Nach dem Wegfall einer früheren Kooperation mit einem freien Träger hat der Bezirk neue Wege organisiert: Gemeinsam mit dem Straßen- und Grünflächenamt, der BSR und einer Initiative, die verwertbare Räder aufarbeitet, werden nach und nach immer mehr abgestellte und beschädigte Fahrräder aus dem öffentlichen Raum entfernt.
Wichtig ist eine klare Unterscheidung: Ein Fahrrad gilt nur dann als Schrottfahrrad, wenn es nicht mit wenigen Handgriffen wieder fahrbereit wäre.
Weil Eigentumsrechte beachtet werden müssen, wird vor der Entfernung immer eine Frist gesetzt – erst danach darf das Rad entsorgt werden.