Ausstellung des digitalen Impfnachweises für vollständig Geimpfte beginnt

Pressemitteilung vom 10.06.2021

Vollständig geimpften Personen kann der europaweit gültige elektronische Impfnachweis ausgestellt werden.

Ab dem 11. Juni 2021 werden in den Corona-Impfzentren elektronische Impfnachweise in Form von QR-Codes generiert und übergeben. Die Verteilung erfolgt an Personen, die am entsprechenden Tag ihre vollständige Impfung in den Impfzentren erhalten haben. Der QR-Code kann dann in die künftige CovPass-App oder die Corona-Warn-App (CWA) eingelesen werden. Ein entsprechendes Update der CWA ist jetzt verfügbar.

Auch Personen, die bereits vollständig geimpft sind, sollen den digitalen Impfnachweis erhalten können. Berliner Apotheken sollen in wenigen Tagen nach Vorlage der Impfunterlagen und des Personaldokuments das digitale Zertifikat ausstellen. Zunächst ist dies nur in einer begrenzten Anzahl der Apotheken möglich. Bürgerinnen und Bürger werden auf dem Portal www.mein-apothekenmanager.de Apotheken in ihrer Nähe finden können, die digitale Impfnachweise kostenlos ausstellen. Im Buchungssystem der Impfzentren durch ihre Onlinebuchung registrierte vollständig geimpfte Personen werden in der kommenden Woche das Zertifikat zugeschickt bekommen, sofern eine Meldeadresse hinterlegt ist. Weitere Möglichkeiten werden vorbereitet.

Gemäß Infektionsschutzgesetz ist vorgesehen, dass auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte einen digitalen Impfnachweis ausstellen können. Dies ist zurzeit technisch noch nicht gewährleistet.

Ganz wichtig: Alle Nachweise für Reisen oder Teilnahme an Veranstaltungen oder Verzicht auf Testerfordernisse können von Geimpften auch durch ihren nichtdigitalen Impfpass erbracht werden. Das ist durch europäische Rechtsverordnung sichergestellt, so dass z.B. ein naheliegender Reisetermin keinen Grund zur besonderen Eile zur Ausstellung des digitalen Impfnachweises darstellt.

Pressekontakt: Moritz Quiske,
Pressesprecher der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
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