Vergabekriterien
Kriterienkatalog Berlin barrierefrei in PDF Format
Kriterienkatalog (Stand ab 7. Juli 2010)
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(Kriterienkatalog Stand 7 _07 _ 2010, 57441 KB)
Kriterienkatalog (Stand bis 6. Juli 2010)
Kriterien gelten für Signets in Berlin mit erfolgter Antragstellung bis einschließlich 6. Juli 2010
(gilt weiterhin u.a. in Neuß (NRW))
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(Kriterienkatalogstand 30.10.pdf, 65547 KB)
Grundkriterien für die Vergabe des Signets (Stand ab 7. Juli 2010)
Mit dem Signet gekennzeichnete Einrichtungen erfüllen immer folgende Grundkriterien:
- stufenloser Zugang (ggf. mit zulässiger Rampe oder Aufzug mit Selbstbedienung)
Der stufenlose Zugang erfolgt über den Haupteingang.
- ausreichend breite Türen
Für die Türbreite gilt bei Neubauten 90 cm. Bei Umbauten und Anpassungen im Altbaubestand sind Kompromisslösungen möglich, die eine Mindestbreite von 80 cm erlauben.
- ausreichend große Bewegungsflächen
Im Neubau müssen Bewegungsflächen von 150x150 cm, Flurbreiten von 150 cm sowie Durchgangsbreiten von 90 cm eingehalten werden.
- Markierung von Glasflächen und Stufen / keine Unterlaufbarkeit von Treppen
Glastüren und großflächige Verglasungen an Verkehrsflächen sowie Einzelstufen und wenigstens die erste und letzte Stufe von öffentlich zugänglichen Treppen bzw. Treppenpodesten müssen für sehbehinderte Menschen kontrastoptimierte Markierungen aufweisen.
Treppen dürfen unterhalb einer lichten Höhe von 2,10 m nicht unterlaufen werden können.
- Gewährleistung von Orientierung, Kommunikation sowie personeller Unterstützung
Alle Menschen müssen sich in einem Gebäude orientieren können. Leicht verständliche Hinweisschilder bzw. Piktogramme, eine kontrastreiche Farbgestaltung der Wände und Türen, ggf. taktile Gebäude- oder Etagenpläne sowie visuelle und optische Informationen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip sind für die Orientierung unerlässlich.
Bei Bedarf muss grundsätzlich Unterstützung und Hilfe durch Personal angeboten werden.
- barrierefrei nutzbare Aufzüge (ausgenommen ebenerdige Ladengeschäfte)
In Aufzügen müssen Informationen in Brailleschrift und erhabenen Zeichen und eine Sprachausgabe vorhanden sein Für hörbehinderte Menschen sind visuelle Informationen vorzusehen. Der Fahrkorb hat mindestens eine lichte Breite von 110 cm, eine lichte Tiefe von 140 cm (bei Bahnhöfen 210 cm) und eine Türbreite von 90 cm.
Das Bedienungstableau ist in einer Höhe von ca. 0,85 m (Unterkante) bis 1,05 m (Oberkante) angebracht.
Notwendige Treppenlifte innerhalb eines Gebäudes müssen auch für Elektrorollstühle ausgelegt sein (Traglast 350 kg).
- barrierefrei nutzbare Toiletten (ausgenommen Ladengeschäfte sowie U- und S-Bahnhöfe)
Links und rechts neben dem Toilettenbecken wird eine 95 cm breite Rollstuhlstellfläche benötigt (gegebenenfalls Vorhalten einer Toilettensitzerhöhung).
Für die Flächen- und Höhenmaße, die Anordnung der Objekte und Haltegriffe sowie die sonstige Ausstattung von öffentlichen Toiletten gelten grundsätzlich die Anforderungen nach der derzeit gültigen DIN 18024 Teil 2 und die Angaben des Handbuches „Barrierefreies Planen und Bauen“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung von Berlin. Waschbecken müssen mindestens 30 cm tief und in der Höhe 67 – 70 cm unterfahrbar sein.
Ausstattungsgegenstände müssen kontrastreich zur Umgebung gestaltet sein.
Die Türen sind mit kontrastreichen und taktilen Beschriftungen oder Piktogrammen zu kennzeichnen.
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