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Was ist Mediation?

Mediation ist eine eigenständige Form der Konfliktbearbeitung.
Es handelt sich um ein Verfahren, das auf Anregung von Seiten der Verfahrensbeteiligten oder auf Initiative der(s) Vorsitzenden der Kammer, bei der die Streitsache anhängig ist, zustande kommt und die Zustimmung aller Verfahrensbeteiligen voraussetzt.

Es ist ein freiwilliges, nicht-öffentliches Verfahren, in dem ein speziell ausgebildeter unabhängiger Dritter ohne Entscheidungskompetenz (Mediator bzw. Mediatorin) die Parteien dabei unterstützt, selbst eine einvernehmliche Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten. In fast jedem Konflikt liegt eine Lösung verborgen, die für alle Parteien akzeptabel oder sogar verlockend sein kann. Mediation ist die „Kunst“ diese Lösung zu finden. Der Mediator/die Mediatorin bedient sich einer bestimmten Technik, um die Kommunikation zu fördern und so wieder Bewegung in festgefahrene Konflikte zu bringen, indem er/sie u. a. die Fakten sammelt und das Umfeld der strittigen Problematik zu beleuchten versucht.

Rolle des Prozessbevollmächtigten in der Mediation

Der Gerichtsmediator/die Gerichtsmediatorin erteilt keinen Rechtsrat. Er/sie nimmt weder eine eigene Bewertung oder Einschätzung noch eine Prognose über Erfolg und Misserfolg der Klage vor. Recht als Teil der Lebenswirklichkeit hat auch im Rahmen der Mediation als eines von verschiedenen Entscheidungskriterien seinen unverzichtbaren Platz. Es wird von den Beteiligten eingebracht. Stärken und Schwächen der jeweiligen Rechtspositionen werden thematisiert. Daher ist grundsätzlich Voraussetzung für die Durchführung des Mediationsverfahrens, dass die Beteiligten anwaltlich oder beispielsweise durch den VdK bzw. durch gewerkschaftlichen Rechtsschutz rechtlich vertreten sind. Etwas anderes gilt bei rechtlich versierten Behörden, die einen über die Sach- und Rechtslage ausreichend informierten und entscheidungsbefugten Vertreter entsenden.


Ablauf bei Entscheidung für die Mediation

Für die Dauer der Mediation wird das gerichtliche Verfahren auf Antrag der Beteiligten zum Ruhen gebracht. Ist die Mediation erfolgreich, endet sie mit einer schriftlichen und, wenn erwünscht, auch vollstreckbaren Vereinbarung. Das gerichtliche Verfahren wird dann, je nachdem, was die Beteiligten vereinbart haben, beendet. Scheitert die Mediation, wird das gerichtliche Verfahren von dem(r) gesetzlichen Richter(in) fortgesetzt.

Mögliche Vorteile einer Mediation gegenüber dem gerichtlichen Verfahren:

  • Die Beteiligten selbst bestimmen die Lösung des Konflikts. So kann eine tragfähige Beziehung für die Zukunft erhalten bzw. geschaffen werden.
  • Im Rahmen der Mediation steht ausreichend Zeit zur Verfügung. Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten können dadurch besser herausgearbeitet und berücksichtigt werden.
  • Ein Mediationstermin steht zeitnah zur Verfügung, so dass zeitnah eine Lösung gefunden werden kann.
  • Die Mediation ist nicht öffentlich.
  • Gibt es mehrere Gerichtsverfahren, die miteinander zusammenhängen, können diese in einer Mediation gemeinsam gelöst werden. Auch kann es hilfreich sein, zur umfassenden Lösung des Konflikts im allseitigen Einvernehmen weitere Personen, Organisationen oder Behörden an der Mediation zu beteiligen.
Sie selbst entscheiden, ob Sie die Ihnen gebotene Möglichkeit der gerichtsinternen Mediation nutzen oder das gerichtliche Verfahren fortsetzen wollen.
Wenn Sie die Mediation durchführen möchten, entscheiden Sie, ob der Mediator/die Mediatorin die Gerichtsakte zur Kenntnis bekommen soll. Die Durchführung der Mediation ist für den Mediator/die Mediatorin grundsätzlich auch ohne Kenntnis des Akteninhalts möglich. Ob die Gerichts- und Verwaltungsakten und evtl. die Sie betreffenden medizinischen Unterlagen an den Mediator/die Mediatorin weitergeleitet werden, bestimmen Sie selbst.


Kosten

Für das Mediationsverfahren fallen keine zusätzlichen Gerichtskosten an.
Reisekosten und Auslagen werden nicht erstattet.

Für weitere Informationen über das Mediationsverfahren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Sozialgericht Berlin

Tel: 030 90227 - 3018 Frau Höltge
Tel: 030 90227 - 1053 Frau Weick



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