Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag erfolgen. Der Antragsteller hat die Voraussetzungen für die Befreiung durch Vorlage des Bewilligungsbescheides über Leistungen nach dem SGB II nachzuweisen. Der Antrag ist an die für die Erhebung des Rundfunkbeitrages zuständige Landesrundfunkanstalt zu stellen.

Weiterführende Informationen und entsprechende Anträge finden Sie auf der Internetseite: http://www.rundfunkbeitrag.de/