Senatsverwaltung für Gesundheit erlässt Änderungen der Zweiten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung

Pressemitteilung vom 23.04.2021

Die Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, hat Änderungen in der Zweiten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung erlassen.

Demnach können Bewohnerinnen und Bewohner in vollstationären Einrichtungen zukünftig im Inneren der Einrichtung täglich für 2 Stunden von einer Person Besuch empfangen und auf dem Außengelände der Einrichtung täglich für 2 Stunden von 2 Personen Besuch empfangen.

Darüber hinaus liegt die Kompetenz der Einrichtungsleitung, im Fall einer Covid-19-Infektion Besuchsverbote oder Besuchsbeschränkungen zu verhängen, fortan nicht mehr bei der Einrichtungsleitung, sondern nur noch beim jeweiligen Gesundheitsamt.

Die Änderung der Zweiten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung tritt am 24. April 2021 in Kraft.

Pressekontakt: Moritz Quiske,
Pressesprecher der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
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