Ukraine

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine

Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket im SGB II

Zwei Mädchen machen gemeinsam Hausaufgaben

Neue gesetzliche Regelungen für Bildung und Teilhabe

Durch das Starke-Familie-Gesetz wurden auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe zum 01.August 2019 geändert.

Was bedeutet diese Änderung für Sie?
  • Der große Vorteil: Die Antragstellung ist für Sie einfacher geworden.
Was ist Voraussetzung?
  • Der Bezug von Leistungen nach dem SGB II.
Wer hat Anspruch auf die Leistungen?
  • Diese Leistungen stehen allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren zu.
Was ist neu?
  • Alle Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden automatisch durch den Arbeitslosengeld II-Grundantrag mit beantragt.
  • Es ist keine gesonderte Antragstellung für
  • Anträge für Schulausflüge
  • Anträge für Klassenfahrten und die
  • Beantragung zum Zuschuss für das Schulmittagessen notwendig.
Hat sich die Leistungshöhe verändert?
  • Ja. Der Betrages für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf von 100 Euro auf 150 Euro je Kind.
  • Die Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben sind gestiegen auf monatlich 15 Euro
  • Der Eigenanteilen der Eltern bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung ist weggefallen. Es gibt für alle anspruchsberechtigten Kinder ein kostenloses warmes Mittagessen in Schule, Kita oder Kindertagespflege.
  • Die Schülerbeförderung, es gibt ein kostenfreies Nahverkehrsticket für Schülerinnen, Schüler und Azubis.
  • Der Anspruch auf angemessene Lernförderung für Schülerinnen und Schüler bei nicht ausreichenden Leistungen in der Schule — auch ohne akute Versetzungsgefährdung.

Besonderheit: Nachhilfe, lediglich die Nachhilfe muss gesondert über die zuständige Lehrkraft beantragt werden.

Weitere Erläuterungen können Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nachlesen unter: https://www.berlin.de/sen/bjf/bildungspaket/.