • 17 regionale Finanzämter: zuständig für natürliche Personen und Personengesellschaften

Nur für die Ortsteile Mitte und Tiergarten

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