Der Beirat

Bei jeder gemeinsamen Einrichtung nach § 44b SGB II wird ein Beirat gebildet. Der Beirat berät die Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und Maßnahmen. Die Trägerversammlung beruft die Mitglieder des Beirats auf Vorschlag der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den Kammern und berufsständischen Organisationen. Vertreterinnen und Vertreter von Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, die Eingliederungsleistungen nach diesem Buch anbieten, dürfen nicht Mitglied des Beirats sein. Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung.

In der 49. Beiratssitzung am 14. März 2022 wurde Herr Henze zum Vorsitzenden des Beirats und Frau Hüneke zur stellvertretenden Vorsitzenden des Beirats gewählt.

Mitglieder des Beirates

  • Name

    Funktion

  • Herr Henze

    Vorsitzender des Beirats, Mitglied Deutscher Gewerkschaftsbund Berlin-Brandenburg

  • Frau Zucker

    Vorsitzende des Ausschusses für Soziales der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf

  • Herr Bruns

    Stellvertretender Vorsitzender des Beirats, Mitglied Industrie- und Handelskammer zu Berlin

  • Frau Nebel

    Mitglied Handwerkskammer Berlin

  • Herr Pleyer

    Mitglied Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e.V.

  • Frau Bahnemann

    Mitglied Evangelischer Kirchenkreis Berlin-Charlottenburg

  • Herr Falke

    Mitglied Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V.