Bescheiderklärerin

Stempel mit der Aufschrift Beratung

Oft erscheinen Bescheide zu ihren Leistungsansprüchen nicht verständlich. Das Beratungs- angebot der Bescheiderklärerin gewährleistet Auskünfte und Erläuterungen sowie die eingehende persönliche Beratung zu einem konkret vorliegenden Bescheid, um so ggf. auch einen Widerspruch zu vermeiden.

Unser Ziel ist ein besseres Verständnis der Bescheide für alle Kunden und Kundinnen. Damit soll die Kundenzufriedenheit und die Akzeptanz von SGB II-Entscheidungen erhöht werden.

Der Zugang zum Beratungsangebot in unserem Haus erfolgt in der Regel terminiert, in Einzelfällen auch unterminiert. Die Terminierung für die Bescheiderklärerin erfolgt über die Eingangszone. Bei Bedarf können Sie aber auch ihren persönlichen Ansprechpartner oder den Sozialdienst ansprechen.

Sollten Sie sich selbst über Ihren Bescheid informieren wollen, steht Ihnen auch der “Online-Bescheiderklärer” der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Verfügung.

Schon bei den Begrifflichkeiten tun sich viele schwer. Deshalb hat die BA im Internet Muster zur Verfügung gestellt, in denen die verwendeten Fachbegriffe einfach und verständlich erklärt werden. Wenn man mit der Maus über die farblich markierten Begriffe der Musterdokumente fährt, werden kurze Erläuterungstexte angezeigt. Die gesammelten Erklärungstexte sind außerdem am Ende des jeweiligen Musters aufgelistet.

Im Internet sind die Muster zu finden unter: www.arbeitsagentur.de