Coronavirus COVID-19
|+++ In allen Dienstgebäuden des Bezirksamts gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.+++|
Informationen
- vom Bund
- vom Land Berlin
- vom Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Spiele mit Gewinnmöglichkeit - Erlaubnis am Standort Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Im Gewerbebereich des Ordnungsamts findet weiterhin keine offene Sprechstunde statt.
Der Bereich steht nur in unvermeidbaren Fällen und sehr eingeschränkt dem Publikum zur Verfügung.
Pandemiebedingt können wir derzeit nur Vorsprachen nach Terminvergabe anbieten.
Telefonische Terminvergabe:
Montag-Donnerstag: 09:00-15:00 Uhr
Freitag: 09:00-13:00 Uhr
unter der Rufnummer 030 90299-4660
Die Termine werden derzeit individuell und nach Bedarf mit dem Sachgebiet vereinbart.
Alle Gewerbemeldungen, die nicht erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten betreffen, können darüber hinaus online abgewickelt werden. Dafür gibt es ein einheitliches Verfahren im Land Berlin. Nutzen Sie die Internetseite https://www.berlin.de/ea/emeldung.
Sofern es sich um Angelegenheiten für erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten handelt, erfolgt eine Vorsprache weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Kontaktieren Sie uns in diesen Fällen bitte telefonisch unter 90299-4660 oder per E-Mail um einen Termin zu vereinbaren.
Bitte haben Sie Verständnis, dass derzeit nur den Personen Zutritt gewährt wird, die zuvor telefonisch um Vorsprachen baten.
Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Sie nach Möglichkeit auch bei uns Ihre vorhandene Mundschutze tragen.
Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Sonstige Hinweise zum Standort
Gebührenfreie Parkplätze stehen nicht zur Verfügung. Der Standort liegt unmittelbar an der Grenze zur Parkraumbewirtschaftung.
Bei akuten Verkehrsbehinderungen und sonstigem eilbedürftigem pflichtwidrigen Verhalten von Mitbürgerinnen und Mitbürgern (auch in geschützten Grünanlagen) wählen Sie bitte die Rufnummer 90299-4631 oder 90299-4632.
Spiele mit Gewinnmöglichkeit - Erlaubnis
Wer gewerbsmäßig ein (anderes) Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes.
Die Erlaubnis ist von dem Veranstalter des betreffenden Spiels zu beantragen.
Die Erlaubnis ist an eine bestimmte Person, an ein bestimmtes Spiel und an einen Veranstaltungsort gebunden. Für jedes einzelne Spiel ist eine eigene Erlaubnis erforderlich, auch wenn dasselbe Speil mehrmals veranstaltet wird. Wird das Spiel von einem anderen Gewerbetreibenden übernommen, benötigt dieser eine neue Erlaubnis.
Bei den "anderen" Spielen handelt es sich ausschließlich um Geschicklichkeitsspiele, die meist in Form von Geschicklichkeitsautomaten betrieben werden und bei denen der Gewinn in Geld oder Waren besteht. Ein Geschicklichkeitsspiel ist ein Spiel bei dem die spielende Person nach der Spieleinrichtung und den Spielregeln mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Geschicklichkeit oder eigenes Wissen den Ausgang des Spiels und damit Gewinn und Verlust bestimmen kann. Im Gegensatz dazu wird bei Glücksspielen die Entscheidung über Gewinn und Verlust überwiegend durch den Zufall bestimmt.
Wer ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit ohne eine erforderliche Erlaubnis betreibt, handelt ordnungswidrig und kann mit Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro bestraft werden.
Bestimmte Spiele mit Gewinnmöglichkeit dürfen auch erlaubnisfrei veranstaltet werden. In der Regel sind dies Preis- und Gewinnspiele mit Warengewinnen im Wert von höchstens 60,00 Euro . Weitere Informationen finden Sie unter "Rechtsgrundlagen".
Voraussetzungen
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Spielort - für Spiele mit Geldgewinn
Das Spiel darf nur in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen veranstaltet werden.
Es darf höchstens ein derartiges Spiel veranstaltet werden. -
Spielort - für Spiele mit Warengewinn
Das Spiel darf nur auf:
- Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen,
- Jahrmärkten oder Spezialmärkten oder
- in Gaststätten oder Beherbergungsbetrieben (ausgenommen solche, die vorwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden, sowie nicht in Trinkhallen, Speiseeiswirtschaften, Milchstuben und Betrieben, in denen die Verabreichung von Speisen oder Getränken nur eine untergeordnete Rolle spielt,)
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persönliche Zuverlässigkeit
Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Der Spielveranstalter hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde beizubringen.
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Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamtes
Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn Sie im Besitz einer von dem Bundeskriminalamt erteilten Unbedenklichkeitsbescheinigung oder eines Abdruckes der Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Spiel sind.
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Spielregeln und Gewinnplan sichtbar anbringen
Der Veranstalter eines anderen Spieles ist verpflichtet, am Veranstaltungsort die Spielregeln und den Gewinnplan deutlich sichtbar anzubringen.
Erforderliche Unterlagen
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Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
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Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (auch behördliches Führungszeugnis) benötigt. Das behördliche Führungszeugnis kann bei Wohnsitz/Meldung in Berlin bei jedem der Berliner Bürgerämter persönlich beantragt werden.
Das Bundesministerium für Justiz bietet zudem eine Beantragung im Onlineverfahren an. (siehe "Weiterführende Informationen") -
Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde benötigt. Diesen Auszug können Sie als Privatperson mit Wohnsitz/Meldung in Berlin bei jedem der Berliner Bürgerämter persönlich beantragt werden. Juristische Personen mit Betriebssitz in Berlin beantragen den Auszug bei ihrem zuständigen Ordnungsamt.
Das Bundesministerium für Justiz bietet zudem eine Beantragung im Onlineverfahren an. (siehe "Weiterführende Informationen") -
Nachweis zum Spielort
Angaben zum genauen Spielort, wo Sie das Spiel veranstalten möchten (z.B. Spielhalle, Gaststätte, Volksfest) und zur Veranstaltungsdauer
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Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamtes
Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamts oder ein Abdruck hiervon für das Spiel.
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Ggf. aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
- Spiele mit Gewinnmöglichkeit - Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit - Erlaubnis
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit - Bestätigung Aufstellort
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten - Bauartzulassung
- Führungszeugnis und Gewerbezentralregister online beantragen - BfJ
- Hinweise zum Datenschutz
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Erlaubnis ist bei dem für den Spielort zuständigen Ordnungsamt zu beantragen.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.
Kontakt
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
Nahverkehr
- S-Bahn
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S Botanischer Garten
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S+U Rathaus Steglitz
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0.7km
S Botanischer Garten
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S+U Rathaus Steglitz [U9]
- U9
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0.7km
S+U Rathaus Steglitz [U9]
- Bus
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Berlin, Unter den Eichen/Botanischer Garten
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0.3km
Berlin, Braillestr.
- M48
- 188
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- 285
- M85
- N88
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0.5km
Berlin, Schlossparktheater
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- N88
- 188
- 283
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0.5km
Berlin, Lipaer Str.
- 188
- N88
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0.2km
Berlin, Unter den Eichen/Botanischer Garten