Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Sterbeurkunde - Erstbeurkundung (Anzeige) am Standort Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Sterbebuch

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Mit der Lockerung der pandemiebedingten Einschränkungen erfolgt auch in den Ämtern für Bürgerdienste eine schrittweise Rückkehr zu einem Regelbetrieb unter pandemiegerechten Bedingungen.
Das Standesamt bietet zunächst keine offene Sprechstunde - ist aber für Sie auf anderen Kommunikationswegen erreichbar.
Telefonische Beratungen sind möglich unter folgenden
HOTLINE-Nummern oder E-Mail-Anschriften
Geburtenbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 12354
Heiratsbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 12249
Familienbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13640
Urkundenstelle@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13388
Sterbebuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13642
Ein Hausbriefkasten steht am Standort Alt-Lietzow 28 zum Einwurf in der Zeit Montag – Mittwoch und Freitag 07:00 – 13:00 Uhr und Donnerstag 12:00 – 18:00 Uhr bereit.
Urkundenbestellungen können über das online-Portal www.berlin.de/standesamt getätigt werden. Alternativ füllen Sie bitte das im Eingangsbereich am Standort Alt-Lietzow 28 bereitgelegte Formular aus und werfen es in den Hausbriefkasten.
E-Mail-Anfragen senden Sie gern auch zentral an
standesamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
Wir danken für Ihr Verständnis!
Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sterbeurkunde - Erstbeurkundung (Anzeige)
Ein Sterbefall ist eingetreten. Dieser muss beim Standesamt angezeigt werden, in dessen Bezirk die Person verstorben ist. Dort wird der Sterbefall dann beurkundet und Sterbeurkunden werden ausgestellt. Mit der Erledigung all dieser Formalitäten können Sie auch ein Bestattungsunternehmen beauftragen.
Voraussetzungen
- Beurkundet wird der Sterbefall beim Standesamt des Bezirks, in dem die Person verstorben ist.
- Der Tod muss innerhalb von drei Werktagen angezeigt werden.
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Der Tod kann angezeigt werden durch:
- Einrichtungen (zum Beispiel Krankenhäuser, Pflege- oder Seniorenheime)
- Bestattungsunternehmen
- Angehörige oder Personen, die bei Eintritt des Todes anwesend waren
- Polizei, bei ungewisser oder nicht natürlicher Todesursache
Erforderliche Unterlagen
-
in jedem Fall (Original)
- Leichenschauschein
- Geburtsurkunde
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Zusätzlich, wenn die verstorbene Person verheiratet, geschieden oder verwitwet war:
- Eheurkunde / Heiratsurkunde oder aktuelle Abschrift des Eheregisters
- rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Sterbeurkunde
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Zusätzlich, wenn die verstorbene Person in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebte, diese durch Beschluss aufgehoben oder durch Tod aufgelöst war:
- Lebenspartnerschaftsurkunde oder aktuelle Abschrift des Lebenspartnerschaftsregisters
- rechtskräftiger Aufhebungsbeschluss
- Sterbeurkunde
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Zusätzlich, wenn die verstorbene Person minderjährige Kinder hinterlässt:
- Geburtsurkunde der Kinder
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Weitere Infos zu benötigten Unterlagen
Ausländische Urkunden müssen durch eine in Deutschland beeidigte Dolmetscherin oder einen in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt werden.
Für verschiedene Länder ist eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. - http://www.justiz-dolmetscher.de
-
Hinweis:
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Unterlagen können erforderlich sein. War die verstorbene Person ausländischer Herkunft ist eine Beratung empfehlenswert.
Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter (per Telefon, E-Mail oder Fax).
Gebühren
Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister: 12,00 Euro
internationale Sterbeurkunde: 12,00 Euro
jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Tod einer Person muss in dem Standesamt des Sterbeortes / Sterbebezirks angezeigt werden, in dem diese verstorben ist. Der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person ist dabei nicht entscheidend.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.
Kontakt
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Sterbebuch
Nahverkehr
U-Bahn U Richard-Wagner-Platz:
U-Bahn U7
Bus U Richard-Wagner-Platz:
Bus M45