Einschränkungen im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin schränkt weiterhin aufgrund der Corona-Pandemie seinen Dienstbetrieb ein und schließt seine Einrichtungen mit Publikumsverkehr.
Die Mitarbeitenden bleiben weiterhin Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ratsuchende. Um soziale Kontakte zu beschränken und Risikogruppen zu schützen, gelten weiterhin folgende Einschränkungen.
Corona in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie hier: berlin.de/corona
Schwerbehinderung - Änderungsmitteilung
Ihre Anschrift oder Ihr Name haben sich geändert.
Sie möchten einen Todesfall mitteilen.
Voraussetzungen
-
Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht
- Der Umzug innerhalb Berlins kann telefonisch mitgeteilt werden.
- Der Zuzug nach Berlin oder Wegzug aus Berlin muss schriftlich mitgeteilt werden.
- Die Namensänderung kann schriftlich oder persönlich erfolgen.
- Die Mitteilung des Todes muss schriftlich erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
-
ggf. Nachweise zur Adress-/ Namensänderung
Geeignet sind Personalausweis, Pass oder andere Personenstandsdokumente wie Namensänderungsurkunde, Heiratsurkunde
-
ggf. Sterbeurkunde
- Der Bescheid bzw. der Schwerbehindertenausweis sollten zur Regelung der Angelegenheiten noch für einige Zeit aufbewahrt werden.
- Mit dem Tod des Antragstellers endet das laufende Verfahren. Es wird kein Bescheid mehr erteilt. Benötigen Erben einen Bescheid nach dem Schwerbehindertenrecht, wird dieser vom zuständigen Finanzamt im Rahmen der Amtshilfe beim Versorgungsamt angefordert.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Diese Dienstleistung kann nur im Versorgungsamt Berlin in Anspruch genommen werden.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.