Vom 29. Januar bis 31. März 2024 findet die anonyme, freiwillige und nicht personenbezogene Befragung aller Beschäftigten des unmittelbaren Landesdienstes Berlins zum Migrationshintergrund statt. Der Zeitraum wurde verlängert. Weitere Informationen

Projektförderung

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Übersicht der Förderprogramme im Themenbereich Integration und Partizipation

Jährlich stellen die EU, der Bund und die verschiedenen Senatsverwaltungen des Landes Berlin in erheblichem Umfang Fördermittel für die Integration und Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund zur Verfügung. Zielgruppe der Fördergelder sind zumeist private Projektträger, die damit ihre Arbeit zur Integration von Zuwanderern finanzieren. Der Bereich Sprachförderung gehört dazu, oder vorschulische und schulische Bildung, Ausbildung, Studium und Arbeitsmarkt. Darüber hinaus werden auch ehrenamtliche Aktivitäten und gesellschaftliche Teilhabe gefördert. Andere Initiativen engagieren sich mit Schwerpunkt Stärkung der Demokratie und Schutz vor Diskriminierung und Gewalt.

Aktuelle Projekte

Hier erhalten Sie eine alphabetische Übersicht über alle aktuellen Projekte. Weitere Informationen

Förderdatenbank

Nachfolgend finden Sie einen Link zu einer Förderdatenbank. Die Datenbank umfasst Förderprogramme, die nach verschiedenen Kategorien wie dem Förderbereich und der Mittelherkunft gefiltert werden können. Darüber hinaus finden Sie dort Angaben zu den Vergabevoraussetzungen, den Bewerbungsfristen und weiterführende Informationen. Unter der Kategorie Aktuelle Fördernews können Sie sich über kurzfristige Ausschreibungen informieren.

Förderdatenbank der VIA-Servicestelle für Migrant*innenorganisationen im Interkulturellen Kompetenznetzwerk für Migrant*innenorganisationen Berlin (IKMO):

Geförderte Beratungsangebote

Eine Übersicht der geförderten Beratungsangebote für zugewanderte Menschen finden Sie unter dem nachfolgenden Link in einer Online-Datenbank. Die Datenbank umfasst Angebote in verschiedenen Themenfeldern und Bereichen der Beratung. Sie können die Angebote nach Förderprogrammen filtern.

Berliner Beratungsnetz für Zugewanderte. Förderdatenbank der VIA-Servicestelle für Migrant*innenorganisationen im Interkulturellen Kompetenznetzwerk für Migrant*innenorganisationen Berlin (IKMO):

Förderfonds Ukraine 2023 „Mij Berlin“

In Hinblick auf die großen Unterstützungsbedarfe der Geflüchteten aus der Ukraine, wurde mit dem Förderfonds „Mij Berlin“ (dt. „Mein Berlin“) eine temporäre Projektfinanzierung geschaffen. Der Förderfonds finanziert in 2023 Projekte neuer und etablierter Träger, welche die soziale Integration von Geflüchteten aus der Ukraine fördern und sie bei Ihrem Ankommen in Berlin unterstützend begleiten. Die geförderten Projekte umfassen dabei u. a. niedrigschwellige Psychosoziale Beratung und Begleitung. Ebenso wurden in die Förderung Empowerment-Projekte für besonders vulnerable Gruppen wie Frauen, Kinder und Angehörige der BIPoC-Community aufgenommen. Ein weiterer Schwerpunkt der Förderung durch den “Mij Berlin”-Ukrainefonds liegt auf Projekten, die politische Beteiligungsmöglichkeiten auf Landes- und Bundesebene vermitteln.

Der Förderfonds Ukraine „Mij Berlin“ verfolgt folgende Ziele:

  • die gleichberechtigte Teilhabe und Stärkung der Partizipation von Menschen, die im Zusammenhang mit dem Krieg aus der Ukraine geflohen sind
  • die Stärkung der Strukturen und Netzwerke von Menschen mit Migrationsgeschichte, die Geflüchtete aus der Ukraine in Berlin unterstützen sowie
  • die Etablierung bzw. Weiterentwicklung von Kooperationen zwischen verschiedenen Migrant*innenorganisationen mit Hinblick auf migrationsgesellschaftlichen Zusammenhalt.

Die „Mij Berlin“-Projektförderung richtet sich explizit an Migrant*innenorganisationen, die eine langfristige und strukturelle Einbindung der Geflüchteten aus der Ukraine in die Stadtgesellschaft ermöglichen.

Im Rahmen eines „Mij Berlin“- Förderdialogs finden Vernetzungs- und Austauschrunden mit den geförderten Projekten statt. Zusätzlich werden die Projektträger regelmäßig von der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung über relevante Informationen im Bereich der Ukraine-Hilfe, wie zum Beispiel Veranstaltungen oder die Ausschreibung von Fördermitteln, informiert.

Handlungsfelder förderfähiger Projektvorhaben

Projekte in folgenden Handlungsfeldern sollen gefördert werden:

Soziale und gesellschaftliche Teilhabe

Da viele (u.a. besonders schutzbedürftige) Menschen in kurzer Zeit in Berlin angekommen sind und weiterhin ankommen, ist absehbar, dass die Unterstützungsstrukturen und Angebote auch zukünftig in hohem Maße gefordert sein werden. Darum sollen Projektmaßnahmen gefördert werden, die abzielen auf:

  • Stärkung von Ankommensstrukturen für Menschen aus der Ukraine (z.B. durch Bereitstellung von Informationen, Erst- und Verweisberatung, Empowermentangeboten);
  • Förderung des Zugangs zu Regelstrukturen für Geflüchtete aus der Ukraine.

Politische Partizipation und Community-Building

Viele der aus der Ukraine geflüchteten Menschen werden auf unabsehbare Zeit in Berlin bleiben. Diese Menschen verbindet die Fluchterfahrung aufgrund des Angriffskrieges gegen die Ukraine, aber sie gehören mitunter verschiedenen Communities an, mit teils unterschiedlichen Bedarfen und Anliegen. Daher ist es wichtig dieser vielfältigen Gruppe der Neu-Berliner*innen Wege der politischen Mitgestaltung in der Stadt zu eröffnen. Darum sollen Projekte gefördert werden, die zur Stärkung der politischen Partizipation beitragen und die Vernetzung der Berliner MOs vorantreiben, die Teil des Unterstützungssystems für Menschen aus der Ukraine sind, u.a. durch:

  • Förderung der Zusammenarbeit, des Wissenstransfers und Austauschs der MOs und entlang bestimmter Themenschwerpunkte und Projekterfahrungen;
  • Information zu und Förderung von Möglichkeiten der politischen Partizipation für Drittstaatsangehörige;
  • Politische Bildungsarbeit, Förderung von Mehrsprachigkeit.

Das Zuwendungsvolumen beträgt insgesamt 350.000 Euro. Das jeweils mögliche Antragsvolumen liegt bei mindestens 12.000 Euro bis maximal 90.000 Euro pro Projektträger. Die Projektförderung wird für ein Jahr gewährt. Der Projektzeitraum beginnt am 01. Januar 2023 und endet am 31. Dezember 2023.

Bewerbungsfrist ist der 2. November 2022.

Dokumente zum Förderfonds Ukraine 2023 „Mij Berlin“

  • „Mij Berlin“ Projektliste 2023

    Informationsblatt Mij Berlin

    PDF-Dokument (304.6 kB) - Stand: Mai 2023

  • Informationsblatt Mij Berlin

    Informationsblatt Mij Berlin

    PDF-Dokument (117.1 kB)

Förderung aus dem Partizipations- und Integrationsprogramm für die Förderperiode 2023–2025

Das Partizipations- und Integrationsprogramm des Berliner Senats verfolgt das Ziel, die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit eigener oder familiärer Migrations- oder Fluchtgeschichte unter Berücksichtigung der Vielfalt ihrer Lebenswelten zu verbessern und zu fördern – in allen Bereichen des sozialen, kulturellen, ökonomischen, politischen und gesellschaftlichen Lebens in der durch Vielfalt und Migration geprägten Berliner Stadtgesellschaft (Migrationsgesellschaft). Migrant:innenorganisationen und ihre Netzwerke sollen gestärkt werden. Intention ist es, das zivilgesellschaftliche Engagement zu fördern, zu professionalisieren und in seiner Breite sichtbarer zu machen.

Um dieses Ziel zu erreichen, fördert das Partizipations- und Integrationsprogramm (PartIntP) für den Förderzeitraum 2023–2025 Berliner Projekte von Migrant*innenorganisationen, muslimische sowie Geflüchtetenorganisationen.

Das Berliner Partizipations- und Integrationsprogramm bietet Organisationen eine Projektförderung für bis zu drei Jahre. Projektideen für Fördersummen ab 12.000 Euro im Jahr können berücksichtigt werden.

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat nun die Förderung von 45 Projekten durch das Berliner Partizipations- und Integrationsprogramm für den Zeitraum 2023–2025 beschlossen. Im Haushalt der Berliner Integrationsbeauftragten stehen hierfür Mittel in Höhe von insgesamt rund 10 Mio Euro zur Verfügung.

Die Auswahl erfolgte aus 144 Anträgen. So viele Migrant*innenorganisationen wie noch nie hatten sich auf das Förderprogramm der Berliner Integrationsbeauftragten beworben. Das Antragsvolumen aller eingegangenen Bewerbungen lag bei über 38 Millionen Euro.

Die Auswahl der Projektanträge erfolgte auf Grundlage der Förderrichtlinien und auf Basis der Bewertungen externer Gutachter*innen. Berücksichtigt wurden aber auch die spezifischen Bedarfe verschiedener Zielgruppen. Der Förderzeitraum beträgt erstmals drei Jahre. Für die Migrant*innenorganisationen bedeutet dies mehr Planungssicherheit. Ihre wertvolle Arbeit wird damit strukturell und nachhaltig gefördert.
Unter den untenstehenden Dokumenten stehen zu Verfügung eine Übersicht der Projekte, die gefördert werden, die Förderrichtlinien für 2023–2025, in denen das Bewerbungsverfahren, die Bewerbungsvoraussetzungen und die Auswahlkriterien erläutert werden sowieein Informationsblatt, in dem die häufigsten Fragen zum Verfahren und Förderprogramm beantwortet werden.

Dieser Film gibt einen kurzen Einblick in das Partizipations- und Integrationsprogramm (PartIntP) des Berliner Senats:

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Formate: video/youtube

  • Projektliste 2023–2025, Stand August 2023

    PDF-Dokument (275.3 kB)

  • Förderrichtlinien des Partizipations- und Integrationsprogramm 2023–2025

    PDF-Dokument (1.5 MB)

  • Informationsblatt zum Partizipations- und Integrationsprogramm 2023–2025

    PDF-Dokument (124.5 kB)

Förderung aus dem Partizipations- und Integrationsprogramm für das Förderjahr 2022

Die Förderperiode 2020/2021 des Partizipations- und Integrationsprogramms wurde pandemiebedingt um ein Jahr bis Ende 2022 verlängert. Die 44 laufenden Projekte konnten mit rund 3,1 Millionen Euro um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Weiter unten finden Sie weitere Informationen zu der Förderperiode 2020/2021.

  • Liste der im Partizipations- und Integrationsprogramm 2020-2022 geförderten Projekte

    PDF-Dokument (695.3 kB)

Förderung aus dem Partizipations- und Integrationsprogramm für die Förderperiode 2020/2021

Das Partizipations- und Integrationsprogramm des Senats will vor allem, die politische Partizipation und die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit eigener oder familiärer Migrations- oder Fluchtgeschichte unter Berücksichtigung der Vielfalt ihrer Lebenswelten stärken.

Um dieses Ziel zu erreichen fördert das Partizipations- und Integrationsprogramm 2020/2021 insbesondere Migrantenorganisationen sowie flüchtlingspolitische Organisationen und, zum ersten Mal auch, muslimische Organisationen.

Migrantenorganisationen sowie flüchtlingspolitische Organisationen sollten für eine Förderung insbesondere die Organisationen und Netzwerke von Personen mit Migrations- und Fluchtgeschichte stärken und eines der folgenden Ziele verfolgen:
  • Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund,
  • Stärkung der politischen Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund und
  • Die Etablierung und Weiterentwicklung von herkunftsübergreifenden Kooperationen.
Muslimische Organisationen sollten für eine Förderung eines der folgenden Ziele verfolgen:
  • Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von Musliminnen und Muslimen mit und ohne Migrationsgeschichte;
  • Stärkung der politischen Partizipation von Musliminnen und Muslimen mit und ohne Migrationsgeschichte;
  • Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts;

Die Projektauswahl erfolgte in einem zweistufigen Verfahren: Zunächst wurden die Bewerbungsunterlagen von einem Beirat bewertet, der im Herbst 2019 unter Federführung der für Integration zuständigen Senatsverwaltung gegründet wurde. Aus dem Bewerberkreis wurden dann diejenigen Projekte ausgewählt, die in der 2. Verfahrensstufe einen Förderantrag in FAZIT Online stellen können.

Für die Förderperiode 2020/2021 stehen rund 2,7 Mio. € für 2020 und rund 3,1 Mio. € für 2021 zur Verfügung. Für die Förderjahre 2018/2019 standen rund 2,4 Mio. € pro Jahr zur Verfügung. Mit der Erhöhung soll das Programm in die Lage versetzt werden, erfolgreiche Projekte mittelfristig weiter zu fördern und zugleich Mittel für innovative und Modellprojekte bereitstellen zu können.

Weiter unten finden Sie die Liste der im Partizipations- und Integrationsprogramm 2020-2021 geförderten Projekte unter Angabe der Fördersummen, die Förderrichtlinien für 2020/2021, die das Bewerbungsverfahren und die -voraussetzungen näher erläutern sowie ein Informationsblatt, in dem Fragen zum Verfahren und Programm beantwortet werden.

  • Liste der im Partizipations- und Integrationsprogramm 2020-2021 geförderten Projekte

    Druckversion.

    PDF-Dokument (678.7 kB)

Eine tabellarische Übersicht über die im Partizipations- und Integrationsprogramm 2020–2021 geförderten Projekte als HTML-Version gibt es auf dieser Seite:

  • Förderrichtlinien zum Partizipations- und Integrationsprogramm 2020-2021

    DOCX-Dokument (139.2 kB)

  • Informationsblatt zum Partizipations-und Integrationsprogramm 2020/2021

    PDF-Dokument (233.8 kB)

Förderung aus dem Partizipations- und Integrationsprogramm für die Förderperiode 2018/2019

Das Partizipations- und Integrationsprogramm des Senats ist ein zentrales Förderinstrument für die Berliner Migrantenorganisationen. Diese Organisationen sollen befähigt werden, integrationspolitische Vorhaben des Senats umzusetzen. Hierzu gehört insbesondere auch die Förderung der Beratung von Neuzuwanderern, einschließlich geflüchteter Menschen.

Mit dem Förderprogramm werden vor allem Projekte gefördert, die die Organisationen und Netzwerke von Personen mit Migrationshintergrund stärken und zur Erreichung eines der folgenden Ziele beitragen:

  • Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund,
  • Stärkung der politischen Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund und
  • die Etablierung und Weiterentwicklung von herkunftsübergreifenden Kooperationen.

Die Förderung aus dem Integrations- und Partizipationsprogramm richtet sich vorrangig an Migrantenorganisationen. In Ausnahmefällen steht jedoch auch Nicht-Migrantenorganisationen die Förderung aus dem Partizipationsprogramm offen. Förderungen werden in der Regel direkt für bis zu zwei Jahre bewilligt.

Die Projektauswahl erfolgt in einem zweistufigen Verfahren: Zunächst werden die Bewerbungsunterlagen eingereicht und von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales bewertet. Aus dem Bewerberkreis werden dann diejenigen Projekte ausgewählt, die in der 2. Verfahrensstufe einen Förderantrag in FAZIT Online stellen können.

Für die Förderperiode 2018/2019 gingen im Jahr 2017 gingen insgesamt 101 Bewerbungen mit einem Antragsvolumen in Höhe von rund 12,8 Mio. € ein. Die Auswahlkommission, bestehend aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, wählte 43 Projekte von Migrantenselbstorganisationen für eine Förderung aus. Diese werden mit rund 2,4 Mio. 2018 und 2,5 Mio. € 2019 gefördert.

Das Bewerbungsverfahren und die Förderkonditionen für die Förderperiode 2018/2019 werden in den untenstehenden Förderrichtlinien näher erläutert.

Eine Bewerbung für die Förderperiode 2018/2019 ist nicht mehr möglich.
Das Auswahlverfahren für die Förderperiode 2020/2021 wird voraussichtlich im dritten Quartal 2019 durchgeführt.

  • Informationen zu den Förderrichtlinien aus dem Berliner Partizipations- und Integrationsprogramm 2018-2019

    PDF-Dokument (116.9 kB)

  • Partizipations- und Integrationsprogramm - Planliste 2018 / 2019 -

    PDF-Dokument (202.5 kB)