Voraussetzung für ein Stipendium ist, dass bereits ein Teil des Studiums erfolgreich absolviert wurde. Stipendien werden - unter bestimmten Voraussetzungen - durch staatliche und private Stiftungen, Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, aber auch durch Länder und Gemeinden vergeben. In Deutschland muss man sich für ein Stipendium meist bei einer Stiftung bewerben, die Begabtenförderung betreibt. Einige der größten Begabtenförderungswerke erhalten vom Bundesministerium für Bildung und Forschung die Mittel zur finanziellen Förderung ihrer Stipendiaten.
Voraussetzung für die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist in jedem Fall ein Antrag. Für die Förderung im Hochschulbereich ist das Studentenwerk Berlin
zuständig.
Studentenwerk Berlin
Amt für Ausbildungsförderung
Behrenstraße 40 - 41
10117 Berlin
Telefon 030 20245-0
Auskünfte erteilen auch die Ausbildungsämter der Hochschulen.
Nach dem Nachwuchsförderungsgesetz (NaföG) können zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses auf Antrag Stipendien an besonders qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler vergeben werden. Ein Hochschulabschluss mit überdurchschnittlichen Leistungen ist hierfür Voraussetzung. Das wissenschaftliche Vorhaben muss einen wichtigen Beitrag zur Forschung erkennen lassen.
Weitere Informationen finden Sie auch in der Verordnung zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (Nachwuchsförderungsverordnung - NaFöVO).
Auskünfte zur Vergabe von Promotionsstipendien:
Kommission zur Vergabe der Promotionsstipendien an der Freien Universität Berlin
Kaiserswerther Straße 16 - 18
14195 Berlin
Telefon 030 838 73640/73641
Die überregionale materielle Förderung besonders begabter junger Menschen erfolgt nach einheitlichen Richtlinien des Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF), die für alle Begabtenförderungswerke verbindlich sind. Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt allein durch die Begabtenförderungswerke aufgrund eigener Kriterien.
Die Stiftungen ernennen zumeist Vertrauensdozenten für jede Hochschule, deren Namen den örtlichen Vorlesungsverzeichnissen zu entnehmen bzw. bei den Hochschulverwaltungen zu erfragen sind. Sie informieren über die Bedingungen eines Stipendiums.
Weitere Informationen finden Sie bei Stipendium Plus - Begabtenförderung im Hochschulbereich
.
Bei Auslandsaufenthalten werden zusätzlich zu den Stipendien Zuschläge gewährt. Außerdem können Reise- und Sachkosten erstattet werden.
Auskünfte über ein Stipendium im Ausland erteilen die Hochschulen oder der Deutsche Akademische Austauschdienst e. V.
(DAAD):
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Bernhard-Weiß-Str. 6
D-10178 Berlin-Mitte
Stadtplan
Telefon 030 90227 5050
U+S Alexanderplatz
