Fordert Ihr zukünftiger Arbeitgeber, das Arbeitsamt oder eine andere Institution oder Behörde eine Bescheinigung über die Bewertung Ihres ausländischen Hochschulabschlusses oder die Gleichwertigkeit mit einem entsprechenden inländischen Hochschulabschluss, können Sie anstelle einer Bescheinigung einen Auszug aus der Datenbank Anabin vorlegen. Die Datenbank wird von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Sekretariat der Kultusministerkonferenz gepflegt. Hier sind zahlreiche Informationen über ausländische Hochschulabschlüsse, Studienrichtungen sowie Hinweise auf Äquivalenzen von zur Zeit ca. 90 Staaten hinterlegt sind. Die Informationen, die in dieser Datenbank gespeichert sind, können Sie über die Internetadresse www.anabin.de
abrufen.
Wenn Sie die Bewertung eines ausländischen Hochschulabschlusses oder einzelner Prüfungsleistungen zum Zwecke des Weiterstudiums oder zur Zulassung für ein weiterführendes Studium oder ein Promotionsverfahren an einer deutschen Hochschule benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an das Akademische Auslandsamt oder das Immatrikulationsbüro der Hochschule, an der Sie studieren möchten.
Wenn Sie die Zulassung zur Ausübung eines reglementierten Berufes oder eine Bestätigung darüber benötigen, dass Sie einen bestimmten Beruf, für den ein Hochschulabschluss erforderlich ist, (z. B. Architekt, Rechtsanwalt, Arzt, Lehrer, Psychotherapeut, Psychologe, Ingenieur) ausüben dürfen oder können, wenden Sie sich bitte an die zuständige Senatsverwaltung oder Berufskammer. Mehr
Sie haben Fragen im Zusammenhang mit der Anerkennung und der Bewertung von Studienabschlüssen oder sonstigen Bildungsnachweisen?
Bitte wählen Sie unter folgenden Optionen aus:
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Bernhard-Weiß-Str. 6
D-10178 Berlin-Mitte
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Telefon 030 90227 5050
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