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Anerkennung und Bewertung von Studienabschlüssen und Führung ausländischer Hochschulgrade und -titel

Fordert Ihr zukünftiger Arbeitgeber, das Arbeitsamt oder eine andere Institution oder Behörde eine Bescheinigung über die Bewertung Ihres ausländischen Hochschulabschlusses oder die Gleichwertigkeit mit einem entsprechenden inländischen Hochschulabschluss, können Sie anstelle einer Bescheinigung einen Auszug aus der Datenbank Anabin vorlegen. Die Datenbank wird von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Sekretariat der Kultusministerkonferenz gepflegt. Hier sind zahlreiche Informationen über ausländische Hochschulabschlüsse, Studienrichtungen sowie Hinweise auf Äquivalenzen von zur Zeit ca. 90 Staaten hinterlegt sind. Die Informationen, die in dieser Datenbank gespeichert sind, können Sie über die Internetadresse www.anabin.de(Externer Link) abrufen.

Wenn Sie die Bewertung eines ausländischen Hochschulabschlusses oder einzelner Prüfungsleistungen zum Zwecke des Weiterstudiums oder zur Zulassung für ein weiterführendes Studium oder ein Promotionsverfahren an einer deutschen Hochschule benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an das Akademische Auslandsamt oder das Immatrikulationsbüro der Hochschule, an der Sie studieren möchten.

Wenn Sie die Zulassung zur Ausübung eines reglementierten Berufes oder eine Bestätigung darüber benötigen, dass Sie einen bestimmten Beruf, für den ein Hochschulabschluss erforderlich ist, (z. B. Architekt, Rechtsanwalt, Arzt, Lehrer, Psychotherapeut, Psychologe, Ingenieur) ausüben dürfen oder können, wenden Sie sich bitte an die zuständige Senatsverwaltung oder Berufskammer. Mehr


Sie haben Fragen im Zusammenhang mit der Anerkennung und der Bewertung von Studienabschlüssen oder sonstigen Bildungsnachweisen?

Bitte wählen Sie unter folgenden Optionen aus:


Sie haben Fragen im Zusammenhang mit der Führung eines ausländischen oder inländischen Hochschulgrades?

Bitte wählen Sie unter folgenden Optionen aus:

Zur Ergänzung dieser Ausführungen haben wir einige häufig gestellte Fragen zusammengestellt und beantwortet. Vielleicht ist auch Ihre Frage darunter zu finden.

Ergänzende und weiterführende Informationen erhalten Sie auch über die von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bereitgestellte Datenbank „ANABIN“ (Informationen und Benutzerhinweise).

Last not least haben wir für Sie die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zusammengestellt.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Erläuterungen helfen können.
Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Heidemarie Buchert - IV A 7 -
Bernhard-Weiß-Straße 6, 10117 Berlin-Mitte
Telefon 90227 6929
eMail heidemarie.buchert@senbwf.berlin.de


Sprechstunde ab dem 1. Juni 2012 nur nach telefonischer Vereinbarung oder per eMail.

Kontakt

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Bernhard-Weiß-Str. 6
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