Teilnahmebedingungen

Fernsehturm Berlin

Teilnahmeberechtigung

Zum Wettbewerb zugelassen sind im Land Berlin niedergelassene Unternehmen. Einreichungen seitens kleiner und mittlerer Unternehmen und Start-ups sind ausdrücklich erwünscht. Gesucht werden Leichtbaulösungen und -produkte, die sich durch einen hohen Innovationsgrad und großem Zukunftspotenzial auszeichnen.

Voraussetzung für den Erhalt des Preisgeldes ist die Erfüllung der beihilferechtlichen Voraussetzungen nach der sogenannten „De-minimis-Regelung“ (siehe Merkblatt De-minimis Beihilfe)

Das Preisgeld wird als staatliche Beihilfe angesehen und deshalb als sogenannte De-minimis-Beihilfe ausgezahlt.*

Es wird vor der Auszahlung des Preisgeldes geprüft, ob ein Betrag von 200.000 € in drei Steuerjahren je Empfänger nicht überschritten wird.

Lightweight Innovation Award Kategorien

Einreichungsverfahren

Für Ihre Wettbewerbseinreichung das Online-Bewerbungsformular verwendet.

Beachten Sie, dass Sie sich jeweils mit Ihrem Produkt oder Lösung nur für eine der Kategorien bewerben können:

Alle Wettbewerbsbeiträge, deren Unterlagen bis zum 17.04.2023, 24 Uhr online auf der Plattform berlin.de/lightweight-innovation-award eingegangen sind und den formalen Anforderungen des Wettbewerbs entsprechen, nehmen am Wettbewerb teil.

Formale Rahmenbedingungen

Für alle Einreichungen zum Wettbewerb gelten folgende Bedingungen:

  • Alle Rechte an dem Wettbewerbsbeitrag bleiben beim Einsender. Die Einreichung von mehreren Wettbewerbsbeiträgen ist zulässig. Der Einsender stellt sicher, dass sein Wettbewerbsbeitrag frei von Rechten Dritter ist.
  • Beachten Sie, dass Sie sich jeweils mit Ihrem Wettbewerbsbeitrag nur für eine der vier Kategorien (lightCONSTRUCTION, lightMOBILITY, lightHEALTHCARE, lightLIFESTYLE) bewerben können.
  • Gegebenenfalls wird der Einsender den Ausrichter des Wettbewerbs von allen Ansprüchen und möglichen entstehenden Aufwendungen freistellen, die von dritten Personen wegen einer Rechtsverletzung geltend gemacht werden können.
  • Der Einsender erklärt sich mit Abgabe der Einreichungsunterlagen einverstanden, dass die eingereichten Arbeiten (Fotomaterial etc.) im Rahmen der Bewerbung, Dokumentation und Berichterstattung zum Wettbewerb durch den Ausrichter des Wettbewerbs verwendet werden dürfen und räumt hierzu alle erforderlichen Nutzungsrechte ein. Das Nutzungsrecht des Ausrichters ist nicht ausschließlich, aber zeitlich und räumlich unbeschränkt und bezieht sich auf alle bekannten und unbekannten Verwertungsarten.
  • Der Ausrichter des Wettbewerbs ist berechtigt, die im Rahmen des Bewerbungsprozesses von den Teilnehmenden übermittelten personenbezogenen Daten für die Ermittlung des Siegers bzw. der Siegerin in den jeweiligen Kategorien des Wettbewerbs, der Veröffentlichung von Bewerber:innen im Verlauf des Wettbewerbs und der Preisverleihung sowie zur Förderung des Themas Leichtbau in Berlin durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen während des Wettbewerbs und weiterführend nach Beendigung der Preisverleihung zu nutzen. Der Ausrichter ist berechtigt, die im Bewerbungsformular angegebenen Kontaktdaten zur Kontaktaufnahme mit den Teilnehmenden, sowie für Rückfragen und sonstiger Kommunikation mit den Teilnehmenden im Rahmen des Wettbewerbes zu nutzen. Soweit es sich um personenbezogenen Daten Dritter handelt, verpflichten sich die Teilnehmenden von diesen eine entsprechende Einwilligung einzuholen. Der Ausrichter verweist auf seine Datenschutzerklärung.
  • Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen unberührt.
  • Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Preises bzw. Preisgeldes besteht nicht.

Einzureichende Unterlagen

Kontaktdaten
  • Name der Kontaktperson
  • E-Mail-Adresse der Kontaktperson
  • Telefonnummer (für eventuelle Rückfragen)
Unternehmensdaten
  • Name des Unternehmens
  • Name des Geschäftsführers
  • Website des Unternehmens
  • Branche
  • Gründungsjahr
  • Teamgröße
Kategorie
  • lightCONSTRUCTION
  • lightMOBILITY
  • lightHEALTHCARE
  • lightLIFESTYLE
Detaillierte Angaben
  • Beschreibung des Unternehmens (max. 500 Zeichen)
  • Beschreiben Sie den übergeordneten Nutzen Ihres Leichtbauvorhabens (max. 1.000 Zeichen)
    (Welche Vision, welches (nachhaltige) Ziel verfolgen Sie mit Ihrem Vorhaben? Welchen Nutzen stiftet Ihr Leichtbauvorhaben für die Gesellschaft oder für die Stadt Berlin?)
  • Beschreiben Sie Ihr Leichtbauvorhaben im Detail (max. 500 Zeichen)
    (Eine marktreife Lösung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Award)
  • Unsere Lösung ist innovativ, weil… (max. 1.000 Zeichen)
    (Beschreibung des innovativen Ansatzes zur Lösung bekannter Herausforderungen, gerne auch unter Anwendung folgender Indikatoren: z.B. Reduktion von Gewicht, Kostenreduktion, Energieeinsparungspotenzialen oder CO2-Reduktion)
  • Kurzbeschreibung des Marktes und der Skalierbarkeit (max. 500 Zeichen)
    (Gerne unter Anwendung folgender Indikatoren: z.B. Marktvolumen, Marktpotenzial, Wettbewerb)
  • Handelt es sich um ein Kooperationsprojekt? (max. 400 Zeichen)
    (Wenn ja, bitte nennen Sie Ihre Partner)
Datei-Upload
  • Drei (3) aussagekräftige projekterläuternde Bilder/ Fotos, selbsterklärende Grafiken (Vorgaben: Querformate, 300 dpi Auflösung, TIFF- oder JPG- Format, max. Größe je 5 MB)
  • Firmen- Logo in hochauflösender Qualität (300 dpi) als PDF, PNG und/ oder JPG Datei

De-minimis-Beihilfe

  • Merkblatt und Formular De-minimis-Beihilfe Lightweight Innovation Award_2023

    Bitte beachten Sie die Hinweise zur De-minimis-Beihilfe im Merkblatt. Bitte reichen Sie nach Einreichung Ihrer Bewerbung über das Bewerbungsformular das ausgefüllte Formular zu De-minimis-Beihilfe per E-Mail nach an lightweight@innos.global

    PDF-Dokument (147.9 kB) - Stand: 06.02.2023

[*Da die Preisgelder und das Marketingpaket als sogenannte De-minimis-Beihilfe ausgereicht werden, ist eine Ausreichung bei Überschreitung der relevanten Förderregularien nicht möglich. Gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 352 vom 24. Dezember 2013, S. 1) wird bei der Europäischen Kommission auch Preisgeld als staatliche Beihilfe angesehen und deshalb als sogenannte De-minimis-Beihilfe ausgezahlt, bei der ein Betrag von 200.000 € in den drei Steuerjahren 2021, 2022 und 2023 je Empfänger nicht überschritten werden darf. Bewertungsgrundlage ist die Erklärung des Empfängers vor der Preisverleihung. Nachträgliche Änderungen können keine Berücksichtigung finden.]

Kontakt bei Rückfragen

Während des gesamten Wettbewerbs stehen wir Ihnen für Rückfragen, Hinweise und Anregungen zur Verfügung. Zum Kontakt

Informationen zum Wettbewerb

Alle Information zur Bewerbung für den Wettbewerb finden Sie unter „Award“ und „Bewerbung“.