Förderung der Arbeitsaufnahme

Um die Anbahnung und Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung/Ausbildung finanziell zu unterstützen, kann das Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf Leistungen aus dem Vermittlungsbudget zur Verfügung stellen. Wichtig ist, dass vor Entstehen etwaiger Kosten ein Antrag zu stellen ist, der im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens Ihrer zuständigen Arbeitsvermittlerin bzw. Ihrem Arbeitsvermittler einzelfallbezogen zu entscheiden ist. Es besteht also kein Rechtsanspruch.

Folgende Kosten können gefördert werden:

  • Bewerbungskosten pauschaliert/ nicht pauschaliert,
  • Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen,
  • Fahrkosten für Pendelfahrten,
  • doppelte Haushaltsführung,
  • Umzugskosten,
  • Fahrkosten zum Antritt einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle,
  • Arbeitsmittel und –bekleidung ohne Schutzcharakter,
  • Nachweise,
  • Unterstützung der Persönlichkeit und
  • sonstige notwendige Kosten.

Förderung der beruflichen Weiterbildung

Sollte im gemeinsamen Gespräch mit Ihrer Arbeitsvermittlerin bzw. Ihrem Arbeitsvermittler festgestellt werden, dass Ihnen zur Aufnahme einer Arbeitsstelle wichtige Fachkenntnisse fehlen bzw. diese überholt sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine berufliche Weiterbildung sinnvoll sein, um Sie auf dem Arbeitsmarkt integrieren zu können.

Zur Anbahnung einer Förderung der beruflichen Weiterbildung ist unbedingt auch Ihre Mitwirkung notwendig. Ihre Arbeitsvermittlerin bzw. Ihr Arbeitsvermittler unterstützt Sie in Ihrem Bemühen, eine adäquate und für Sie zielführende Fördermaßnahme zu finden. Ihre aktive Mitarbeit ist dabei allerdings Grundvoraussetzung. So sollten Sie sich, wenn möglich, schon im Vorfeld des Gespräches mit Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft über die Möglichkeiten und Bedingungen einer solchen Fördermaßnahme informieren. Nutzen Sie dazu ggf. auch die Beratung Dritter. Wenn Sie Weiterbildungsangebote von Bildungsträgern einholen, achten Sie bitte darauf, dass die angebotenen Maßnahmen zertifiziert sind. Dies ist Grundlage für die Förderung und Übernahme der Kosten. Dazu sollten Sie darauf achten, dass eine sogenannte Maßnahmennummer existiert. Nur wenn diese vorhanden ist, können Sie sicher sein, dass Förderfähigkeit gegenüber dem Jobcenter gegeben ist.

Stellen Sie sich bitte ebenfalls darauf ein, dass Ihre Arbeitsvermittlerin bzw. Ihr Arbeitsvermittler im Vorfeld der Ausstellung eines Bildungsgutscheines (BGS), also der Bewilligung einer Weiterbildungsmaßnahme, verschiedene Zuarbeiten von Ihnen verlangen kann. Diese sollen unter anderem dazu dienen, Ihre Motivation, die Zielstellung und unter Umständen auch Ihre Mobilitätsbereitschaft im Zusammenhang mit einer bestimmten Weiterbildungsmaßnahme abzufragen. Diese Abfrage findet auch in Ihrem eigenen Interesse statt. In einigen Fällen können wir Sie im Vorfeld der Anbahnung einer Maßnahme zur Förderung der beruflichen Weiterbildung auffordern, an einem Eignungstest teilzunehmen, welcher Ihre Befähigung für den jeweiligen angestrebten Beruf bzw. die Weiterqualifizierung abklären soll.

Wichtiger Hinweis:
Beachten Sie bitte, dass die Förderung der beruflichen Weiterbildung eine Ermessensentscheidung ist. Für die Bewilligung einer Weiterbildung müssen die persönlichen Voraussetzungen vorliegen.

Informationsquellen

Wir bieten Ihnen verschiedene Plattformen für Ihre eigene Recherche.

Mögliche Berufe und Tätigkeitsbeschreibungen finden Sie im BERUFENET.

Eine Übersicht über Bildungsträger und Weiterbildungen bietet Deutschlands größte Datenbank im Bereich der beruflichen Aus-und Weiterbildung, das KURSNET