Lebensmittelsicherheit - Prüfung

Bei Gastätten- und Imbißbesuchen können gelegenheitlich Hygienemängel festgestellt werden. Diese können Sie bei dem für Sie zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt anzeigen.

Voraussetzungen

  • Keine Vorrausetzungen erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben
    Name und Anschrift der Gaststätte
    genaue Tatzeit (Datum / Uhrzeit)
    Art des Hygienemangels (genaue Beschreibung)
    weitere Zeugen mit Name und Anschrift

Gebühren

Gebührenfrei

Hinweise zur Zuständigkeit

Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt der einzelnen Bezirke

Für Sie zuständig