Fachstellen Soziale Wohnhilfe

Wohnungs-Mietvertrag mit dem Stempelvermerk "gekündigt", darauf liegt der dazugehörige Stempel

Hochwertige soziale Dienstleistungen setzen die Zufriedenheit der Mitarbeitenden voraus. Um die Qualität und Wirksamkeit der Fachstellen Soziale Wohnhilfe langfristig zu sichern, wird deren Mitarbeitendenzufriedenheit regelmäßig durch Befragungen erhoben. Ziel ist es, Rückmeldungen zu Arbeitsabläufen und Rahmenbedingungen systematisch auszuwerten und gezielt Verbesserungen umzusetzen. Die Fachstellen leisten einen zentralen Beitrag zur Prävention von Wohnungslosigkeit – durch Beratung, Unterstützung bei Mietschulden und der Vermeidung von Obdachlosigkeit sowie Vermittlung passender Hilfsangebote.

Ausgewählte Ergebnisse der Mitarbeitendenbefragung in den Fachstellen Soziale Wohnhilfe

Die Gesamtzufriedenheit der Mitarbeitenden ist ein zentraler Indikator für die Stabilität und Attraktivität des Arbeitsumfelds. Die nachfolgende Grafik bietet einen Überblick über die allgemeine Einschätzung der Arbeitssituation durch die Beschäftigten.

Die Qualität der täglichen Zusammenarbeit und der Kontakte mit den Bürgerinnen und Bürgern beeinflusst wesentlich die Motivation und Leistungsbereitschaft der Mitarbeitenden. Die Grafik zeigt, wie verschiedene Aspekte des Arbeitsalltags – darunter die inhaltliche Zufriedenheit, das kollegiale Miteinander und der Bürgerkontakt – bewertet werden.

Zielvereinbarung

Grundlage der Zielvereinbarung Soziale Wohnhilfen bilden die mit dem Fachstellenkonzept definierten Qualitätsstandards. Zentrale Zielsetzung der Zielvereinbarung ist die präventive Wirkung durch den Erhalt von Wohnraum über aufsuchende Hilfe und schnellstmögliche Gewährung individuell notwendiger Unterstützung der Betroffenen über alle Hilfebedarfsbereiche hinweg. Leistungsberechtigte sollen durch die Fachstellen individuelle präventive Maßnahmen unverzüglich und aus einer Hand in definierter Qualität in Anspruch nehmen können, um nach Möglichkeit den Wohnraum und/oder adäquate Hilfe zu erhalten.

Es sind verschiedene Maßnahmenpakete vereinbart, u. a. zu den Themen Datenerhebung, Digitalisierung, Ressourcen, Standardisierung und Prozessoptimierung. Auf der Grundlage einer IST-Erhebung und unter Berücksichtigung der Ressourcen sollen für eine Folgezielvereinbarung Standards (Mindestwerte) und Zielwerte entwickelt werden. Die aktuelle Zielvereinbarung gilt bis zum 31.12.2025.

Weitere Informationen

Kontakt

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Abteilung Soziales – Referat III F Wohnungsnotfallhilfe und Unterkunftsstrukturen

Jens Weilandt