Fragen und Antworten zur Europawahl 2024 - III -

Wählen gehen

  • Wer kann wählen gehen?

    Wer wahlberechtigt ist, bestimmt sich nach den Regelungen des Mitgliedstaates, in dem gewählt wird.

    Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist in Deutschland erstmals für die Europawahl im Jahr 2024 auf das sechzehnte Lebensjahr herabgesetzt worden.

    Wahlberechtigt sind damit alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.

    Zudem können auch Deutsche wählen, die dauerhaft im Ausland leben.

  • Wie alt muss ich sein, um wählen zu dürfen?

    Wer wahlberechtigt ist, bestimmt sich nach den Regelungen des Mitgliedstaates, in dem gewählt wird.

    In Deutschland ist das für die Europawahl 2024 zum ersten Mal bereits mit 16 Jahren möglich.

  • Wie viele Stimmen habe ich bei der Europawahl?

    Bei der Europawahl hat jeder nur eine Stimme und darf daher nur ein Kreuz auf dem Stimmzettel setzen.

    Mit der Stimme wird eine politische Partei oder eine politische Vereinigung gewählt. Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber können sich nicht für die Europawahl aufstellen lassen und können damit auch nicht gewählt werden.
    Mit der Stimme werden keine bestimmten Kandidaten bzw. Kandidatinnen der Partei bzw. politischen Vereinigungen, sondern eine Wahlliste gewählt. Je nach der Stimmenanzahl für die einzelnen Listen erfolgt die Entsendung ins Europäische Parlament nach der Reihenfolge der Namen auf den Wahllisten. Jede Partei bzw. politische Vereinigung möchte natürlich möglichst viele Stimmen bekommen, denn je mehr Stimmen sie hat, desto mehr Personen kann sie in das Europäische Parlament entsenden.

  • Kann ich in Deutschland wählen, obwohl ich keine deutsche Staatsbürgerschaft habe?

    Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen und gemeldet sind, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Sie dürfen ihr Wahlrecht aber nur persönlich und nur einmal ausüben.

    Notwendig ist in Deutschland ein Eintrag ins Wählerverzeichnis. Mehr Informationen zur Wahl durch EU-Unionsbürgerinnen und Unionsbürger von der Landeswahlleitung Berlin

  • Kann ich als Bürgerin bzw. Bürger aus einem anderen EU-Mitgliedstaat einfach in das nächste Wahlbüro gehen oder muss ich in die Botschaft meines Landes gehen?

    In Deutschland wohnende Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten können in Deutschland nur im Wahllokal oder per Briefwahl wählen oder in ihrem Herkunftsland. Für die Wahl in Deutschland ist aber der Eintrag in das Wählerverzeichnis erforderlich. Sind Sie bereits länger in Deutschland gemeldet, ist der Eintrag automatisch vorhanden und Sie erhalten die Wahlunterlagen an Ihre Meldeadresse. Ansonsten muss selbst ein Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis gestellt werden. Dieser Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei Ihrem Wohnbezirk eingehen. Zum Antrag

  • Kann ich als Bürgerin oder Bürger aus Polen bei der Teilnahme an der Europawahl in Deutschland auch polnische Parteien wählen?

    Ihre Staatsangehörigkeit hat nichts mit der Wahlliste zu tun, die Sie wählen können.

    Gewählt wird die Wahlliste des Landes, in dem Sie wählen. Sie können also beispielsweise nicht mit der polnischen Staatsbürgerschaft in Deutschland eine polnische Wahlliste wählen, sondern müssen sich für eine deutsche Wahlliste entscheiden.

  • Ich komme nicht aus einem EU-Mitgliedstaat und bin erst vor weniger als drei Monaten in Deutschland eingebürgert worden. Kann ich wählen gehen?

    Mit der Einbürgerung in Deutschland haben Sie auch grundsätzlich das Wahlrecht erworben. Allerdings müssen Sie für die Teilnahme an der Europawahl in einem Wählerverzeichnis eingetragen sein.

    Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Wahlamt in Ihrem Wohnbezirk. Hier geht es zur Übersicht der bezirklichen Wahlämter

  • Was ist mit Menschen aus der Ukraine, die nach Deutschland geflüchtet sind? Dürfen Sie wählen?

    Die Ukraine ist kein Mitgliedstaat der EU. Daher dürfen Menschen aus der Ukraine, die nicht zusätzlich die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates besitzen, nicht an der Wahl teilnehmen.

  • Dürfen auch Menschen aus Überseegebieten, die zu einem EU-Land gehören, aber außerhalb Europas liegen, wählen? Dürfen Menschen z. B. in der Karibik wählen, wenn ihre Insel zu einem EU-Staat gehört?

    Trotz der großen Entfernung, die sie vom europäischen Kontinent trennt, sind diese Gebiete fester Bestandteil der EU. Die Rechtsvorschriften und Übereinkommen der EU kommen in diesen Gebieten uneingeschränkt zur Anwendung und deren Einwohner genießen die gleichen Rechte. Sie dürfen an der Europawahl teilnehmen.

  • Ich will auch ins EU-Parlament, wie geht das?

    Einzelpersonen können nicht zur Europawahl antreten. Um gewählt zu werden, muss man von einer politischen Partei oder politischen Vereinigung für eine Wahlliste nominiert werden.

    Mehr hierzu finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleitung

  • Ich werde erst am Wahltag 16 Jahre alt. Darf ich wählen?

    Ja. Es ist entscheidend, dass Sie am Wahltag das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. Die Vollendung eines Lebensjahres erfolgt am Vortag des Geburtstages (24:00 Uhr).

  • Kann ich in Deutschland und in meinem Herkunftsland wählen?

    Nein, an der Wahl zum Europäischen Parlament kann nur einmal teilgenommen werden. In Deutschland lebende EU-Bürgerinnen und EU-Bürger müssen sich entscheiden, ob sie an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrer Heimat wählen möchten.

  • Dürfen türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger auch an der Europawahl teilnehmen bzw. wählen gehen?

    Da die Türkei kein Mitgliedstaat der EU ist, dürfen türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger nicht an der Europawahl teilnehmen, wenn sie nicht zusätzlich eine Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der EU besitzen.

  • Meine Familie hat seit vielen Jahren nur ein Bleiberecht in Deutschland, aber keinen offiziellen Status. Kann ich trotzdem wählen?

    Das Bleiberecht ist nicht mit dem Wahlrecht zum Europäischen Parlament verbunden. Wenn Sie nicht die deutsche oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen, können Sie nicht an der Wahl teilnehmen.

  • Kann ich mit einem Nebenwohnsitz in Deutschland wählen?

    Auch mit einem Nebenwohnsitz können Sie wählen, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Als EU-Bürgerin/EU-Bürger müssen Sie aber in Deutschland eine Wohnung haben und dort gemeldet sein.

  • Kann ich in Deutschland wählen, weil ich hier arbeite, aber in einem anderen EU-Land wohne?

    Wahlberechtigt sind alle EU-Bürgerinnen und Bürger, die in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhalten und dort gemeldet sind. Wenn sich in Deutschland nur Ihre Arbeitsstelle befindet, reicht das nicht aus. Etwas anderes gilt, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Dann dürfen Sie in Deutschland wählen, auch wenn Sie außerhalb Deutschlands wohnen.

  • Darf ich wählen, obwohl ich aus einem Nicht-EU-Land komme und keine deutsche Staatsbürgerschaft habe?

    Nein. An der Wahl dürfen nur diejenigen teilnehmen, die eine Staatsbürgerschaft von einem der 27 EU-Mitgliedstaaten besitzen.

  • Ich habe mehrere Staatsbürgerschaften? Kann ich bei der Europawahl wählen?

    Wenn Sie zumindest eine Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates besitzt, sind Sie berechtigt, in Deutschland an der Europawahl teilzunehmen.

  • Ich ziehe in der Woche der Wahl in ein anderes EU-Land. Wo kann ich wählen?

    Wer wahlberechtigt ist, bestimmt sich nach den nationalen Regelungen der jeweiligen Länder, daher ist eine allgemeine Aussage, ob Sie an ihrem neuen Wohnort wählen kannst, nicht möglich.

    Bitte wenden Sie sich an die Wahlleitung des EU-Landes, in das Sie gezogen sind.

  • Kann ich auch als Deutsche bzw. Deutscher im Ausland wählen?

    Auch Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben und keinen Wohnsitz in Deutschland haben, sind bei der Europawahl 2024 in Deutschland wahlberechtigt. Hier muss aber proaktiv die Aufnahme in ein Wahlregister beantragt werden. Nähere Informationen hierzu vom Landeswahlleiter

  • Wie kann ich wählen?

    Die Teilnahme an der Europawahl kann persönlich durch den Besuch des Wahllokals am Wahltag erfolgen oder per Briefwahl im Vorfeld der Wahlen.

    Wo sich Ihr Wahllokal im Bezirk befindet, steht auf der Wahlbenachrichtigung, die Sie rechtzeitig vor der Wahl mit der Post erhalten.

  • Muss ich um wählen zu können einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen oder bin ich automatisch eingetragen?

    In Berlin kann nur wählen, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. Sind Sie in Berlin gemeldet und wahlberechtigt, sollten Sie spätestens am 21. Tag vor der Wahl (19. Mai 2024) durch Ihr bezirkliches Wahlamt eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

    Haben Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich umgehend mit ihrem bezirklichen Wahlamt in Berlin in Verbindung setzen.

  • Wie und wo beantrage ich die Briefwahl?

    Informationen über die Möglichkeit der Briefwahl finden Sie zeitnah zur Wahl auf der Webseite der Landeswahlleitung Berlin bzw. erhalten Sie diese Informationen mit ihrer Wahlbenachrichtigung, wenn Sie in einem Wählerverzeichnis in Berlin eingetragen sind.

  • Kann ich meine Stimme stellvertretend für ein Familienmitglied abgeben, dass selbst am Wahltag verhindert ist?

    Nein, die Europawahl ist eine persönliche Wahl. Die Stimmabgabe kann nur persönlich erfolgen. Falls ein Familienmitglied an dem Wahltag verhindert ist, kann es die Briefwahl beantragen.