Hausordnung

Die Dienste des Jobcenters Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf werden täglich von vielen Menschen genutzt. Wir bitten Sie deshalb während des Besuchs in diesem Gebäude einige Regeln zu beachten:

  • Verhalten Sie sich bitte so ruhig und rücksichtsvoll, wie Sie es auch von den anderen Besuchern erwarten.
  • Wir bemühen uns um kurze Wartezeiten. Halten Sie bitte die vorgegebenen Zeitabläufe/Reihenfolgen ein und haben Sie Geduld, wenn es dennoch etwas länger dauern sollte.
  • Achten Sie bitte auf Ihre Garderobe und sonstigen privaten Gegenstände. Eine Haftung für verlorene oder beschädigte Gegenstände kann nicht übernommen werden.
  • Haben Sie Gegenstände in den Räumen oder auf dem Gelände des Jobcenters gefunden oder vergessen, teilen Sie dies einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Jobcenters mit. Es wird Ihnen geholfen. Aus Sicherheitsgründen ist es untersagt, Taschen unbeaufsichtigt in den Räumen des Jobcenters abzustellen.
  • Fotografieren, Interviews, Film- und Tonaufnahmen sowie der Aushang von Plakaten und die Auslage von Infomaterial im Dienstgebäude sind nur mit vorheriger Genehmigung der Geschäftsführung möglich.
  • Der Verkauf und das Verteilen von Waren und Druckschriften sowie Sammlungen jeder Art durch Besucher sind im Dienstgebäude nicht zulässig.
  • Bringen Sie bitte keine Tiere in das Dienstgebäude mit (ausgenommen Blindenhunde).
  • Lassen Sie bitte Fahrräder oder ähnliche Fortbewegungsmittel außerhalb des Dienstgebäudes, in den dafür vorgesehenen Fahrradständern.
  • Rauchen sowie der Konsum alkoholischer Getränke ist im gesamten Dienstgebäude nicht gestattet. Bitte rauchen Sie außerhalb des Dienstgebäudes mit
    Rücksicht auf die anderen Mieter nur in dem dafür gekennzeichneten Bereich.
  • Bei Gefahr oder Alarmierung müssen die Anordnungen der Sicherheitskräfte (Einsatzleitung, Feuerwehr, Polizei) befolgt werden.
  • Aus Sicherheitsgründen wird das Gebäude videoüberwacht. Eine Speicherung erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und lediglich zum Zwecke der Auswertung und Verfolgung bei Straftaten.
  • Bitte haben Sie Verständnis, dass viele Anliegen nur dann bearbeitet werden können, wenn Sie sich durch ein geeignetes Dokument ausweisen können (z.B. gültiger Personalausweis oder Reisepass).

Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme und Ihr Verständnis!

Die Geschäftsführung