- Menschen mit einer Seh-Behinderung
- Menschen mit Lern-Schwierigkeiten
Barriere-Freiheit ist ein Recht.
Hier steht das Recht auf Barriere-Freiheit:
Im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikations-Technik Berlin
Die Abkürzung ist BIKTG Bln.
Hier stehen die Regeln für Barriere-Freiheit im Internet:
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
Die Abkürzung ist BITV.
Darum gibt es auch diese Seite:
Erklärung zur Barriere-Freiheit.
Wo steht die Erklärung zur Barriere-Freiheit in schwerer Sprache?
- Unten auf der Seite ist ein hellgraues Feld.
- Im hellgrauen Feld steht: Erklärung zur Barrierefreiheit.
- Wählen Sie aus: Erklärung zur Barrierefreiheit.
In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht:
Wie barrierefrei ist dieses Internet-Angebot?
Es gibt 3 Möglichkeiten.
Eine Internet-Seite ist:
- barrierefrei
- zum Teil barrierefrei
- nicht barrierefrei
Unser Internet-Angebot ist zum Teil barrierefrei.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Wir haben alle Barrieren aufgeschrieben.
Der Link steht im hellgrauen Feld unten auf der Seite.
Wählen Sie: Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Seite ist in schwerer Sprache.
Wann wurde die Erklärung zur Barriere-Freiheit zuletzt geändert?
Die Barriere-Freiheit für dieses Internet-Angebot muss 1 Mal im Jahr geprüft werden.
Das gilt auch für diese Erklärung.
Das Prüfdatum steht hier:
Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit ist vom 28.01.2026.
Das Prüfdatum darf nicht älter als 1 Jahr sein.
Die Erklärung zur Barriere-Freiheit ist für alle öffentlichen Stellen Pflicht.
Zum Beispiel für:
Diese Pflicht gibt es seit dem Jahr 2019.