Umsetzung in Berlin

Berliner Rathaus und fernsehturm

Gutachten zur UN-BRK

Die Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, Frau Braunert-Rümenapf, hat Anfang 2021 im Rahmen ihrer Funktion als Koordinierungsmechanismus für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Berlin zum Thema
Möglichkeiten und Grenzen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin unter besonderer Berücksichtigung der Aufgaben der Bezirksbehindertenbeauftragten vorgelegt, welches von Rechtsanwalt Dr. Martin Theben erarbeitet wurde.

  • Gutachten vom Februar 2021

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Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen - Zwischenbericht

Grundlage für diesen Bericht war der Beschluss des Abgeordnetenhauses in seiner 46. Sitzung am 30.04.2009:

“Der Senat wird aufgefordert, einen Bericht über die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu erarbeiten und darin zu berichten, bei welchen Gesetzen und Regelungen Änderungen erforderlich sind. Darüber ist dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.3.2010 zu berichten.”

(Drucksachen Nr. 16/2109, 16/2293)

10 Behindertenpolitische Leitlinien des Landes Berlin zur nachhaltigen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bis zum Jahr 2020

Nach dem Vorliegen des ersten Berichts zur Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen – Zwischenbericht folgte eine weitere Befassung im Abgeordnetenhaus. Der Ausschuss für Integration, Arbeit, berufliche Bildung und Soziales hat in seiner 64. Sitzung am 04.11.2010 Folgendes beschlossen:

“Nach Aussprache kommt der Ausschuss auf Antrag der Fraktion der SPD und der Linksfraktion überein, diesen Aktions- und Maßnahmenplan in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 16. Juni 2011 zu besprechen. Der Ausschuss erwartet, dass der Aktions- und Maßnahmenplan bis zu diesem Termin vorliegt.”

Der Hauptausschuss hat in seiner 104. Sitzung am 11. Mai 2011 Folgendes beschlossen:

“Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wird gebeten, dem Hauptausschuss zur Sitzung am 22. Juni 2011 die von den Senatsverwaltungen eingereichten Konkretisierungen mit Umsetzungs- und Handlungsbedarf für den Aktions- und Maßnahmenplan zur Umsetzung der U N-Konvention für Menschen mit Behinderungen vorzulegen.”

(Drucksachen Nr. 16/2109, 16/2293, 16/3531 und 16/4041)