Der LfG-B ist ein Landesbetrieb.
Das heißt:
Der LfG-B ist eine Firma von der Stadt Berlin.
Die lange Form von LfG-B ist: Landesbetrieb für Gebäude-Bewirtschaftung – Betriebs-Teil B.
Den LfG-B gibt es seit dem Frühling 2017.
- in neuen Häusern
Diese Häuser heißen auch:
MUFs. - in Container-Dörfern
Diese Container-Dörfer heißen auch: Tempo-Homes. - in alten Hotels
- in alten Büros.
Manchmal braucht das Land Berlin schnell einen Träger für eine Unterkunft.
Dann kann das Land Berlin den LfG-B beauftragen.
Das geht ohne Ausschreibung.
Eine Ausschreibung ist ein Verfahren.
Dabei sucht man einen Träger für eine Unterkunft.