Einmalige Leistungen

Über die Regelleistung hinaus können Sie einmalige Leistungen als Darlehen oder Geld- und Sachleistung erhalten für:

  • die Erstausstattung für Bekleidung (auch bei Schwangerschaften und Geburt) und
  • die Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.
  • die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte