Energie
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Zulassung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung (Taxen, Mietwagen, Krankentransporte) am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg

Öffnungszeiten
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.
Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung
Zulassung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung (Taxen, Mietwagen, Krankentransporte)
Die Zulassung als Taxi oder die Verwendung als Mietwagen oder als Fahrzeug zum Krankentransport, kann im Zuge der Zulassungsangelegenheit berücksichtigt werden. Es besteht die rechtliche Verpflichtung zur Anzeige einer derartigen Verwendung und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I.
Voraussetzungen
-
Taxen-, Mietwagenkonzession oder die Genehmigung zur Durchführung von Krankentransporten (Krankenwagenkonzession)
Den notwendigen Genehmigungsbescheid oder die Genehmigungsurkunde erhalten Sie nach der Beantragung beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Zulassung
(unter "Formulare") im Rahmen einer Zulassung
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Genehmigungsbescheid oder die Genehmigungsurkunde und die Gewerbeanmeldung
-
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Die elektronische Versicherungsbestätigung muss für die Verwendung als Taxi, Mietwagen oder Krankentransport von der Versicherungsgesellschaft ausgestellt sein.
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
-
Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
HU-Prüfbericht; die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein/ ZBI ergibt.
- ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und Personaldokument des Bevollmächtigten
- Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie (bei Firmen)
- Kennzeichenschilder
-
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
(unter "Formulare")
Formulare
Gebühren
- 10,90 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Kontakt
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg
Nahverkehr
- Bus
-
-
0.7km
Rhinstr./Gärtnerstr.
- 294
-
0.8km
Liebenwalder Str.
- 256
- N56
-
0.8km
Leuenberger Str.
- 294
-
0.9km
Bürknersfelder Str. West
- 294
-
0.9km
Grenzgrabenstr.
- 294
-
0.7km
Rhinstr./Gärtnerstr.
- Tram
-
-
0.2km
Rhinstr./Plauener Str.
- 27
- M17
- M4
- M5
-
0.5km
Schalkauer Str.
- 16
- M6
-
0.6km
Landsberger Allee/Rhinstr.
- 27
- M17
- M4
- M5
- 16
- M6
-
0.7km
Arendsweg
- 16
- M6
-
0.7km
Rhinstr./Gärtnerstr.
- 27
- M17
- M4
- M5
-
0.2km
Rhinstr./Plauener Str.
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