Aktuelle Hinweise und Neuigkeiten

Jugendberufsagentur Berlin

Dein Start in die Ausbildung. Wir sind für dich da. Weil deine Zukunft zählt.

Der Start in das neue Ausbildungsjahr ist eine spannende Zeit. Einige von euch haben schon einen klaren Plan, andere sind noch auf der Suche nach dem passenden Weg. Egal, wo du stehst – die Jugendberufsagentur Berlin ist an deiner Seite.
Weitere Informationen

Unsere Veranstaltungen im September 2024

Das Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf organisiert regelmäßig Veranstaltungen mit Arbeitgeber*innen und Träger*innen.

Übersicht der Veranstaltungen im Veranstaltungsmonat September 2024

Möchten Sie auch an den Veranstaltungen teilnehmen und sich einen Überblick über die vielen Jobangebote und Qualifizierungsmöglichkeiten verschaffen?

Herzlich gern!

Kontaktieren Sie hierfür bitte Ihre zuständige Integrationsfachkraft oder wenden Sie sich an das AV-Markt-Postfach:

E-Mail: Jobcenter-Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf.AV-Markt@jobcenter-ge.de

Ihr direkter Weg zum neuen Job

  • unkompliziert
  • unbürokratisch
  • freiwillig

Wir freuen uns schon jetzt auf Ihre Teilnahme.

Polizei Berlin

Achtung Betrug! Vorsicht vor dubiosen Jobangeboten als "Paket- oder Warenagent"

Die Polizei Berlin warnt: Vorsicht vor dubiosen Jobangeboten als “Paket- oder Warenagent” – Geldwäsche!
Weitere Informationen

Kontoumstellung

Wir vereinfachen die Anmeldung in unserem Online-Portal

Ab dem 22. Juli 2024 vereinfachen wir die Anmeldung in unserem Online-Portal www.jobcenter.digital: Nutzen Sie Ihre BundID oder Ihre E-Mail-Adresse als Benutzernamen.
Mehr Informationen gibt es hier

Essenausgabe

Neu Regelung bei Vollverpflegung in Unterkünften für geflüchtete Personen – Das gilt ab 1. September 2024

Ab dem 1. September 2024 setzt das Land Berlin eine bundesweite Regelung um. Diese gilt für geflüchtete Menschen, welche in Unterkünften mit Vollverpflegung leben. Das Geld für Essen, für Strom und Heizung wird vom Bürgergeld einbehalten und direkt mit der Unterkunft verrechnet.
Weitere Informationen

Fakt oder Fake?

Fakt oder Fake?

Fakt oder Fake? Unser Faktencheck rund um ukrainische Geflüchtete im Bürgergeld.

Deutsch:

Insbesondere in den Sozialen Medien werden Informationen verbreitet, die falsch sind.

Viele der verbreiteten Falschinformationen betreffen die Aufnahme einer Beschäftigung durch Ukrainerinnen und Ukrainer. Diese werden hier richtiggestellt.

Ukrainisch:

Інформація, яка не відповідає дійсності, поширюється, зокрема, в соціальних мережах.

Значна частина поширюваної дезінформації стосується українців, які влаштовуються на роботу.

Download

Fakten vs. Falschinformationen – Informationen für Ukrainerinnen und Ukrainer

Факти проти дезінформації – Інформація для українців

Ferienjob

Sei smart, geh´ in den Ferien an den Start. – Was du über Ferienjobs wissen solltest.

Wie cool wäre es im Freiluftkino, Supermarkt, Eisdiele und Co. kein Geld auszugeben, sondern welches zu bekommen? Ferienjobs machen es möglich.

Wenn Du als Schüler*in in den Schulferien arbeitest, kannst Du unbegrenzt hinzuverdienen. Das Einkommen aus dem Ferienjob wird nicht auf das Bürgergeld von dir und deinen Eltern angerechnet.

Und nicht nur das – durch einen Ferienjob sammelst Du bereits erste Erfahrungen in verschiedenen Berufen und kommst mit neuen Leuten in Kontakt.

Denke bitte auch daran, dass Du Ferien hast: regelmäßige Pausen und ausreichend Freizeit zwischen zwei Arbeitstagen sind wichtig. Das sieht auch das Arbeitsschutzgesetz vor. Weitere Informationen zum Jugendarbeitsschutz findest Du hier.

Lust auf einen Ferienjob bekommen? Frag´ doch einfach direkt beim Supermarkt um die Ecke oder Deiner Lieblingseisdiele nach.

Hast Du einen Ferienjob in der Tasche, vergiss‘ nicht uns Bescheid zu geben.

Super Ferien Pass

Der neue SUPER-FERIEN-PASS 2024/25

Super Ferien in Berlin – mit dem Super-Ferien-Pass bedeutet das jede Menge Action und Erholung: Schwimmbad, Hochseilgarten, Tanzkurs, Workshops, Naturkundemuseum, Boulderhalle, Konzerte oder Theater und noch so vieles mehr. Und das alles muss nicht teuer sein!

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket kannst Du dir den Kaufpreis erstatten lassen.
Der Super-Ferien-Pass ist in drei Kategorien eingeteilt:

  • Badekarte: An Ferientagen kostenlos schwimmen gehen.
  • Coupons: Erhalte vergünstigte Eintritte oder Rabatte.
  • Verlosungen: Gewinne Freikarten für tolle Ausflüge und Veranstaltungen oder Workshops.

Alle Berliner Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre können den Pass nutzen. Zum Preis von neun Euro gibt es den Pass u.a. bei den Berliner Bäderbetrieben, den Bürgerämtern oder bis zum Ende der Sommerferien in allen REWE-Filialen.

Gut zu wissen: Die Gültigkeit endet nicht nach den Sommerferien – Du kannst die Angebote an allen Ferientagen bis einschließlich der Osterferien 2025 nutzen.

Das vollständige Programm, alle Vorteile und Bedingungen kannst Du nachlesen auf der Super-Ferien-Pass-Seite.

Und aufgepasst: Das Jobcenter erstattet Dir sogar die Kosten. Für den Super-Ferien-Pass reicht der Kaufbeleg oder die Quittung als Nachweis aus. Wichtig ist, dass der Name des Kindes/Jugendlichen auf dem Beleg steht. Also los geht‘s und schöne Sommerferien!

Das Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf zeigt die Arbeit im Job-Turbo für Geflüchtete. Ein Besuch der Bundesfamilienministerin Lisa Paus und des Bundestagsabgeordneten Michael Müller

Am Weltflüchtlingstag macht das Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf auf die gesellschaftliche Bedeutung der Integration in Arbeit für geflüchtete Menschen aufmerksam. Beim Besuch einer Netzwerkbörse für Geflüchtete im Jobcenter konnten sich die Bundesfamilienministerin und zugleich Bundestagsabgeordnete für Charlottenburg-Wilmersdorf Lisa Paus und der Bundestagsabgeordnete für Charlottenburg-Wilmersdorf Michael Müller einen lebendigen Eindruck von der Arbeit des Jobcenters im Rahmen des Job-Turbos machen.

Die Geschäftsführerin Marin Kermer: “Integration und Arbeit gehen Hand in Hand. Wer einen Job hat und regelmäßig im Austausch mit Kolleg*innen ist, kann die erlernte Sprache in der Regel besser ausbauen und findet wichtigen kollegialen und sozialen Anschluss.“

Den ganzen Text finden Sie auf der Internetseite der Berliner Jobcenter.

  • v.l.n.r.: Marina Kermer, Geschäftsführerin des Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf; Michael Müller, Bundestagsabgeordneter für Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf; Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

    Michael Müller und Lisa Paus im Gespräch mit einem Netzwerkpartner

  • Tim Hillemacher, Leiter der Geschäftsführungsebene Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf; Michael Müller, Bundestagsabgeordneter für Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf; Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Marina Kermer, Geschäftsführerin Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf; Ricardo Pentzien, Bereichsleiter Markt und Integration Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf

    Tim Hillemacher, Leiter der Geschäftsführungsebene Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf; Michael Müller, Bundestagsabgeordneter für Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf; Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Marina Kermer, Geschäftsführerin Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf; Ricardo Pentzien, Bereichsleiter Markt und Integration Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf

  • Marina Kermer, Michael Müller und Lisa Paus

    Marina Kermer, Michael Müller und Lisa Paus auf der Netzwerkbörse für Geflüchtete

Fernbedienung Beispielbild

Keine Gebühren für Kabelfernsehen bei den Betriebskosten ab 1. Juli 2024

Zum 1. Juli 2024 fällt das Nebenkostenprivileg weg. Ihr Vermieter darf die Kosten für Kabelfernsehen nicht mehr auf Ihre Betriebskosten umlegen. Der Beitrag für Kabelfernsehen ist daher ab 1. Juli 2024 kein Bestandteil Ihrer Miete, der von den Berliner Jobcentern übernommen werden kann.
Wollen Sie dennoch weiterhin Ihren TV-Kabelanschluss nutzen, können diese Kosten nicht extra vom Jobcenter übernommen werden. Diese Kosten müssen Sie aus dem monatlichen Regelbedarf bezahlen.

Bitte denken Sie daran: Passt Ihr Vermieter nun Ihre Betriebskosten an, müssen Sie uns über die Veränderung Ihrer Miethöhe informieren. Dies geht auch online über www.jobcenter.digital.

Informationsschreiben für Geflüchtete aus der Ukraine

In einem Brief wenden sich der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil, der Sonderbeauftragte für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten Daniel Terzenbach und der Botschafter der Ukraine in Deutschland Oleksii Makeiev an ukrainische Geflüchtete, um ihre Vermittlung in Arbeit nach Abschluss des Integrationskurses zu befördern. Die Geflüchteten werden auf die vielfältigen Unterstützungsmaßnahmen zur Arbeitsmarkt­integration hingewiesen. Es wird dabei auch deutlich gemacht, dass eine Arbeitsaufnahme in Deutschland erwartet wird und für alle Beteiligten von Vorteil ist.

Hier können Sie den Brief in ukrainischer und deutscher Sprache finden.

Dieser Brief wurde an alle erwerbsfähigen Ukrainerinnen und Ukrainer im Bezug von Bürgergeld im Alter von 15 – 65 Jahren versandt.

Noch mehr Informationen zu der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten finden Sie auf der Internetseite zum Job-Turbo.

die proFis im Bundestag

Die "proFis" im Deutschen Bundestag

Am 20. Februar 2024 war unser seit über vier Jahren laufendes rehapro-Projekt „proFis -proaktiver Firmenservice“ zu Gast im Deutschen Bundestag, genauer gesagt: im „Ausschuss für Arbeit und Soziales“.

In dem Treffen wurde sich zu den Inhalten, den erprobten innovativen Ansätzen sowie zu den bisherigen Ergebnissen und den erlebten Erfahrungen ausgetauscht.

Die vollständige Pressemitteilung finden hier.

Hier erhalten Sie mehr Informationen zu dem Projekt proFis.

Übersetzungsfunktion Ihres Browsers

Wussten Sie, dass sie sich mit wenigen Klicks jede Internetseite, wie Z.B. www.arbeitsagentur.de übersetzen lassen können?

Anbei finden Sie Anleitungen für Ihren Browser, damit Sie sich unseren Internetauftritt von der deutschen Sprache in Ihre Sprache übersetzen lassen können.

Die Übersetzungen sind ohne Gewähr.

Hilfe für geflüchtete Menschen aus der Ukraine

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine können bei Bedarf einen Antrag auf Bürgergeld im Jobcenter stellen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • eine gültige Aufenthaltserlaubnis gem. §24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
    oder
  • eine Fiktionsbescheinigung nach §81 Absatz 3 oder Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 5 AufenthG

Eine Unterstützung für geflüchtete Menschen aus der Ukraine ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

Nähere Informationen zu Zugangsvoraussetzungen und wie aus der Ukraine Geflüchtete Bürgergeld zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beantragen können, erhalten Sie hier.

Neben Antragsvordrucken, die digital heruntergeladen werden können, stehen auch ukrainisch- und russischsprachige Informationsflyer sowie Ausfüllhilfen für die Antragstellung zur Verfügung.

Um Wartezeiten im Jobcenter vor Ort zu vermeiden, sollten bevorzugt die digitalen und postalischen Möglichkeiten genutzt werden, um Anträge zu stellen und Unterlagen einzureichen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Jobcenter

Допомога для біженців з України

Фінансова підтримка для біженців за законом про надання тимчасового захисту біженцям (Asylbewerberleistungsgesetz AsylbLG) припиниться ймовірно 31 травня 2022 року. Далі при необхідності ви зможете получити базове соціальне забезпечення для тих, хто шукає роботу за законом SGB II від Федерального центру зайнятості Jobcenter, якщо ви подали відповідну заяву.

Ви можете подавати заяву вже зараз або як найшвидше.

Для цього вам потрібні наступні документи:

  • дійсний дозвіл на перебування відповідно до § 24 абзац 1 закону про перебування (AufenthG)

або:

  • тимчасовий документ Fiktionsbescheinigung відповідно до § 81 абзац 5 і абзац 3 закону про перебування AufenthG

Фінансова допомога для біженців з України є нашим пріоритетом.

Додаткову информацію про передумови для отримання базового соціального забезпечення для тих, хто шукає роботу і про подання відповідної заяви для біженців з України ви можете отримати у нас.

В одночас з формулярами на заяву, які ви можете завантажити онлайн, ви можете використовувати інформаційні флаєри на українській і російскій мовах а також інструкції щодо заповнення анкет.

Щоб запобігти черг у самому Jobcenter, використовуйте будь ласка можливість подання заяв і надання документів онлайн або поштою.

З повагою
Ваш Jobcenter

Помощь людям бежавшим из Украины

Предположительно лишь до 31.05.2022 люди бежавшие из Украины могут получать пособия по закону о предоставлении социальной помощи лицам, претендующим на политическое убежище (AsylbLG). После этого, при необходимости, они могут получать базовое социальное пособие по второму тому Социального кодекса (SGB II) от центра занятости, если они предварительно подали заявление на это пособие.

Заявления можно подавать уже сейчас или как можно скорее.

Для этого Вам необходимо иметь

  • действительное разрешение на пребывание по § 24 абзац 1 Закона о Пребывании иностранных граждан (AufenthG)

или

  • временное разрешение на пребывание (Fiktionsbescheinigung) § 81 aбзац 5 в сочетании с абзацем 3 Закону о Пребывании (AufenthG)

Поддержка людей бежавших из Украины для нас – само собой разумеющееся.

Более подробную информацию о подачи заявления и требованиях для получиения базового социального пособия по кодексу SGB II лицами бежавшими из Украины, Вы получите здесь.

Помимо бланков заявления и анкет, которые можно скачать в цифровом виде, также имеется доступ к информационным листовкам на украинском и русском языках и памятка с помощию при замолнении анкет.

Во избежание ожидания в здании центра занятости, предпочтительней использовать цифровые возможности и почту для подачи заявлений и здачи документов.

С наилучшими пожеланиями
Ваш Центр занятости

Ukraine - Hinweise, Merkblätter und Antragsunterlagen zu Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts durch das Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf

  • Hinweise und Merkblätter

    PDF-Dokument (6.3 MB)

  • Antragsunterlagen

    PDF-Dokument (9.6 MB)

  • Ukrainisch - Ausfüllhilfe zum Antrag

    PDF-Dokument (738.5 kB)

  • Russisch - Ausfüllhilfe zum Antrag

    PDF-Dokument (398.2 kB)

  • Links zur Unterstützung

    PDF-Dokument (223.6 kB)

  • Информация и предложения поддержки

    PDF-Dokument (235.1 kB)

Ukraine - Antrag auf Kindergeld durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit

  • Ukrainisch - Flyer zum Kindergeldantrag

    PDF-Dokument (174.4 kB)

  • Kindergeldantrag Schritt-für-Schritt erklärt (Ukrainisch)

    DOWNLOAD-Dokument

  • Kindergeldantrag Schritt-für-Schritt erklärt (Russisch)

    DOWNLOAD-Dokument

  • Ukrainisch - Antrag auf Kindergeld

    PDF-Dokument (2.1 MB)

  • Ukrainisch - Anlage Kind zum Kindergeldantrag

    PDF-Dokument (845.2 kB)

Online Widerspruch

Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, alle Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.

In diesem Zusammenhang besteht nun die Möglichkeit, über das Portal eService online einen Widerspruch einzulegen bzw. Informationen zu einem bereits eingelegten Widerspruch nachzureichen.

Zum Einlegen eines online Widerspruchs ist die Bestätigung der eigenen Identität mit einem gültigen Ausweisdokument erforderlich (Elektronischer Personalausweis (nPA), eID-Card, Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Online-Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes).

Der Einstieg zu diesem Service ist über die Kachel „Widerspruch einlegen“ des Portal eService möglich. Hierzu loggen Sie sich mit Ihren persönlichen Daten ein und können dort den Widerspruch einlegen bzw. Unterlagen zu einem bereits eingelegten Widerspruch uploaden.

Alternativ kann das „Widerspruchsverfahren online SGB II“ in Ihrem persönlichen Profil ausgewählt werden.

Videoberatung

Beratungsgespräche per Video

Ab sofort können Sie Beratungsgespräche per Video mit uns führen. Die Videoberatung ist ein zusätzliches Kontaktangebot, um Ihnen eine bestmögliche Dienstleistung anzubieten.

Die Nutzung ist freiwillig.

Unsere neue Dienstleistung – Ihr Vorteil:

Sie besprechen Ihr Anliegen, z.B. bequem von zu Hause aus über die Kamera Ihres Computers, Tablets oder Smartphones direkt mit einem Mitarbeitenden des gewünschten Fachbereichs. Gern auch mit einer weiteren Person, wenn Sie dies wünschen. Das macht die Kommunikation nicht nur in Corona-Zeiten leichter und persönlicher.

  • keine Wartezeiten, keine Anfahrtswege
  • keine Installation einer Software oder App notwendig
  • Beratungsgespräche werden nicht aufgezeichnet

Alle mit dem Videotermin in Verbindung stehenden Daten werden lokal auf eigenen Servern verarbeitet und gespeichert und können von Dritten nicht eingesehen werden. Weiterführende Informationen zu Datenschutzbedingungen und technischen Voraussetzungen finden Sie in unserem Flyer bzw. unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Wenn Sie unser Angebot der Videoberatung nutzen möchten, kommen Sie gern auf uns zu.

  • Flyer Videoberatung

    PDF-Dokument (1.6 MB)
    Dokument: Bundesagentur für Arbeit

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung

    PDF-Dokument (1.4 MB)

Kontaktmöglichkeiten

  • Jobcenter.digital Hier können Sie Veränderungsmitteilungen online erstellen und Weiterbewilligungsanträge online einreichen.
    (Die Logindaten erhalten Sie per Post.)
  • Jobcenter-App. Sie wünschen eine Beratung? Dann buchen Sie über die App einen Telefontermin! Wir rufen Sie zum gewünschten Zeitpunkt an. Mit der App können Sie auch Unterlagen direkt zu uns schicken – einfach Kontaktformular öffnen, die Unterlagen fotografieren und abschicken.
  • Jobbörse Kurzfristig verfügbare Arbeit finden Sie über den Suchbegriff “jobsNOW”.
    (Die Logindaten erhalten Sie per Post.)
  • Zur persönlichen Abgabe Ihrer Unterlagen steht Ihnen unser Hausbriefkasten zur Verfügung.

Damit wir Sie auch direkt telefonisch beraten können, benötigen wir Ihre aktuelle Telefonnummer. Diese können Sie uns schriftlich, per E-Mail oder über das Servicecenter mitteilen.