Sie sind physisch beeinträchtigt, haben eventuell schon einen Grad der Behinderung (GdB) und benötigen einen passgenauen Arbeitsplatz oder Hilfsmittel, damit Sie gut arbeiten können? Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Anpassung Ihres Arbeitsplatzes und bei der Anbieterrecherche von betreffenden Hilfsmitteln an.
Anerkannte Behinderungen
Manche von Ihnen haben eine anerkannte Behinderung – teilweise ist diese sichtbar, aber manche sind unsichtbar. Sichtbare Behinderungen oder Schwerbehinderungen sind zum Beispiel Blindheit, Trisomie 21 und Gehbeeinträchtigungen. Zu den unsichtbaren Behinderungen zählen unter anderem Depression, Angststörungen, Schizophrenie und eine Borderline-Persönlichkeitsstörung.
Gleichstellung
Eine Gleichstellung ist möglich bei einer Behinderung mit einem GdB von mindestens 30 und höchstens 50 (über 50 ist eine Schwerbehinderung). Ziel der Gleichstellung ist es, Sie im Alltag und im Berufsleben zu entlasten und zu unterstützen. Vorteile sind u.a. ein besonderer Kündigungsschutz, Hilfe bei der Arbeitsplatzgestaltung (zum Beispiel für barrierefreie Umbauten), die Betreuung durch spezielle Fachdienste, Zusatzurlaub sowie Nachteilsausgleiche für den Unterricht und Prüfungen.
Kein Grad der Behinderung?
Sie haben gesundheitliche Themen, ohne festgestellten Grad der Behinderung? Auch hier können wir individuelle Lösungen besprechen.