Durch das Starke-Familie-Gesetz wurden auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe zum 01.August 2019 geändert.
Was bedeutet diese Änderung für Sie?- Der große Vorteil: Die Antragstellung ist für Sie einfacher geworden.
- Der Bezug von Leistungen nach dem SGB II.
- Diese Leistungen stehen allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren zu.
- Alle Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden automatisch durch den Arbeitslosengeld II-Grundantrag mit beantragt.
- Es ist keine gesonderte Antragstellung für
- Anträge für Schulausflüge
- Anträge für Klassenfahrten und die
- Beantragung zum Zuschuss für das Schulmittagessen notwendig.
- Ja. Der Betrages für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf von 100 Euro auf 150 Euro je Kind.
- Die Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben sind gestiegen auf monatlich 15 Euro
- Der Eigenanteilen der Eltern bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung ist weggefallen. Es gibt für alle anspruchsberechtigten Kinder ein kostenloses warmes Mittagessen in Schule, Kita oder Kindertagespflege.
- Die Schülerbeförderung, es gibt ein kostenfreies Nahverkehrsticket für Schülerinnen, Schüler und Azubis.
- Der Anspruch auf angemessene Lernförderung für Schülerinnen und Schüler bei nicht ausreichenden Leistungen in der Schule — auch ohne akute Versetzungsgefährdung.
Besonderheit: Nachhilfe, lediglich die Nachhilfe muss gesondert über die zuständige Lehrkraft beantragt werden.
Weitere Erläuterungen können Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nachlesen unter: https://www.berlin.de/sen/bjf/bildungspaket/.