Person mit verschränkten Händen im Schoß sitzt gegenüber einer anderen Person, die einen Stift hält und auf einem Klemmbrett Notizen macht

Beratung und Unterstützung

Einleitung

Ausbildung und Studium sind eine spannende Zeit – und manchmal auch eine anstrengende. Vielleicht läuft es in Ihrer Praxisstation nicht rund, die Prüfungen setzen Sie unter Druck oder privat ist gerade einiges los. Ganz gleich, worum es geht: Sie müssen damit nicht alleine bleiben!

In der Berliner Verwaltung gibt es viele Ansprechpersonen, die für Sie da sind. Sie hören Ihnen zu, beraten Sie vertraulich und suchen gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung.

Was ist sozialpädagogische Beratung und Unterstützung?

Die sozialpädagogische Beratung und Unterstützung in der Ausbildungs- und Einstellungsbehörde bietet allen Nachwuchskräften bei gesundheitlichen oder sozialen Themen Unterstützung an. Ebenso ist sie die Anlaufstelle für die Praxisanleitenden oder örtlichen Ausbildungsbeauftragten sollte es um Themen der Inklusion am Arbeitsplatz gehen. Bei Gesprächs- und/oder Unterstützungsbedarf sind wir für Sie da.

Mögliche Themen

Wir stehen Ihnen bei folgenden Themen zur Seite:

  • Lernschwierigkeiten
  • Assistive Technik
  • Unterstützende Arbeitsmittel
  • Zwischenmenschliche Konflikte
  • Familiärer Verlust
  • Angst
  • Behinderung
  • Sucht
  • ADHS
  • Neurodiversität
  • Depression
  • Assistenzsuche

und weitere…

Mehrere Hände halten bunte Puzzleteile zusammen in der Mitte

Inklusion bei Behinderungen

Sie sind physisch beeinträchtigt, haben eventuell schon einen Grad der Behinderung (GdB) und benötigen einen passgenauen Arbeitsplatz oder Hilfsmittel, damit Sie gut arbeiten können? Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Anpassung Ihres Arbeitsplatzes und bei der Anbieterrecherche von betreffenden Hilfsmitteln an.

Anerkannte Behinderungen

Manche von Ihnen haben eine anerkannte Behinderung – teilweise ist diese sichtbar, aber manche sind unsichtbar. Sichtbare Behinderungen oder Schwerbehinderungen sind zum Beispiel Blindheit, Trisomie 21 und Gehbeeinträchtigungen. Zu den unsichtbaren Behinderungen zählen unter anderem Depression, Angststörungen, Schizophrenie und eine Borderline-Persönlichkeitsstörung.

Gleichstellung

Eine Gleichstellung ist möglich bei einer Behinderung mit einem GdB von mindestens 30 und höchstens 50 (über 50 ist eine Schwerbehinderung). Ziel der Gleichstellung ist es, Sie im Alltag und im Berufsleben zu entlasten und zu unterstützen. Vorteile sind u.a. ein besonderer Kündigungsschutz, Hilfe bei der Arbeitsplatzgestaltung (zum Beispiel für barrierefreie Umbauten), die Betreuung durch spezielle Fachdienste, Zusatzurlaub sowie Nachteilsausgleiche für den Unterricht und Prüfungen.

Kein Grad der Behinderung?

Sie haben gesundheitliche Themen, ohne festgestellten Grad der Behinderung? Auch hier können wir individuelle Lösungen besprechen.