Wichtige Informationen: COVID-19 (Coronavirus)
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, auf den folgenden Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen zur aktuellen Lage, zusammengestellt vom Bezirksamt und dem Senat von Berlin:
Corona-Info-Seite von Lichtenberg | Allgemeinverfügung von Lichtenberg
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Lebenspartnerschaftsname - Wiederannahme des vorigen Familiennamens oder des Geburtsnamens am Standort Standesamt Lichtenberg / Eheregister

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus und zum Schutz der Bevölkerung und der Mitarbeitenden arbeitet das Standesamt derzeit in einem eingeschränkten Dienstbetrieb.
Die Leistungserbringung erfolgt dabei für die Bürgerinnen und Bürger und für unsere Beschäftigten unter Einhaltung der derzeitig geltenden Arbeitsschutz- und Hygienestandards.
Weiterhin gilt die Minimierung von persönlichen Kontakten.
Der eingeschränkte Dienstbetrieb bedeutet, dass derzeit nur eine begrenzte Zahl an Terminen vergeben werden darf, um die Abstandsregelungen auch in den Wartebereichen einzuhalten. Zur Steuerung der Kundenströme können daher derzeit auch keine Termine vor Ort vergeben werden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass immer nur eine begrenzte Anzahl von Personen in den Wartebereich (immer zu Ihrem Termin) eingelassen werden kann, um die Abstandsregelungen sicherzustellen. Dies erfolgt durch eine Sicherheitskraft.
Bei einer persönlichen Vorsprache bitten wir um die Einhaltung von Sicherheitsabständen im Wartebereich und Beachtung der Nies- und Hustetiketten.
Bitte beachten Sie, dass in den Dienstgebäuden die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-und Nasenschutzes (OP-Maske oder FFP2-Maske) besteht, bei dem auch die Nase bedeckt sein muss.
Derzeit gelten folgende Regelungen:
1. Eine persönliche Vorsprache ist daher derzeit nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur nach individueller Terminvereinbarung möglich. Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt nicht.
Bitte beachten Sie, dass das Terminangebot derzeit weiterhin eingeschränkt ist.
2. Wir bitten, nur die unbedingt notwendigen Personen zum Termin zu erscheinen, d.h. eine Person zur Anmeldung einer Eheschließung unter Nachweis der Vollmacht der/des Nichtanwesenden.
3. Beratungen/Auskünfte erfolgen ausschließlich telefonisch oder per E-Mail unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an das nachstehende E-Mail-Postfach.
4. Bitte nutzen Sie für Ihre Anliegen möglichst weiterhin den Postweg. Anträge und Unterlagen können auch in den Briefkasten des Dienstgebäudes Egon-Erwin-Kisch-Str. 106 eingeworfen werden. Zur besseren Zuordnung notieren Sie bitte auf dem Umschlag Angaben zum laufenden Vorgang (z.B. Name der Eheschließenden) Die Bearbeitung erfolgt ebenfalls schriftlich.
5. Von allgemeinen Sachstandsanfragen bitten wir Abstand zu nehmen. Für dringende oder Notfälle nehmen Sie vorab per E-Mail Kontakt auf.
6. Zur Anmeldung einer Eheschließung und die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses zur Eheschließung im Ausland senden Sie uns zunächst für jeden Verlobten separat das Formular „Anmeldung der Eheschließung“ bzw. „Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses“ ausgefüllt und unterschrieben per Post zu. Fügen Sie dieser Anmeldung Ihre Kontaktdaten sowie alle erforderlichen Unterlagen im Original bei.
7. Reservierungswünsche für Termine für Eheschließungen und für Termine für Namenserklärungen werden telefonisch oder per E-Mail entgegengenommen.
8. Eheschließungen finden weiterhin statt, werden allerdings grundsätzlich auf ein Minimum an Personen reduziert. Die für die einzelnen Eheschließungsstandorte geltenden Regelungen finden Sie hier.
9. Wir bitten um Verständnis, dass Nachbeurkundungsanträge für Eheschließungen im Ausland derzeit nur sehr eingeschränkt bearbeitet werden können.
10. Das Standesamt/Eheregister ist per E-Mail erreichbar.
Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Lebenspartnerschaftsname - Wiederannahme des vorigen Familiennamens oder des Geburtsnamens
Entgegennahme einer Namenserklärung
Voraussetzungen
- Lebenspartnerschaft ist aufgelöst.
-
Hinweis
Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.
Erforderliche Unterlagen
-
Lebenspartnerschaftsurkunde
ggf. mit amtlicher Übersetzung
-
Nachweis der Auflösung
rechtskräftiges Urteil/Beschluss oder Sterbeurkunde, ggf. mit amtlicher Übersetzung
- Personalausweis oder Reisepass
-
Geburtsurkunde und Bescheinigung über die Namensführung
bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland.
-
Dolmetscher
Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
-
Hinweis
Weitere Unterlagen sind zu erfragen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vorherige telefonische Rücksprache.
Gebühren
ggf. Eidesstattliche Versicherung 30,00 Euro
Bescheinigung über die Namensführung 12,00 Euro
Hinweise zur Zuständigkeit
Bei der Begründung/Registrierung der Lebenspartnerschaft in Berlin das Standesamt, in dem die Lebenspartnerschaft registriert wurde, in allen anderen Fällen das Wohnsitzstandesamt. Bei Begründung der Lebenspartnerschaft und Wohnsitz im Ausland, das Standesamt I in Berlin.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.
Kontakt
Bezirksamt Lichtenberg
Standesamt Lichtenberg / Eheregister
Nahverkehr
S-Bahn Hohenschönhausen: S75
Bus 154, 197, 256, 893, X54
Tram M4, M17
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