Impfung gegen SARS-CoV-2: Wohin wenden mit welchem Anliegen?

Pressemitteilung vom 02.03.2021

Der Anspruch auf Impfungen gegen SARS-CoV-2 wird in Deutschland auf Bundesebene durch die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) festgelegt. Die Umsetzung erfolgt auf Landesebene. In Berlin werden Impfungen aktuell in Impfzentren und durch mobile Impfteams durchgeführt. Das Einladungsmanagement erfolgt zentral durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. Mit Fragen und Problemen können sich Bürgerinnen und Bürger sowie Verantwortliche im medizinisch-pflegerischen Bereich an folgende Kontaktadressen wenden:

Clearing-Stelle mit LAGeSo eingerichtet

Die Impf-Clearingstelle des Landes Berlin ist eine für besondere Härtefälle geschaffene Stelle, die auf Antrag nach individueller ärztlicher Beurteilung entscheidet, ob aufgrund der Umstände des Einzelfalles eine vorranginge Impfung der antragstellenden Person möglich ist. Hierbei geht es um nicht ausdrücklich in der Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit erfasste Vorerkrankungen und Krankheitsbilder, die eine Einzelfallentscheidung rechtfertigen. Die Clearingstelle ist per E-Mail unter Clearing-Impfen@LAGeSo.Berlin.de erreichbar.

Weitere Informationen zum Corona-Impfmanagement finden Sie auf der Seite:
www.berlin.de/corona/impfen/corona-impfmanagement

Pressekontakt:
Moritz Quiske
Pressesprecher der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
(030) 9028-2853
Pressestelle@SenGPG.Berlin.de