Informationen und Anmeldung für Kandidierende

Informationen und Anmeldung für Kandidierende

Am 13.06.2023 endete die Wahl zum Landesbeirat für Partizipation. Eine Kandidatur ist aktuell nicht möglich. Die nächste Wahl findet 2026 statt.

Alle Berliner*innen mit Migrationsgeschichte können kandidieren. Hierzu muss in der Bewerbung eine entsprechende Angabe gemacht werden. Diese erfolgt als Selbstauskunft, es müssen keine Nachweise vorgelegt werden. Als Personen mit Migrationsgeschichte gelten Personen mit Migrationshintergrund, Personen, die rassistisch diskriminiert werden und Personen, denen ein Migrationshintergrund allgemein zugeschrieben wird. Diese Zuschreibung kann insbesondere an phänotypische Merkmale, Sprache, Namen, Herkunft, Nationalität und Religion anknüpfen (§ 3 Abs. 1 PartMigG).

Die Bewerbung muss inhaltlich den Zielen der §§ 1, 2 PartMigG entsprechen beziehungsweise die sich Bewerbenden diese explizit anerkennen und verfolgen. Dazu gehört insbesondere:

  • die Förderung der Partizipation, Stärkung der Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anzuerkennen und sich für die Durchsetzung der gleichberechtigten Teilhabe von Personen mit Migrationsgeschichte einsetzen
  • anzuerkennen, dass die Berliner Stadtgesellschaft durch Vielfalt und Migration geprägt ist, also eine Migrationsgesellschaft darstellt
  • sich jeder Form von Rassismus, Antisemitismus und anderen Formen von Diskriminierung entgegenzustellen und auf die Beseitigung bestehender Nachteile für Personen mit Migrationsgeschichte hinzuwirken
  • die sozialen, kulturellen, ökonomischen und sprachlichen Potenziale von Personen mit Migrationsgeschichte sowie sprachliche, religiöse, weltanschauliche und kulturelle Vielfalt zu schätzen

Wahlverfahren

Bei der Bewerbung muss zwingend angegeben werden, für welche der acht Listen kandidiert wird. Eine Kandidatur als Mitglied und als Stellvertretung ist möglich für jeweils eine Liste, sonst darf nicht für mehrere Listen kandidiert werden.

Bei der Bewerbung kann freiwillig angegeben werden, ob die Person geflüchtet oder Aussiedler*in oder Vertretung einer LSBTI-Organisation von Menschen mit Migrationsgeschichte ist (nur eine Angabe möglich).

Weiterhin kann freiwillig angegeben werden, ob die sich bewerbende Person Frau und/oder transgeschlechtlich, intergeschlechtlich oder nicht-binär ist (Mehrfachnennungen möglich).

Alle Angaben zu Zugehörigkeiten sind freiwillige Selbstauskünfte. Es werden keine Nachweise gefordert. Die Angaben dienen nur der Quotierung, werden vertraulich behandelt und nur von den Wahlvorständen eingesehen. Den Bewerber*innen steht es frei, öffentlich Angaben zu Zugehörigkeit und Erfahrungswissen bei der Bewerbungsbegründung zu machen.

Bei der Bewerbung wird auch angegeben, zu welchen Inhalten (orientiert an Senatsressorts, z. B. Bildung) die Person im Beirat arbeiten möchte. Diese Angabe stellt noch keine Festlegung auf ein bestimmtes Thema dar, sondern dient der Information der Wählenden. Sobald der Beirat gewählt ist, stimmen sich die neu gewählten Mitglieder darüber ab, wer schwerpunktmäßig welche Themen bearbeiten wird und den Senatsverwaltungen jeweils als Ansprechperson dient.

Fragen und Antworten

  • Muss ich Mitglied in einem Verein auf der öffentlichen Liste sein, wenn ich für den Landesbeirat kandidieren will?

    Nein. Sie müssen sich aktiv für die Partizipation von Menschen mit Migrationsgeschichte einsetzen wollen, eine Mitgliedschaft in einem Verein ist dafür keine Voraussetzung.

  • Kann ich nur für einen Sitz im Beirat oder auch für eine Stellvertretung kandidieren?

    Sie haben drei Möglichkeiten: Sie können für einen Sitz im Beirat kandidieren, Sie können für einen Platz als Stellvertretung kandidieren oder sie können für beides kandidieren. Wenn Sie für beides kandidieren, erhöhen Sie Ihre Chancen, als gewähltes Mitglied (oder gewähltes stellvertretendes Mitglied) die Arbeit des Beirats mitzugestalten. Hat sich eine Person für einen Sitz und auch als Stellvertretung beworben und hat sie für beides ausreichend Stimmen erhalten, wird davon ausgegangen, dass sie den Sitz wahrnehmen möchte.

  • Kann ich für den Landesbeirat kandidieren, wenn ich bereits Mitglied in einem Bezirksbeirat für Integration und Partizipation bin?

    Formell ist eine Kandidatur möglich. In der Praxis sollte gut abgewogen werden, ob beide Ämter möglich sind. Die Mitgliedschaft im Landesbeirat erfordert zuverlässiges Engagement, so dass der Fokus während der Amtsperiode auf diesem Ehrenamt liegen sollte.

  • Ich möchte für die Liste jüdischer Menschen/ Liste muslimischer Menschen kandidieren. Muss ich meinen Glauben nachweisen?

    Nein. Alle Angaben zu Zugehörigkeiten sind freiwillige Selbstauskünfte.

  • Muss ich bei der Bewerbung angeben, dass ich eine Frau bin und/oder dass ich transgeschlechtlich, intergeschlechtlich oder nicht-binär bin?

    Nein. Diese Angaben sind freiwillig. Das Partizipationsgesetz und die Wahlordnung zum Landesbeirat sehen Quotierungen vor, mit denen sichergestellt werden soll, dass der Landesbeirat mindestens zur Hälfte aus Frauen besteht und auch geschlechtliche Vielfalt repräsentiert ist. Wenn Sie diese Angabe machen, können Sie bei den Quotierungen berücksichtigt werden.

  • Ich bin eine geflüchtete Person und Vertreterin einer LSBTI-Organisation. Warum darf ich nicht beides bei meiner Bewerbung angeben?

    Es soll gewährleistet werden, dass diese jeweiligen Personengruppen eine angemessene Vertretung im Beirat erhalten. Es soll vermieden werden, dass bei der Quotierung alle Identitätsmerkmale von einer einzelnen Person abgedeckt werden. Daher sollen die Kandidierenden, die mehrere Identitätsmerkmale auf sich vereinen, vorher selbst entscheiden, mit welchem der Identitätsmerkmale sie kandidieren möchten.

  • Wie werden meine besonders vertraulichen persönlichen Daten geschützt?

    Die für die Quotierungen maßgeblichen Daten werden ausschließlich per Post (oder durch persönliche Abgabe beim Wahlvorstand) übersandt. Sie werden ausschließlich durch im Vorfeld benannte Mitglieder des Wahlvorstands verarbeitet, pseudomisiert und dann getrennt von den weiteren Daten zu Ihrer Person an einem besonders geschützten Ort aufbewahrt. Die Daten werden intern nur im Kontext der Wahl und Konstituierung des Beirats genutzt.

  • Wird bei oder nach der Auszählung der Stimmen öffentlich gemacht, wer aufgrund einer Quotierung einen Sitz im Beirat erhalten hat?

    Nein. Die Angaben zu den Quotierungen sind nur für den Wahlvorstand einsehbar. Bei der Veröffentlichung des Wahlergebnisses werden die Quotierungen nicht kenntlich gemacht.

  • Wieso muss ich angeben, zu welchen Themen ich im Landesbeirat arbeiten will? Kann ich auch ein anderes Thema bearbeiten, wenn ich in den Landesbeirat gewählt werde?

    Die gewählten Mitglieder des Landesbeirats sollen Ansprechpartner*innen für die Senatsverwaltungen sein. Die gewählten Mitglieder des Landesbeirats legen gemeinsam bei ihrer ersten Sitzung fest, wer zu welchen Themen schwerpunktmäßig arbeitet. Dies können auch andere Themen als die bei der Bewerbung angegebenen sein.

  • Wie viel Zeit wird die Arbeit im Landesbeirat beanspruchen und gibt es eine Aufwandsentschädigung?

    Der Landesbeirat tagt voraussichtlich drei bis vier Mal im Jahr. Darüber hinaus arbeiten die Mitglieder in Arbeitsgemeinschaften (AGs), die je nach Dauer der AG und Vereinbarung ebenfalls Zeit beanspruchen. Für ihre Arbeit im Landesbeirat erhalten die Mitglieder eine Pauschale in Höhe von voraussichtlich 20 Euro pro Sitzung.