Sonderprogramm „Beste (Lehrkräfte-)Bildung für Berlin“

Pressemitteilung vom 11.06.2020

Die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie haben in Zusammenarbeit mit den vier lehrkräftebildenden Universitäten das Sonderprogramm „Beste (Lehrkräfte-)Bildung für Berlin“ entwickelt. Es umfasst vierzehn konkrete Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Ausbildung und Weiterqualifizierung von Lehrerinnen und Lehrern in Berlin sowie zur Verbesserung ihres Berufseinstiegs. Dafür werden bis 2022 zusätzliche Mittel in Höhe von 15,4 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, ergänzend zu den Maßnahmen aus den bereits laufenden Hochschulverträgen 2018-2022 im Umfang von insgesamt 86 Mio. Euro.

Der Regierende Bürgermeister von Berlin und Senator für Wissenschaft und Forschung, Michael Müller, erklärt: „Wir haben den Anspruch, beste Lehrerinnen und Lehrer für die Berliner Schulen auszubilden. Zusammen mit unseren Universitäten setzen wir bereits den größten Ausbau der Lehramtsstudiengänge in Berlin konsequent um. Dazu gehört auch, weitere Handlungsbedarfe frühzeitig zu erkennen und passgenaue Verbesserungen zu entwickeln. In den letzten Monaten haben wir dafür ein ganzes Maßnahmenpaket geschnürt und setzen durch zusätzliche Professuren für digitale Bildung, nachhaltige Entwicklung und Demokratiebildung auch wichtige inhaltliche Impulse in der Lehrkräftebildung.“

Die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Sandra Scheeres: „Mit dem 14-Punkte-Sonderprogramm stellen wir nun mit vielen Maßnahmen sicher, dass wir weiterhin besonders qualifizierte Lehrkräfte für die Berliner Schulen gewinnen können. Wir gestalten beispielsweise das Praxissemester flexibler, stärken unsere Unterstützungsangebote für Schulleiterinnen und Schulleiter und kümmern uns noch stärker um einen nahtlosen Übergang vom Vorbereitungsdienst in den Schuldienst. Unsere Werbemaßnahmen für das Lehramt haben wir gestärkt. Auch die universitäre Unterstützung für unsere Qualifizierungsangebote für Quereinsteigende hilft uns sehr.“

Durch die Hochschulverträge 2018-2022, mit denen erstmals detaillierte Vereinbarungen zum Ausbau der Lehrkräftebildung beschlossen wurden, sind die Kapazitäten von 1.905 Studienplätzen im Jahr 2015 auf 3.218 Studienplätze im Jahr 2019 gestiegen. Ziel ist, jährlich 2.000 Lehrerinnen und Lehrer für die Berliner Schulen auszubilden. Dafür wurden bereits Mittel für 28 neue Professuren und 147 Stellen für weiteres wissenschaftliches Personal zur Verfügung gestellt, neue Tutorien-Programme gestartet und damit die notwendigen Aufnahmekapazitäten geschaffen. Zudem erfolgen Investitionen in die Infrastruktur und die Errichtung neuer Seminargebäude. Das Sonderprogramm „Beste (Lehrkräfte-)Bildung für Berlin“ baut darauf auf und setzt nun weitere Impulse.

Das Sonderprogramm umfasst folgende 14 Maßnahmen:

  • Kapazitäten: Der bedarfsgerechte Ausbau von Studienplatzkapazitäten wird mit weiteren Personalmitteln gefördert. Die Universitäten erhalten ergänzend sieben Professuren in hoch aktuellen Bereichen wie „Bildung in der Digitalen Welt“, „Transformative Bildung / Nachhaltige Entwicklung“ sowie „Demokratiebildung“, zudem wissenschaftliche Mittelbaustellen, Stellen für künstlerisches Personal und für die Verwaltung.
  • Flexibilisierung des Praxissemesters: Die Betreuung und Begleitung von Studierenden im Praxissemester soll durch eine engere Verzahnung von Schule und Universität noch weiter verbessert werden. Die Anerkennung praktischer Tätigkeiten von Studierenden an Schulen soll optimiert werden. Weitere Entlastungen wie etwa die Höhe der Unterrichtsverpflichtung sollen geprüft werden. Zudem ist eine Optimierung des Praktikumsplatzportals und des Vergabeverfahrens vorgesehen.
  • Förderung des Studienerfolgs: Um den Studienerfolg im Lehramtsstudium zu fördern, werden weitere Mittel für Tutorien und Mentoring-Programme bereitgestellt.
  • Hybrides Modell für Lehramtsmaster und Vorbereitungsdienst / Referendariat: Mit zusätzlichen Mitteln wird ein Pilotprojekt für das berufliche Lehramt geprüft, in dem Studierende den Lehramtsmaster und den Vorbereitungsdienst / das Referendariat im Rahmen eines hybriden Modells innerhalb von sechs Semestern absolvieren können.
  • Qualifizierungsmaßnahmen der Berliner Universitäten: Aktive Lehrkräfte oder Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger sollen künftig zusätzlich zu den Maßnahmen im Studienzentrum für Erziehung, Pädagogik und Schule (StEPS) auch über berufsbegleitende Studien an den Universitäten für den Unterricht in einem weiteren Fach ausgebildet werden können. Die Universitäten werden sich zunächst im Bereich der berufsbegleitenden Studien im Fach Mathematik für das Lehramt an Grundschulen engagieren. Des Weiteren werden an den Universitäten die Angebote zur Weiterqualifikation von Lehrkräften ausgebaut, die ihren (Studien )Abschluss für den Lehrberuf im Ausland erworben haben.
  • Anpassung rechtlicher Vorgaben zur Lehrkräftebildung: Um den Universitäten die notwendigen Spielräume für Modellversuche und Maßnahmen zur Steigerung des Studienerfolgs einzuräumen, werden die Rechtsquellen zur Lehrkräftebildung überarbeitet. Dies betrifft u.a. Vorgaben zum Praxissemester, Lehrverpflichtungen und Betreuungsleistungen von Lehrenden sowie die Aktualisierung der Lehrinhalte.
  • Musik und Kunst als Nebenfach: An der Universität der Künste Berlin soll es künftig möglich sein, Musik und Kunst jeweils als Nebenfach in Kombination mit zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen zu studieren.
  • Evaluation der Lehramtsstudiengänge: Die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung führt in Abstimmung mit den Universitäten unter Einbezug von externer Expertise eine Evaluation der Lehrkräftebildung durch.
  • Kampagnen für Lehrkräftebildung: Die Berlin University Alliance wird gemeinsam mit der Universität der Künste Berlin eine gemeinsame Kampagne für Lehrkräftebildung starten und die Kommunikation weiter ausbauen.
  • Ausbau der Quereinstiegsmasterstudiengänge: Aufgrund der positiven Erfahrungen mit den bestehenden Angeboten werden weitere Quereinstiegsmasterstudiengänge, z.B. für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler aus dem In- und Ausland, konzipiert und eingeführt.
  • Verlässlicher Übergang zum Vorbereitungsdienst und in den Schuldienst: Um den Vorbereitungsdienst in Berlin für Absolventinnen und Absolventen noch attraktiver zu machen, soll ein nahtloser Übergang zum Vorbereitungsdienst und Schuldienst gesichert werden. Referendarinnen und Referendare werden u.a. künftig bereits während des Vorbereitungsdiensts insbesondere in den Mangelfächern durch eine „Task-Force Lehrkräfteanwerbung“ eine Einstellungsgarantie nach erfolgreicher Beendigung des Referendariats erhalten.
  • Verlässliche Bedarfsprognosen: Künftig werden die Bedarfsprognosen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zusammen mit der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung sowie einer externen Forschungseinrichtung ermittelt, um stets über verlässliche Angaben zu Lehrkräftebedarfen zu verfügen.
  • Evaluation von Schulreformen durch die Berliner Universitäten: Die hohe wissenschaftliche Expertise an den Berliner Universitäten in Erziehungswissenschaften und Pädagogik sorgt sowohl für die Qualität in der Lehramtsausbildung als auch für zuverlässige Standards in den Schulen. Künftig wird es keine Schulreform ohne wissenschaftliche Begleitforschung geben.
  • Unterstützungsangebote für Schulleiterinnen und Schulleiter: Um dem erhöhten Qualifizierungsbedarf von Lehrkräften im Land Berlin zu entsprechen, wird die im Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) stattfindende Qualifizierung für Schulleiterinnen und Schulleiter durch die Berliner Universitäten unterstützt. In Abstimmung mit der künftigen Führungskräfteakademie für schulische Leitungskräfte werden ggf. durch zusätzliche Qualifizierungsangebote ergänzt.

Das Maßnahmenpapier „Sonderprogramm: „Beste (Lehrkräfte-)Bildung für Berlin“ ist hier online abrufbar:

  • Maßnahmenpapier Sonderprogramm Beste (Lehrkräfte-)Bildung für Berlin

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