Sozialgericht Berlin
Beim Sozialgericht können Sie auch ohne Vertretung durch einen Anwalt Klage einlegen.
Sie können dies schriftlich tun und Ihre Klage mit der Post an die Adresse des Gerichts senden. Sie können auch den Hausbriefkasten des Gerichts benutzen bzw. Ihre Klage selbst abgeben.
Wenn Sie sich zur Einlegung der Klage selbst nicht in der Lage sehen, können Sie auch die Rechtsantragsstelle der Gerichte in Anspruch nehmen. Dort wird Ihr Begehren zu Protokoll genommen. Rechtsberatung kann allerdings dort nicht erteilt werden.
Die Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle (Erdgeschoss, Zi. 11) sind:
Mo - Do 9.00 - 14.00 Uhr
Freitags 9.00 - 13.00 Uhr
Fertige Schriftsätze können in Zi. 13 abgegeben werden.
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