Verlängerte Regelstudienzeit gilt an Berlins Hochschulen auch im Wintersemester 2020/21 / Müller unterzeichnet Verordnung

Pressemitteilung vom 17.12.2020

Angesichts von pandemiebedingten Einschränkungen im Studienbetrieb an den Hochschulen führt das Land Berlin auch für das Wintersemester 2020/2021 eine verlängerte Regelstudienzeit für Studierende ein. Eine entsprechende Verordnung hat der Regierende Bürgermeister und Senator für Wissenschaft und Forschung, Michael Müller, am 11. Dezember unterzeichnet. Damit gilt für Studierende, die in diesem Wintersemester an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Berlin eingeschrieben und nicht beurlaubt sind, eine von der Regelstudienzeit abweichende, um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit. So wird sichergestellt, dass sich pandemiebedingte Verzögerungen im Studium unter anderem nicht nachteilig auf die Förderungshöchstdauer des BAföGs auswirken.

Der Regierende Bürgermeister von Berlin und Senator für Wissenschaft und Forschung, Michael Müller, erklärt: „In diesem Wintersemester sind so viele Studierende an unseren Hochschulen eingeschrieben, wie noch nie zuvor und wir werden weiterhin alles dafür tun, ihnen auch in dieser schwierigen Zeit ein gutes Studium in Berlin zu ermöglichen. Mit der Verlängerung der Regelstudienzeit für das aktuelle Semester stellen wir sicher, dass BAföG-Empfängerinnen und Empfänger, die wegen der Pandemie nun länger studieren, ihre Förderungsansprüche nicht verlieren. Auch unsere finanzielle Unterstützung für Studierende in Not und für ihre technischen Bedarfe im Digitalstudium bauen wir weiter aus. Ab Januar stehen für entsprechende Fonds des Studierendenwerks Landeshilfen in Höhe von insgesamt fünf Mio. Euro zur Verfügung. Die Corona-Pandemie hat auch das Wintersemester fest im Griff, deswegen bitte ich unsere Hochschulen, ihren Studierenden wie im Sommersemester längere Abgabefristen für Hausarbeiten oder Abschlussarbeiten einzuräumen. Es gilt weiterhin unser gemeinsamer Anspruch von gegenseitiger Rücksichtnahme und Kulanz.“

Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Bereich des Hochschulrechts vom 28. September 2020 hat das Land Berlin Regelungen getroffen, um pandemiebedingte Nachteile für Studierende im Studienverlauf zu vermeiden. Im Gesetz enthalten ist die Möglichkeit zur Einführung einer individuellen Regelstudienzeit, die bereits im Sommersemester Anwendung fand und nun auch für das Wintersemester über eine Verordnung verlängert wird. Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.