Senat beschafft über 12 Millionen COVID-19-Schnelltests

Pressemitteilung vom 04.11.2020

Der Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat heute Finanzmittel in Höhe von über 70 Millionen Euro bis 2021 beschlossen, mit denen die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung bis 2021 über 12 Millionen Antigen-Schnelltest beschaffen soll. Noch im Jahr 2020 werden insgesamt 6 Millionen Schnelltests für rund 33 Millionen Euro, sowie weitere 6,5 Millionen Tests im Jahr 2021 für ca. 37 Millionen Euro beschafft.

Die ersten 260.000 Tests sind bereits in der Verteilung an stationäre Pflegeinrichtungen und an die Obdachlosenhilfe.

Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci: „Der Antigen-Schnelltest ist ein wichtiger Baustein zur Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie und liefert ein Testergebnis innerhalb von ca. 15-30 Minuten. Somit steht ein weiteres Testverfahren zur schnellen und frühen Erkennung zur Verfügung. Priorität hat für uns der Schutz von Risikogruppen. Ausgedehnte Testmöglichkeiten ermöglichen eine effektive Eindämmung und erweitern auch die Besuchsmöglichkeiten verschiedener Einrichtungen. Ich freue mich, dass das Abgeordnetenhaus die Finanzmittel beschlossen hat.“

Im Rahmen der Coronavirus-Testverordnung vom 14.10.2020 wird eine Vergütung und Abrechnung der o.g. Tests grundsätzlich bis zu einer Höhe von 7 € ermöglicht, wobei die Kosten für einen Antigen-Test von Seiten der GKV/Pflegekassen übernommen werden.

Nach Bundesteststrategie sollen Antigen-Schnelltests insbesondere bei Mitarbeitenden in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Rettungsdienst, ÖGD, ambulanten Operationen, Dialyse, Reha-Einrichtungen, Arztpraxen etc. eingesetzt werden, aber auch bei der Testung von Patientinnen und Patienten oder Pflegebedürftigen selbst. Auch bei Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, sowie Besucherinnen und Besuchern von Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen ist ein solcher Test einzusetzen. Darüber hinaus soll der Antigen-Schnelltest im Land Berlin bei weiteren Personengruppen, wie Polizei, Feuerwehr, Kritische Infrastruktur, Obdachlosenhilfe (Kältehilfe), Eingliederungshilfe, Mitarbeitende von Kita und Schule und anderen eingesetzt werden.

Bei den derzeit noch begrenzt vorhandenen Antigen-Testkapazitäten sollen zunächst bestimmte Risikogruppen entsprechend der Priorisierung der Nationalen Teststrategie die Möglichkeit zur Testung bekommen.

Pressekontakt: Moritz Quiske,
Pressesprecher der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
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