Was ist Mediation?
Mediation ist eine eigenständige Form der Konfliktbearbeitung.
Es handelt sich um ein Verfahren, das auf Anregung von Seiten der Verfahrensbeteiligten oder auf Initiative der(s) Vorsitzenden der Kammer, bei der die Streitsache anhängig ist, zustande kommt und die Zustimmung aller Verfahrensbeteiligen voraussetzt.
Es ist ein freiwilliges, nicht-öffentliches Verfahren, in dem ein speziell ausgebildeter unabhängiger Dritter ohne Entscheidungskompetenz (Mediator bzw. Mediatorin) die Parteien dabei unterstützt, selbst eine einvernehmliche Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten. In fast jedem Konflikt liegt eine Lösung verborgen, die für alle Parteien akzeptabel oder sogar verlockend sein kann. Mediation ist die „Kunst“ diese Lösung zu finden. Der Mediator/die Mediatorin bedient sich einer bestimmten Technik, um die Kommunikation zu fördern und so wieder Bewegung in festgefahrene Konflikte zu bringen, indem er/sie u. a. die Fakten sammelt und das Umfeld der strittigen Problematik zu beleuchten versucht.
Rolle des Prozessbevollmächtigten in der Mediation
Der Gerichtsmediator/die Gerichtsmediatorin erteilt keinen Rechtsrat. Er/sie nimmt weder eine eigene Bewertung oder Einschätzung noch eine Prognose über Erfolg und Misserfolg der Klage vor. Recht als Teil der Lebenswirklichkeit hat auch im Rahmen der Mediation als eines von verschiedenen Entscheidungskriterien seinen unverzichtbaren Platz. Es wird von den Beteiligten eingebracht. Stärken und Schwächen der jeweiligen Rechtspositionen werden thematisiert. Daher ist grundsätzlich Voraussetzung für die Durchführung des Mediationsverfahrens, dass die Beteiligten anwaltlich oder beispielsweise durch den VdK bzw. durch gewerkschaftlichen Rechtsschutz rechtlich vertreten sind. Etwas anderes gilt bei rechtlich versierten Behörden, die einen über die Sach- und Rechtslage ausreichend informierten und entscheidungsbefugten Vertreter entsenden.
Ablauf bei Entscheidung für die Mediation
Für die Dauer der Mediation wird das gerichtliche Verfahren auf Antrag der Beteiligten zum Ruhen gebracht. Ist die Mediation erfolgreich, endet sie mit einer schriftlichen und, wenn erwünscht, auch vollstreckbaren Vereinbarung. Das gerichtliche Verfahren wird dann, je nachdem, was die Beteiligten vereinbart haben, beendet. Scheitert die Mediation, wird das gerichtliche Verfahren von dem(r) gesetzlichen Richter(in) fortgesetzt.
Mögliche Vorteile einer Mediation gegenüber dem gerichtlichen Verfahren:
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