Energie
Über das Energieportal können sich die Bürgerinnen und Bürger umfassend über Maßnahmen, die aktuelle Lage und TIpps zum Thema Energie informieren.
Reisepass für in Berlin nicht gemeldete Personen, Touristen und Deutsche mit Wohnsitz im Ausland am Standort Pass- und Ausweisangelegenheiten in Sonderfällen / Apostillen / Beglaubigungen

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Wegen Baumaßnahmen geänderte Öffnungszeiten vom 15.12.2022 - 31.3.2023:
Montag - Donnerstag 07:00 - 14:00 Uhr
Freitag 07:00 - 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Bitte prüfen Sie, ob eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich ist.
Ab dem 04.01.2021 erfolgt jeweils Dienstag ab 14.00 Uhr eine begrenzte Ausgabe von Wartenummern insbesondere für Obdachlose für Pass- und Ausweisangelegenheiten am Eingang des Dienstgebäudes Friedrichstr. 219 für den Folgetag. Die Ausgabe endet mit der Vergabe des letzten Termins.
Für die Beantragung einer Apostille oder Vorbeglaubigung zur Legalisation wird die Nutzung der Schriftform unter nachfolgendem Link empfohlen:
Beglaubigung von Urkunden für das Ausland (Apostille/Legalisation)
Zu Ihrem Schutz, also unserer Kundinnen und Kunden, und auch zum Schutz unserer Beschäftigten ist es Pflicht, während des Aufenthalts in den Dienstgebäuden des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.“
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Reisepass für in Berlin nicht gemeldete Personen, Touristen und Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Wenn Sie
- sich in Berlin aufhalten, aber keine feste Wohnung haben (für Wohnungslose)
- oder sich vorübergehend in Berlin aufhalten und außerhalb von Berlin aktuell gemeldet sind,
Bevor Ihr Antrag entgegengenommen werden kann, benötigen wir:
für Wohnungslose
- die Abmeldebestätigung vom letzten deutschen Wohnsitz
- ein "Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde" (Anforderung durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - LABO)
eine Ermächtigung von Ihrer zuständigen Passbehörde (Hauptwohnsitz oder Deutsche Auslandsvertretung). Haben Sie Ihren Wohnsitz im Ausland, kann das eine zusätzliche Vorsprache erfordern (zum Beispiel durch Zeitverschiebung). Beachten Sie hierzu bitte das "Infoblatt für Auslandsdeutsche" (unter "Weiterführende Informationen").
In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU). Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Reise über die Einreisebestimmungen des Reiselandes zu informieren.
Expressverfahren und vorläufiger Reisepass
- In besonders eiligen Fällen, besteht die Möglichkeit per Expressverfahren einen regulären Reisepass innerhalb von maximal 4 Werktagen zu erhalten.
- Benötigen Sie schneller ein Reisedokument, besteht die Möglichkeit – unter Vorlage von Nachweisen (zum Beispiel Reiseunterlagen) einen vorläufigen Reisepass zu erhalten. Bitte erkundigen Sie sich vor der Beantragung, ob ein vorläufiger Reisepass in Ihrem Reiseland akzeptiert wird.
Gültigkeit
- sechs Jahre: für bis 24-Jährige
- zehn Jahre: für über 24-Jährige
- 1 Jahr (maximal): vorläufiger Reisepass
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
- Die persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich
-
Reisepass für Minderjährige
- das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein.
- der Antrag ist vom gesetzlichen Vertreter zu stellen. (das sind in der Regel beide El-ternteile)
Erforderliche Unterlagen
-
1 biometriefähiges Foto neuester Zeit
Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Für den Reisepass dürfen nur biometrietaugliche Fotos verwendet werden.
Gehört die Antragstellerin / der Antragsteller einer Religionsgemeinschaft an, bei der eine Kopfbedeckung vorgeschrieben ist, ist zusätzlich bei der erstmaligen Beantragung ein Nachweis vorzulegen. -
Falls vorhanden Ihr Reisepass ansonsten der Personalausweis
(auch wenn dieser bereits abgelaufen ist)
-
Sie haben Ihren Wohnsitz im Ausland
Nicht in allen Ländern besteht eine Meldepflicht. Es kann daher erforderlich sein, den Wohnsitz im Ausland nachzuweisen. Hierfür bestehen abhängig vom Wohnort unterschiedliche Möglichkeiten. Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, informieren Sie sich vorher auf den Internetseiten der deutschen Auslandsvertretungen (unter "Weiterführende Informationen").
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Infoblatt für Auslandsdeutsche
Weiterführende Informationen für Antragstellerinnen und Antragsteller
-
standesamtliche Urkunde
Die Vorlage der Geburtsurkunde oder der Eheurkunde ist nur dann erforderlich, wenn Abweichungen von bisherigen Eintragungen vorliegen (zum Beispiel Namensänderung durch Eheschließung).
Gebühren
- 37,50 Euro: für bis 24-Jährige (regulärer Reisepass)
- 60,00 Euro: für über 24-Jährige (regulärer Reisepass)
- 26,00 Euro: vorläufiger Reisepass
- 75,00 Euro (37,50 Euro Ausweis + 37,50 Euro Unzuständigkeitsgebühr): für bis 24-Jährige
- 120,00 Euro (60,00 Euro Ausweis + 60,00 Euro Unzuständigkeitsgebühr): für über 24-Jährige
- 52,00 Euro: (26,00 Euro Ausweis + 26,00 Euro Unzuständigkeitsgebühr): vorläufiger Reisepass
- 22,00 Euro: Zuschlag für 48-Seiten-Pass
- 32,00 Euro: Zuschlag für Expressantrag
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Reisepass für in Berlin nicht gemeldete Personen - Touristen - kann ausschließlich beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten beantragt werden.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.
Kontakt
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Pass- und Ausweisangelegenheiten in Sonderfällen / Apostillen / Beglaubigungen
Erläuterung der Symbole
Bitte beim Pförtner melden.
Nahverkehr
U-Bahn U6 Kochstr./Checkpoint Charlie
Bus M29 U Kochstr./Checkpoint Charlie
Bus 248 Jüdisches Museum