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FreiwilligenPass

    FreiwilligenPass über ehrenamtliches Bürgerschaftliches Engagement

    In Berlin sind rund 850 000 Menschen ehrenamtlich engagiert. Das ein großes Potential, das vielen Menschen in ihrem Alltag in unserer Stadt zugute kommt. Dieses Engagement findet in mehr als 20 000 Vereinen statt. Ohne das ehrenamtliche Engagement wären Sportvereine, soziale Einrichtungen, Nachbarschaftshilfen, kulturelle Angebote und vieles andere mehr in der bisherigen Qualität und Quantität kaum denkbar. Ehrenamtliche Arbeit findet aber auch als Interessenvertretung z. B. als Arbeitnehmervertreter, in Gewerkschaften oder auch als Schüler- oder Elternvertreter statt. Die Vielfalt und Intensität des ehrenamtlichen Engagements sind mit entscheidend für die Lebensqualität in unserer Stadt und irgendwie profitieren wir alle davon, auch wenn wir es oft gar nicht merken.

    Das freiwillige soziale Engagement und die ehrenamtliche Arbeit sind ein unverzichtbares Element der sozialen Daseinsvorsorge, sie sind sozusagen der soziale Kitt in unserer Gesellschaft. Ohne sie wäre unsere Gesellschaft ärmer, vor allem aber auch kälter, da viele Arbeiten in unterschiedlichen Bereichen nicht oder nicht in der Qualität erfolgen könnten.
    Mit dem FreiwilligenPass wird den aktiven Menschen in Berlin Dank und Anerkennung für ihr Engagement und ihre erbrachten Leistungen ausgesprochen. Ihre dabei erworbenen Kompetenzen werden dokumentiert.

    Der Schüler-FreiwilligenPass wird von Berliner Schulen vergeben. Ihn können Schülerinnen und Schüler für ihr freiwilliges bürgerschaftliches Engagement bekommen. Für seinen Erwerb gelten reduzierte Anforderungen.

    Fortbildungsveranstaltungen

    Für das Jahr 2012 sind derzeit folgende Fortbildungsveranstaltungen vorgesehen, die die Organisationen für die Ausstellung von FreiwilligenPässen qualifizieren. Diese Veranstaltungen sind obligatorisch.

    Termine
    14.03.2012
    10.00 - 13.00 Uhr
    22.08.2012
    10.00 - 13.00 Uhr
    31.10.2012
    10.00 - 13.00 Uhr

    Alle Veranstaltungen finden in den Räumen der Landeszentrale für politische
    Bildungsarbeit, An der Urania 4-10 (Ecke Kurfürstenstraße), 10787 Berlin statt.

    Anmeldung und Informationen bei der Geschäftsstelle des Berliner FreiwilligenPasses:
    Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
    Frau Christel Seidel, Telefon: 030 - 9028-2473, Fax: 030 - 9028-2070

    Fragen und Antworten

    Wie ist der FreiwilligenPass entstanden?
    Die Idee des Berliner FreiwilligenPasses kam aus der Zivilgesellschaft und wurde in einer Arbeitsgruppe aus Vertretern des Senats und der Vereine und Verbände realisiert.

    Der Berliner Senat hat am 27. Juni 2006 den Bericht über den Abschluss der Einführungsphase des Berliner FreiwilligenPasses zustimmend zur Kenntnis genommen. Damit ist die über einjährige Pilotphase - die Phase des Ausprobierens und Entwickelns - beendet.
    Künftig können Organisationen und Einrichtungen den FreiwilligenPass ausstellen, die zuvor in einem kurzen, unbürokratischen Verfahren anerkannt worden sind. Anerkennung findet sowohl kurz- als auch längerfristiges Engagement. Die Auszuzeichnenden müssen sich entweder innerhalb eines Jahres 80 Stunden regelmäßig oder in kurzfristigeren Projekten mindestens 200 Stunden engagiert haben. Um gerade das Engagement junger Menschen zu fördern und zu unterstützen, können bereits Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren ausgezeichnet werden.

    Neben dem Nachweis formellen Lernens (Schule, Hochschule etc.) kann so auch das informelle Lernen dokumentiert werden, das zum Beispiel durch freiwilliges bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement in Nicht-Regierungsorganisationen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen, erworben werden kann.
    Ziele des Berliner FreiwilligenPasses

    Der Berliner Freiwilligenpass verfolgt folgende Zielsetzungen:


    • Die freiwillig und ehrenamtlich Tätigen sollen Würdigung und Wertschätzung für ihre persönlich erbrachten Leistungen erfahren.
    • Die im freiwilligen Engagement erworbenen Kompetenzen sollen dokumentiert werden und für berufliche Zwecke genutzt werden können.
    • Das freiwillige Engagement und die Organisationen und Träger der Freiwilligenarbeit sollen stärker in das öffentliche Bewusstsein gebracht werden und eine stärkere Beachtung erfahren.

    Wer kann den Berliner FreiwilligenPass bekommen?

    Den FreiwilligenPass können alle Menschen ab 12 Jahren bekommen wenn sie sich


    • wenigstens 80 Stunden verteilt über ein Jahr regelmäßig (außerhalb ihrer Arbeitszeit bzw. ihrer Anwesenheitspflichten in Bildungsgängen) oder
    • in einem oder mehreren Projekten durchgängig 200 Stunden freiwillig ehrenamtlich in Berlin engagiert haben.

    Der FreiwilligenPass soll auch einen Nutzen für die berufliche Zukunft haben. Besonders junge Menschen, aber auch viele Erwachsene nach bestimmten Lebensphasen, wie Elternzeit oder Arbeitslosigkeit, erwarten dies. Im FreiwilligenPass werden die Kompetenzen dokumentiert, die für den Berufseinstieg, das berufliche Fortkommen oder den Wiedereinstieg in das Berufsleben relevant sein können.
    Wer kann den Berliner FreiwilligenPass ausstellen?
    Der Berliner FreiwilligenPass wird von den jeweiligen Organisationen ausgestellt, in denen das freiwillige bürgerschaftliche Engagement erbracht wurde. Nur die Organisationen sind in der Lage, die geleistete ehrenamtliche Tätigkeit zu dokumentieren und diese sachgerecht zu würdigen. Die Organisationen tragen die Verantwortung dafür, dass das Engagement inhaltlich und in ihrer zeitlichen Dimension adäquat beschrieben wird.

    Der FreiwilligenPass trägt die Unterschrift des Regierenden Bürgermeisters von Berlin und die eines unterschriftsberechtigten Vertreters der jeweiligen Organisation. Durch die Unterschrift des Regierenden Bürgermeisters wird der Dank und die Anerkennung des Landes Berlin ausgedrückt. Die ausstellenden Organisationen sind verpflichtet, den Pass nicht inflationär zu vergeben.

    Freiwillige, die auf eigene Initiative oder in kleinen, nicht als Verein eingetragenen Gruppen aktiv sind, können den Berliner FreiwilligenPass von der Geschäftsstelle der Kommission für den Berliner FreiwilligenPass oder von einer fachlich oder regional zuständigen Bezirks- oder Senatsverwaltung erhalten.

    Der Nachweis von Fort- und Weiterbildung kann nur von dem jeweiligen Träger der Lehrgänge selbst ausgestellt werden. Er enthält Angaben zur Person, zum Zeitraum und Umfang des Lehrganges, zum Curriculum sowie ggf. zu Anerkennungen und Berechtigungen, die aus der erfolgreichen Lehrgangsteilnahme abgeleitet werden können
    Wie wird der Berliner FreiwilligenPass ausgestellt?

    Alle staatlichen und zivilgesellschaftlichen Bereiche, in denen freiwilliges bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement verantwortlich organisiert wird, können den FreiwilligenPass verleihen, wenn sie dazu legitimiert sind. Sie verpflichten sich, die in der Handreichung (s. download) dokumentierten Regeln einzuhalten und eine zuständige Person zu benennen, die an einer Einführungsveranstaltung teilnimmt.
    Organisationen stellen den Antrag auf Zulassung zum Verfahren online auf dieser Homepage. Sie erhalten, wenn sie zugelassen werden, ein Passwort, das sie befähigt, den FreiwilligenPass auf dieser Homepage herunterzuladen.
    Zugelassen werden können:

    • Gemeinnützige Vereine, Zuwendungsempfänger des Landes Berlin und Stiftungen
    • Verwaltungen und Öffentlich-Rechtliche Einrichtungen
    • Staatlich anerkannte Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schulen und Hochschulen, Volkshochschulen und Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit und -bildung sowie der Bildungsarbeit mit besonderen Zielgruppen)
    • Anerkannte Einrichtungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
    • Berufsverbände
    • Sozialpartner Über Organisationen, die diesen Kriterien nicht entsprechen, muss anhand alternativer Kriterien, die den dauerhaften und gemeinnützigen Charakter belegen, entschieden werden.

    Freiwillige, die einen FreiwilligenPass haben möchten, können diesen hier beantragen, oder sie wenden sich direkt an ihre Organisation.
    Die Organisation lädt den FreiwilligenPass auf dieser Homepage aus dem Internet herunter, füllt und druckt ihn aus und überreicht ihn dem jeweiligen Freiwilligen.
    Welche besonderen Regeln gelten für den Schüler-FreiwilligenPass?

    In einer sich stetig ändernden Wirtschafts- und Arbeitswelt sind nicht nur die in Zensuren ablesbaren schulischen Leistungen für den Berufseinstieg relevant. Die Bereitschaft und Fähigkeit, sich weiter zu entwickeln, sich zu verändern und umzuorientieren und „über den Tellerrand zu schauen“ sind mehr denn je Voraussetzungen für eine gelungene Erwerbsbiografie. In anderen Worten: Flexibilität und Eigeninitiative, die Fähigkeit sich selbst und andere zu motivieren, Dinge selbständig organisieren zu können, vor allem aber sozial-kommunikative Kompetenzen – all das sind heute unverzichtbare persönliche Vorraussetzung im Arbeitsleben.

    Schüler, die entsprechende Qualifikationen nachweisen können, verbessern dadurch ihre Chancen beim Einstieg in das Berufsleben, sie bilden einen wichtigen zusätzlichen Pluspunkt bei der Stellenbewerbung.

    Mit dem Berliner Schüler-FreiwilligenPass können Schüler somit einen wichtigen Aspekt ihrer Persönlichkeitsentwicklung dokumentieren.

    Den Berliner Schüler-FreiwilligenPass können Schülerinnen und Schüler erhalten, die sich
    • wenigstens 60 Stunden verteilt über ein Jahr regelmäßig oder
    • in einem oder mehreren Projekten durchgängig 100 Stunden
    außerhalb des regulären Schulunterrichtes freiwillig bürgerschaftlich und ehrenamtlich in Berlin engagiert haben. Das impliziert auch Aktivitäten außerhalb der Schule.
    Den Schüler-FreiwilligenPass stellt die jeweilige Schule aus.


    Was soll mit dem FreiwilligenPass ausgedrückt und dokumentiert werden?


    Das bürgerschaftliche ehrenamtliche Engagement findet in unterschiedlichen Bereichen statt und hat vielfältige Ausdrucksformen. Dies soll bei der Ausstellung des FreiwilligenPasses zum Ausdruck kommen.

    Folgende Elemente sollen in den FreiwilligenPass aufgenommen werden:
    • Zeitraum des Engagements
    • Umfang der durchschnittlichen Wöchentlichen Einsatzzeit
    • Beschreibung der übernommenen Aufgaben

    Zusätzlich sollen die erworbenen Kompetenzen genannt werden. Dazu gehören z. B. :
    • Selbstkompetenz
    • (Belastbarkeit, Lernbereitschaft, Selbstbewusstsein, Verantwortungsbewusstsein)
    • Soziale Kompetenz
    • (Kommunikationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Teamfähigkeit, Organisationstalent)
    • Methodische Kompetenz
    • (Gesprächskreise moderieren, Projekte entwickeln und umsetzen, Management-Kompetenzen)
    • Fachkompetenz
    • (kaufmännische Kompetenz, pädagogische Kompetenz, Computer- und Medienkompetenzen)

    Der FreiwilligenPass enthält keine Erläuterungen zu den Zielen und allgemeinen Aktivitäten der ausstellenden Organisation. Im Vordergrund soll der Freiwillige und seine Tätigkeit stehen.

    Für die Dokumentation der im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagement absolvierten Fortbildungen ist ein gesondertes Dokument (s. Download: Muster Fortbildungsdokumentation) vorgesehen. Dieses Dokument soll vom Fortbildungsträger ausgefüllt werden und Auskunft über die Inhalte der absolvierten Fortbildungsveranstaltungen geben.


    Downloads
    Handreichung 2008

    Handreichung für die Praxis laden »

    (Handreichung 2008, 92752 KB)
    Freiwpass2208rz

    Muster Freiwilligenpass laden »

    (Freiwpass2208rz, 38462 KB)
    Freiwpass2208fortbildrz

    Muster Fortbildungszertifikat laden »

    (Freiwpass2208fortbildrz, 38957 KB)
    Sf Pass

    Muster SchülerFreiwilligenPass laden »

    (Sf Pass, 113636 KB)
    Dokumentation 2008

    Auswertung der teilnehmenden Organisationen und beantragten Pässe
    Hier finden Sie Informationen über die bis Juni 2008 durch das internetgestützte Verfahren vergebenen Pässe und die daran beteiligten Trägerorganisationen. laden »

    (Dokumentation 2008, 51809 KB)

    Kontakt

    Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
    - II B 441 -
    Oranienstr. 106
    10969 Berlin

    Christel Seidel
    Tel. (030) 9028-2473
    (Di, Mi, Do)
    E-Mail

    Termine

    Festveranstaltungen zur Verleihung des Berliner Freiwilligenpasses 2012:

    18. Juni 2012

    19.November 2012