Schneller bauen für die Wissenschaft

Pressemitteilung vom 07.09.2018

Mit dem Ziel das Bauen und Sanieren von Wissenschafts- und Forschungsbauten in Berlin zu beschleunigen, setzt sich der Berliner Senat dafür ein, die Bauplanungsprozesse zu verkürzen und die Bauherrenschaft verstärkt auf die Hochschulen, vor allem die Universitäten, zu übertragen. Beide Ansätze sind Bestandteil eines 6-Punkte-Sofortplans, den die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung im Juli 2018 vorgestellt hat, gemeinsam mit einem Gutachten zum Instandsetzungsbedarf an den staatlichen Berliner Hochschulen.

Für schnelleres Bauen in der Wissenschaft hat am Mittwoch, den 5. September, nun auch der Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses grünes Licht gegeben. Die Beschleunigung soll vor allem durch das Zusammenfassen bestimmter Prüfschritte und durch Fristoptimierungen erreicht werden. Damit kann sich der Planungsprozess insgesamt erheblich verkürzen und auch der Baustart früher erfolgen.

Die Verfahrensbeschleunigung soll zunächst mit einigen ausgewählten großen Neubauvorhaben erprobt werden. Dazu gehören die nach dem Artikel 91b Grundgesetz-Programm finanzierten Bauprojekte, die zu jeweils 50 Prozent vom Bund und vom Land gefördert werden und von überregionaler Bedeutung sind, sowie drei weitere große Bauvorhaben: der Mathematik-Neubau an der Technischen Universität Berlin, der Neubau eines Laborgebäudes der Beuth Hochschule für Technik Berlin am Campus Mitte, auch WAL genannt, sowie der Charité-Ersatzbau Sonderisolation, der im Zuge des Baus des Universitären Herzzentrums Berlin (UHZB) am Standort Virchow errichtet wird.

Steffen Krach, Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung, dazu: „Es ist wichtig, dass es jetzt weitergeht mit unseren Plänen, die Prozesse im Bereich Bauen und Sanieren zu verschlanken. Damit kommen wir künftig insgesamt schneller voran bei den Wissenschaftsneubauten und Sanierungsmaßnahmen im Land Berlin. Die Zustimmung des Hauptausschusses für die Beschleunigung von Baumaßnahmen ist hierfür ein wichtiges Signal. Wir werden weiterhin intensiv daran arbeiten, auch die weiteren Maßnahmen des 6-Punkte-Plans zügig umzusetzen.“

Vorbild für die Baubeschleunigung im Wissenschaftsbereich ist eine Initiative beim Schul- und Kitabau, die vom Hauptausschuss bereits beschlossen wurde. Auch hier sollen entsprechende Pilotprojekte zeigen, inwieweit sich die Zeiten für die Bauplanung verkürzen lassen.

Eine weitere Maßnahme für die Optimierung von Bauprozessen ist die Übertragung der Bauherrenschaft an die Hochschulen in bestimmten Fällen. Bisher hat bei allen Bauprojekten ab fünf Millionen Euro an den Universitäten und ab vier Millionen Euro an den Fach- bzw. künstlerischen Hochschulen die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die Bauherrenschaft innegehabt. Im Jahr 2017 und im ersten Halbjahr 2018 wurden bereits insgesamt sieben Bauherrenschaftsübertragungen erfolgreich vorgenommen, eine an die Technische Universität Berlin (TU), zwei an die Humboldt-Universität zu Berlin (HU), drei an die Freie Universität Berlin (FU) sowie eine an die Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW). Drei weitere Übertragungen befinden sich aktuell in der Abstimmung. Gleichzeitig wurde eine Gruppe von Bauexperten der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und der Hochschulen beauftragt, ein umfassenderes Konzept für die Übertragung von Bauherrenschaften zu erarbeiten. Dabei soll auch sichergestellt werden, dass die Hochschulen für die erweiterten Aufgaben entsprechend personell ausgestattet werden.

Weitere Informationen zum 6-Punkte-Sofortplan der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung: https://www.berlin.de/sen/wissenschaft/_assets/6-punkte-plan.pdf