Für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger müssen grundsätzlich vorab Termine vereinbart werden. Termine können auch direkt vor Ort vereinbart werden.
Durch Terminabsagen am gleichen Tag können wir in begrenzter Anzahl Ihre spontanen Anliegen auch taggenau bedienen.
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Wir bitten um unbedingte Terminvereinbarung.
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Wartesaal Platz nehmen.
Durch Terminabsagen am gleichen Tag können wir in begrenzter Anzahl Ihre spontanen Anliegen auch taggenau bedienen. Bitte fragen Sie am Empfangstresen nach.
Dokumentenabholer und Berlinpasskunden benötigen keinen Termin. Bitte melden Sie sich am Empfangstresen zum Erhalt einer Wartenummer.
Der Aufruf zum Kundenbetreuer erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie in eine Wohnung ("Sozialwohnung") ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein oder eine RlvF-Bescheinigung benötigen, ist von der Wohnung abhängig, die Sie bewohnen wollen.
Sie können den Antrag für mehrere Personen stellen, wenn die Personen miteinander verwandt sind oder beide Personen eine Partnerschaftserklärung, siehe "benötigte Unterlagen", abgeben.
Wenn Sie eine Wohngemeinschaft gründen möchten, ist ein gemeinsamer Antrag nicht möglich. Auch eine Zusammenlegung von mehreren Einzel-Wohnberechtigungsscheinen ist ausgeschlossen.
Ein antragsberechtigter Wohnungssuchender muss in der Regel volljährig sein.
(Ausnahmen sind mit der zuständigen Behörde zu klären)
Die Wohnberechtigungsscheine sind in der Regel 1 Jahr gültig und werden bei Einzug in die Wohnung vom Vermieter eingezogen.
Was bedeutet der Begriff “Dringlichkeit” bzw. “besonderer Wohnbedarf” im WBS-Verfahren?
Der Begriff „Dringlichkeit“ ist eine ältere Bezeichnung für den "besonderen Wohnbedarf".
"Besonderer Wohnbedarf" bedeutet nicht “bevorzugte schnellere Bearbeitung” des Antrages.
Ein "besonderer Wohnbedarf" kann unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden. Ein WBS mit diesem Vorbehalt berechtigt zum Bezug einer Sozialbauwohnung für die das Land Berlin ein Besetzungsrecht hat.
Generelle Voraussetzung für die Anerkennung des "besonderen Wohnbedarfs" ist es, dass der Wohnungssuchende mindestens ein Jahr mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet ist.
Die Voraussetzungen zur Anerkennung des "besonderen Wohnbedarfs" prüft das bezirkliche Wohnungsamt..
Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein bekommen können, können Sie überprüfen mit der Wohnberechtigungsschein-Abfrage
Wohnungsamt des Bezirks, in dem Sie wohnen. Wohnen Sie nicht in Berlin kann ein Wohnungsamt ausgewählt werden.
Die Beantragung erfolgt schriftlich. Eine Terminbuchung ist nicht notwendig.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bürgeramt Schöneberg
Erläuterung der Symbole
Ein ebenerdiger Zugang ist nur über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Str. möglich.
Fahrstühle sind vorhanden.
WC nach DIN 18024 sind vorhanden.
Behindertenparkplätze sind vorhanden.
Für hörbehinderte Menschen können mobile Ringschleifen angeboten werden.
S-Bahn Schöneberg: S1, S41, S42, S46, S47
S-Bahn Anschließend Bus M46 oder 106 oder 10 Min. Fußweg
U-Bahn Rathaus Schöneberg: U4
U-Bahn Bayerischer Platz: U7 mit Fußweg
Bus Rathaus Schöneberg: M46, 104
Bus Martin-Luther-Str. (mit Fußweg): 106