Jahrestag des Berliner Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) im Roten Rathaus: #MeToo-Debatte in Berlin

Pressemitteilung vom 23.01.2019

Anlässlich des Jahrestags des Berliner Gleichstellungsgesetzes (LGG) am heutigen Mittwoch lud die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung ins Rote Rathaus ein, um über Strategien zur Prävention von sexuellen Übergriffen am Arbeitsplatz zu diskutieren.

Staatssekretärin Barbara König rief dazu auf, sexuelle Diskriminierung am Arbeitsplatz nicht hinzunehmen, sondern sich zu wehren und in Betrieben und Büros über sexuell anzügliche Situationen auch zu sprechen. „Die #MeToo-Debatte ist kein Hollywood-Phänomen und keine Debatte von gestern. Wenn wir das Leben für alle Menschen in unserer Stadt verbessern wollen, müssen wir weiterhin mit Nachdruck gegen jede Form von Diskriminierung vorgehen – und besonders gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Zu viele Frauen haben dies schon erleben müssen. Wir schauen nicht weg.“

Zu der Veranstaltung eingeladen, waren Vertreterinnen aus Bereichen der Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft. Den Einführungsvortrag hielt die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes Prof. Dr. Maria Wersig. Anschließend sprachen Vertreterinnen aus verschiedenen Beratungsstellen über ihren Berufsalltag, so u.a. auch die Beratungsstelle „Pflege in Not“, die über die Situation von Pflegekräften berichtete, die sexuell belästigt werden.

Das Landesgleichstellungsgesetz verpflichtet die Einrichtungen des Landes Berlin zur Gleichstellung von Frauen und Männern und zur aktiven Frauenförderung. Es trat 1991 in Kraft. Der Frauenanteil ist seitdem auch in Führungspositionen kontinuierlich gestiegen; in Spitzenpositionen allerdings sind Frauen immer noch die Ausnahme.

Ausführliche Informationen zum Berliner Landesgleichstellungsgesetz finden Sie auf unserer Homepage unter: www.berlin.de/sen/frauen/recht/landesgleichstellungsgesetz/