jobcenter.digital – Unterstützung durch Bürgergeld

Anträge zum SGB II

Leistungen der Grundsicherung müssen Sie beantragen

Sie können den Antrag schriftlich, telefonisch oder auch persönlich und auch für die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft stellen.

Die erforderlichen Antragsunterlagen, einschließlich alle notwendigen Nachweise in Kopie, müssen Sie in jedem Fall möglichst zeitnah und vollständig nachreichen.

Bürgergeld können alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten. Personen, die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialgeld erhalten. Bürgergeld und Sozialgeld sind Leistungen, die eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten sollen.

Maßgebend für einen eventuellen Leistungsanspruch ist der Tag der Antragstellung. Für Zeiten davor können Sie grundsätzlich keine Leistungen erhalten. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirkt jedoch auf den Ersten des Monats zurück.

Bürgergeld erhalten Sie nur, wenn Sie den Antrag ausfüllen und abgeben. Ein bloßes Herunterladen der im Internet eingestellten Antragsformulare stellt keine Antragstellung dar.

Die Rückwirkung der Antragstellung auf den Ersten des Monats bedeutet, dass Sie, wenn alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen, trotz der Antragstellung z.B. am 15. des Monats, schon ab dem 1. des Monats Bürgergeld erhalten können. Bitte beachten Sie dabei, dass auch Ihr Einkommen/Vermögen ab diesem Zeitpunkt berücksichtigt wird und dass für bestimmte Leistungen (z.B. für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt oder Bildungs- und Teilhabeleistungen) ein gesonderter Antrag zu stellen ist.

Sämtliche Antragsvordrucke, Merkblätter sowie Ausfüllhinweise zum Thema Bürgergeld erhalten Sie in der Eingangszone des Jobcenters oder finden Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur.

jobcenter.digital – Der Online-Service der Jobcenter

Mit dem Online-Portal jobcenter.digital können Weiterbewilligungsanträge, Veränderungsmitteilungen und dafür notwendige Unterlagen online an das Jobcenter übermittelt werden. Die Nutzung des Online-Angebots ist freiwillig und ergänzt die bisherigen Kontaktmöglichkeiten zu Ihrem Jobcenter. Das Online-Portal bietet folgende Vorteile:
  • Veränderungen schnell und einfach mitteilen
  • zeit- und ortsunabhängige Nutzung
  • einfacher Upload und Versand von Dokumenten und Nachweisen
  • Unterstützung bei der Eingabe der Daten durch Hilfetexte
  • spart Zeit und Porto
  • SGB II spezifische Informationen zu Arbeit, Wohnen und Gesundheit etc.

Sollten Sie bereits den eService oder die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit nutzen, können Sie Ihre dafür bestehenden Zugangsdaten (Benutzername und Kennwort) für das Online-Portal Ihres Jobcenters nutzen.
Sie haben noch keine Zugangsdaten? Sie erhalten diese direkt von Ihrem Jobcenter.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Fragen zum Weiterbewilligungsantrag

Informationsvideo der Agentur für Arbeit zum Thema "Weiterbewilligungsantrag"

Mit dem Aufruf des Videos erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten an YouTube übermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Formate: video/youtube

Fragen zur Veränderungsmitteilung

Informationsvideo der Agentur für Arbeit zum Thema "Veränderungsmitteilung"

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Formate: video/youtube

Fragen zum Postfachservice

Informationsvideo der Agentur für Arbeit zum Thema "Postfachservice"

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Formate: video/youtube

Online Widerspruch

Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, alle Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.

In diesem Zusammenhang besteht nun die Möglichkeit, über das Portal eService online einen Widerspruch einzulegen bzw. Informationen zu einem bereits eingelegten Widerspruch nachzureichen.

Zum Einlegen eines online Widerspruchs ist die Bestätigung der eigenen Identität mit einem gültigen Ausweisdokument erforderlich (Elektronischer Personalausweis (nPA), eID-Card, Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Online-Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes).

Der Einstieg zu diesem Service ist über die Kachel „Widerspruch einlegen“ des Portal eService möglich. Hierzu loggen Sie sich mit Ihren persönlichen Daten ein und können dort den Widerspruch einlegen bzw. Unterlagen zu einem bereits eingelegten Widerspruch uploaden.

Alternativ kann das „Widerspruchsverfahren online SGB II“ in Ihrem persönlichen Profil ausgewählt werden.

technische Unterstützung

Zur Unterstützung bei technischen Problemen steht für Sie unter 0800 4 5555 03 ein bundesweiter Support zur Verfügung.