Meldebescheinigung beantragen am Standort Bürgeramt Heiligensee

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Geänderte Öffnungszeiten am 28.3.2024: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Hinweis für Terminkunden

Allgemeine Hinweise:

Bitte pro Person einen Termin beantragen.

Wir bitten die Terminkunden darum, das Bürgeramt erst ca. 10 Minuten vor dem Termin aufzusuchen.

Wenn Sie nicht nur für sich allein ein Anliegen im Bürgeramt haben, buchen Sie unbedingt pro Person einen Termin, damit nachfolgende Termine von uns zeitlich eingehalten werden können.

Fertiggestellte und abholbereite Dokumente können mit dem, bei der Beantragung vereinbarten Termin, zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.

Bitte geben Sie bei Ihrer Buchung im Feld Anmerkung oder bei der Terminbuchung über das Servicetelefon 115 auch an, ob Sie aufgrund einer körperlichen Behinderung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich aufgerufen werden müssen.

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Dienstleistungen für die kein Termin erforderlich ist.

Für die aufgeführten Dienstleistungen ist kein Termin erforderlich. Im Bürgeramt erfolgt eine schnelle Bedienung ohne längere Wartezeit.

  • Abgabe von Fundsachen
  • Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige)
  • Antragsannahme für Leistungen der Bezirksverwaltung
  • Befreiung von der Ausweispflicht
  • Online-Ausweisfunktion (eID) nachträglich aktivieren
  • Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Auf dem Polizei-/Feuerwehrgelände, Eingang Links.

Sonstige Hinweise zum Standort

Am Standort kann mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, VPay, Mastercard und Maestro bezahlt werden. Barzahlung ist in Notfällen auch möglich.

  • Der Warteraum befindet sich gegenüber Raum 26

  • Es ist ein Lichtbilderfassungsautomat vorhanden

  • Termine können über das Bürgertelefon 115 oder online gebucht werden.

  • Folgende Dienstleistungen sind ohne persönliche Vorsprache auf dem Postweg zu erledigen:

Abmeldung einer Wohnung
Beantragung von Meldebescheinigungen
Beantragung von Melderegisterauskünften
Sperren von Melderegisterauskünften
Beantragung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauskünften
Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünften
Annahme von Anträgen auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
Annahme von Wohngeldanträgen.

  • Hinweis: In den Bürgeramtsfilialen werden keine Anträge für den Fachbereich Wohnen (Wohngeld, Wohnungsberechtigungsschein) mehr angenommen. Diese sind bitte per Post an das Wohnungsamt zu senden:

BA Reinickendorf / Wohnungsamt - nur für Wohngeld und Wohnberechtigungsschein -
Neheimer Str. 63
13507 Berlin

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Dienstleistungsbeschreibung

Meldebescheinigung beantragen

Mit einer Meldebescheinigung beweisen Sie, dass Sie in Berlin gemeldet sind. Die Meldebescheinigung enthält die Anschrift(en), die Sie bei Ihrer letzten Wohnsitzanmeldung bei Ihrer Meldebehörde (Bürgeramt) angegeben haben. Sie können die Meldebescheinigung auch als Lebensbescheinigung verwenden, zum Beispiel zur Vorlage bei Versicherungen oder Rententrägern im Ausland. Meldebescheinigungen werden häufig von Unternehmen benötigt, z.B. wenn Sie Ihre Adresse nachweisen müssen, aber diese nicht in Ihrem Ausweis eingetragen ist. Behörden verlangen in der Regel keine Meldebescheinigung, weil sie die benötigten Daten direkt von der Meldebehörde abrufen können.

Die Meldebescheinigung enthält:
  • persönliche Daten (Familienname, Vornamen, Rufname, Doktorgrad, Geburtsdatum)
  • derzeitige Anschriften (gekennzeichnet nach Hauptwohnung und Nebenwohnung)
Zusätzlich können Sie weitere Angaben anfordern:
  • weitere persönliche Daten (Ordensname, Künstlername, Frühere Namen, Geburtsort, Geschlecht)
  • Staatsangehörigkeit(en), Religionszugehörigkeit oder Familienstand
  • aktuelle Anschrift mit Einzugsdatum, frühere Wohnungen mit Einzugs- und Auszugsdatum im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde
  • Angaben zu gesetzliche Vertreter / Ehegatten / Lebenspartner / Minderjährige Kinder
  • Daten zum deutschen Ausweisdokument (z.B. Seriennummer oder zur eID-Karte)
Verfahrensablauf
1. Beantragen Sie eine Meldebescheinigung. Das können Sie online erledigen (gebührenfrei), persönlich vor Ort oder schriftlich (gebührenpflichtig).
  • Die Meldebescheinigung ersetzt nicht die An- oder Abmeldung Ihres Wohnsitzes bei der Meldebehörde (Bürgeramt).
  • Wenn Sie die Meldebescheinigung als Lebensbescheinigung verwenden möchten, können Sie das nur persönlich vor Ort erledigen.
2. Identifikation
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten, müssen Sie sich digital identifizieren. Dafür benötigen Sie Ihr BundID-Konto oder nutzen einen Gastzugang. Anschließend halten Sie für die Antragstellung bitte Ihren Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), bereit.

3. Bezahlung
  • Wenn Sie den Antrag online stellen, fallen keine Gebühren an.
  • Wenn Sie den Antrag vor Ort stellen, müssen Sie die Gebühr vor Ort bezahlen.
  • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, müssen Sie die Gebühr vorher bezahlen. Überweisen Sie bitte die Gebühr auf das Konto des Bezirksamtes an das Sie Ihren Antrag richten (siehe "Weiterführende Informationen"). Geben Sie in Ihrem Antrag bitte das Datum der Überweisung an und reichen Sie Ihren Zahlungsnachweis zusammen mit den Unterlagen ein. Als Verwendungszweck geben Sie bitte an: Meldebescheinigung für [Name]
4. Die Meldebehörde stellt Ihnen die Meldebescheinigung zu:
  • Wenn Sie den Antrag online über Ihr BundID-Konto gestellt haben, wird Ihnen das Dokument in Ihr elektronisches Postfach der BundID gesendet, von dort können Sie die Meldebescheinigung herunterladen.
  • Wenn Sie den Antrag online über einen Gastzugang der BundID gestellt haben, steht Ihnen die Meldebescheinigung nur einmalig als Download zur Verfügung.
  • Wenn Sie den Antrag vor Ort gestellt haben, erhalten Sie die Meldebescheinigung vor Ort ausgehändigt.
  • Wenn Sie den Antrag schriftlich gestellt haben, erhalten Sie die Meldebescheinigung als Brief per Post an Ihre letzte im Melderegister gespeicherte Anschrift zugesendet.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Sie sind in Berlin gemeldet
  • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID
    Um den Antrag online stellen zu können, melden sich mit Ihrem BundID-Konto an oder nutzen Sie einen Gastzugang. Registrieren Sie sich bei der BundID, falls Sie noch kein BundID-Konto haben.
  • Für die Online-Antragstellung: aktivierte Online-Ausweisfunktion
    Hierfür benötigen Sie:
    • Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und der sechsstelligen PIN
    • ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem
    • die Software "AusweisApp"
  • Für die Antragstellung vor Ort: Terminvereinbarung
    Bitte beachten Sie, eine Lebensbescheinigung können Sie nur persönlich vor Ort beantragen.
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht
    Die Beantragung in Vertretung ist nur persönlich vor Ort möglich.
  • Für die schriftliche Antragstellung: Überweisung der Gebühr im Voraus

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung
    Online möglich oder persönlich vor Ort oder Sie stellen einen formlosen schriftlich Antrag per Post oder E-Mail
    • Für die Online-Antragstellung: Halten Sie bitte Ihren Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), bereit.
    • Bei schriftlicher Antragstellung: Überweisen Sie bitte die Gebühr auf das Konto des Bezirksamtes an das Sie Ihren Antrag richten. Geben Sie in Ihrem Antrag das Datum der Überweisung an und reichen Sie Ihren Zahlungsnachweis zusammen mit den Unterlagen in Kopie ein.
  • Identitätsnachweis: Personalausweis oder (Reise-) Pass
    • Bei persönlicher Vorsprache bringen Sie die Unterlagen im Original mit
    • Bei schriftlicher Antragstellung reichen Sie die Unterlagen in Kopie ein
  • Bei Antragstellung durch eine Vertreterin / einen Vertreter: Schriftliche Vollmacht
    • Notwendig ist eine konkrete schriftliche Vollmacht mit Ihren persönlichen Daten und Ihrer Unterschrift. Sie muss weiterhin Angaben zur Vertreterin / zum Vertreter enthalten und es muss deren / dessen Personalausweis oder (Reise-) Pass vorgelegt werden.
    • Ist Ihr eigener deutscher Personalausweis oder Reisepass nicht in Berlin ausgestellt bzw. handelt es sich um ein ausländisches Dokument, muss es als Original ebenfalls vorliegen.
  • Bei Empfänger/innen von Sozialleistungen oder in Rentenangelegenheiten: Nachweise für Gebührenbefreiung
    z.B. Ihren Leistungsbescheid

Gebühren

  • keine: wenn Sie den Antrag online stellen
  • keine: in Rentenangelegenheiten oder für Empfänger/innen von Sozialleistungen
  • 10,00 Euro je Person: wenn Sie den Antrag persönlich vor Ort oder schriftlich stellen
  • 5,00 Euro zusätzlich für jede weitere Person (für Familienangehörige, die bei identischen Meldezeiten auf einer Bescheinigung zusammengefasst werden): wenn Sie den Antrag persönlich vor Ort oder schriftlich stellen

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • sofort: wenn Sie den Antrag online oder persönlich vor Ort stellen
  • 1-2 Wochen: bei schriftlicher Antragstellung

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Die Antragstellung persönlich vor Ort oder schriftlich können Sie bei allen Bürgerämtern erledigen.
  • Bei Online-Antragstellung ist das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zuständig.

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