Das Internetangebot zu den Schöffenwahlen stellt sich vor

Das Internetangebot zu den Schöffenwahlen stellt sich vor

Schöffinnen und Schöffen fungieren als Laienrichterinnen und -richter in Strafverfahren und bringen das Rechtsverständnis der Bürgerinnen und Bürger in die Urteilsfindung ein. Ihre Stimmen haben das gleiche Gewicht wie die der Berufsrichterinnen und -richter. Gemeinsam entscheiden sie über Schuld und Strafmaß. Schöffinnen und Schöffen stellen Fragen und bringen sich mit gesundem Menschenverstand und Lebenserfahrung in das Verfahren ein. Sie tragen zur demokratischen Legitimation der Justiz bei, indem sie gesellschaftliche Werte integrieren. Durch sie wird der Grundsatz der Teilhabe der Bevölkerung an der Rechtsprechung verwirklicht.

Historie

Historie

Die Entwicklung des Schöffenamtes geht auf die politische Aufklärung des 19. Jahrhunderts zurück und war ein Ergebnis der Emanzipation des Bürgertums. Mit der Paulskirchenverfassung 1849 wurde die Volksbeteiligung an der Rechtsprechung verfassungsrechtlich verankert. Der Begriff “Schöffe” stammt aus dem 8. Jahrhundert. Ab dem 15. Jahrhundert verdrängten studierte Juristen die Schöffen. Heute tragen Schöffinnen und Schöffen als Repräsentanten des Volkes wesentlich zu einer gerechten Urteilsfindung bei.

Allgemeines

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Allgemeines

Schöffinnen und Schöffen werden für fünf Jahre aus der örtlichen Gemeinschaft gewählt und bringen nichtjuristische Perspektiven in die Rechtsprechung ein. Dies trägt zu einer gerechten und volksnahen Urteilsfindung bei. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich für eine Amtsperiode bewerben. In der Rubrik „Allgemeines“ wird erklärt, welche Voraussetzungen man erfüllen muss, wenn man Schöffin oder Schöffe werden möchte und welche Ausschlusskriterien es gibt. Wichtig sind auch die Hinweise zur Entschädigung und die Freistellung durch den Arbeitgeber.

Formulare

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Formulare

Es werden Schöffinnen und Schöffen sowohl für Straf- als auch Jugendgerichte gesucht. Die Bereitschaftserklärungen für das Erwachsenenstrafrecht werden von den Bezirkswahlämtern und für die Jugendgerichtsbarkeit von den Jugendämtern bearbeitet. Deshalb gibt es zwei verschiedene Formulare: eines für Schöffinnen und Schöffen und eines für Jugendschöffinnen und -schöffen. Bitte vermeiden Sie es, sich parallel für beide Ämter zu bewerben. Wenn man für das Jugendschöffenamt nicht infrage kommt, kann man alternativ im Erwachsenenstrafrecht eingesetzt werden.

Kontaktdaten

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Kontaktdaten

Für jeden Berliner Bezirk gibt es Kontaktdaten des Bezirkswahlamtes und des Jugendamtes gegebenenfalls ergänzt um Informationen über das Jugendschöffenamt. Diese beinhalten die Anschrift, Telefonnummer sowie die E-Mail-Adresse. Bürgerinnen und Bürger können die jeweiligen Bezirksämter für weitere Informationen zu den Schöffenämtern kontaktieren.

Rechtsgrundlagen

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Rechtsgrundlagen

Für das Amt der Schöffin bzw. des Schöffen sind mehrere Gesetze relevant: das Gerichtsverfassungsgesetz, das Jugendgerichtsgesetz und das Deutsche Richtergesetz. Zudem wird im Strafgesetzbuch der Verlust von Amtsfähigkeit und Wählbarkeit thematisiert, während das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Mitteilungspflichten bei Einwilligungsvorbehalt behandelt.

Kontakt

Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Schöffenwahl