Dilek Kolat zum Internationalen Frauentag: „Kampf für Gleichstellung hört mit dem Feiertag nicht auf“

Pressemitteilung vom 06.03.2019

Zum ersten Mal ist der 8. März nicht nur der Internationale Frauentag, sondern in Berlin auch ein gesetzlicher Feiertag, und das genau 100 Jahre, nachdem Frauen zum ersten Mal in Deutschland wählen durften.

Gleichstellungssenatorin Dilek Kolat: „Berlin ist die Stadt der Frauen. Das können wir mit Fug und Recht behaupten, denn Berlin ist in vielen Bereichen im Bundesvergleich Vorreiterin: wir haben den höchsten Anteil von Frauen in Führungspositionen, die höchste Anteil von Professorinnen und ein ausdifferenziertes und finanziell abgesichertes Hilfesystem im Anti-Gewalt-Bereich. Dennoch hat Berlin auch große Aufgaben vor sich, da Ungleichheiten in unserer Gesellschaft nach wie vor bestehen. Auch wenn der Gender Pay Gap in Berlin mit 13 % deutlich geringer ausfällt als im Bund mit 21 %, bleibt die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern ein Problem. Eine aktuelle Studie des DIW zeigt, dass es auch beim Gender Care Gap Handlungsbedarf gibt. Wichtige Maßnahme dagegen kann die Erhöhung der Partnermonate im Rahmen des Elterngeldes oder ElterngeldPlus sein. Ein Zukunftsmodell wäre dazu die staatliche Förderung in Form des 300-Euro-Familiengeldes, um die partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeitszeit zu unterstützen. Auch wird Berlin mit 14.600 Taten Häuslicher Gewalt im Jahr nicht nachlassen, das Anti-Gewalt-Hilfesystem immer weiter zu entwickeln. Mit dem ersten Frauentag als Feiertag setzt Berlin erneut ein starkes Signal. Der Feiertag ist aber auch ein Auftrag an alle – Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Medien – Gleichstellungspolitik mehr Aufmerksamkeit zu schenken und zu handeln. Auch in den verbleibenden 364 Tagen.“

Die Halbzeitbilanz dieser Wahlperiode zeigt, dass Berlin in der Gleichstellungspolitik konkrete Fortschritte gemacht hat: In den Vorständen der landeseigenen Unternehmen sitzen 41,5 Prozent Frauen, in den Aufsichtsräten sogar über 50 Prozent, im Jahr 2012 waren es noch 15, bzw. 38,8 Prozent. Das Landesgleichstellungsgesetz wird konsequent umgesetzt und wirkt.

Auch in der Privatwirtschaft haben wir viele Berliner Unternehmen gewinnen können, mehr Gleichstellung in ihren Unternehmen durchzusetzen. Die 2018 begonnene Kampagne „Gleichstellung gewinnt“ in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer zu Berlin sowie der Handwerkskammer Berlin versteht sich als Impulsgeberin für eine neue Unternehmenskultur in Berlin. Prominente Botschafterinnen und Botschafter werben für dieses Ziel, Unternehmensbesuche und Impulstage stellen Berliner Unternehmen Möglichkeiten vor, wie sie selbst zum Kulturwandel beitragen können. Mit der Unterzeichnung der gemeinsamen Charta schließen sie sich der Kampagne an, zwischenzeitlich haben 76 Unternehmen und Institutionen die Charta unterschrieben.

Im Anti-Gewalt-Bereich wurden die Kapazitäten der Frauenhäuser sukzessive erhöht. Bestehende Beratungsangebote wurden ausgebaut und erweitert, beispielsweise im Bereich häusliche und sexuelle Gewalt oder Cyberstalking. Berlin hat das sehr gut aufgestellte Hilfesystem weiter verstärkt. Insbesondere zeigt der Ausbau der gezielten Wohnungsvermittlung Wirkung, da sich die Verweildauer in den Frauenhäusern reduziert hat. Auch wurden die sogenannten 2-Stufe-Wohnungen ausgebaut, um den Weg vom Frauenhaus in die eigene Wohnung zu unterstützen. Zur Stärkung der Antigewaltarbeit wurde die Ende 2016 gestartete Kampagne „Nein heißt Nein“ weiter ausgebaut.

Berlin ist auch die Hauptstadt der Alleinerziehenden. In der Stadt leben rund 100.000 Alleinerziehende, das sind knapp 30 Prozent aller Haushalte mit minderjährigen Kindern. Der Senat hat in Lichtenberg, Mitte und Neukölln drei weitere Anlaufstellen für Alleinerziehende, in denen die spezifischen Angebote für diese Zielgruppe verbessert und sichtbar gemacht werden, ausgebaut, sodass diese mit Reinickendorf und Marzahn-Hellersdorf nun in fünf Bezirken existieren. Begleitend dazu wurde eine landesweite Stelle zur Koordinierung eingerichtet.

Mit dem Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm III wird Berlin dem Anspruch gerecht, dass Gleichstellung in allen Politikfeldern vorangebracht wird. Dies ist übrigens ein Auftrag unseres Grundgesetzes, Artikel 3, Absatz 2, in dem es heißt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Insbesondere im EU-Wahljahr 2019 war es ein wichtiges Signal, dass der Regierende Michael Müller am 29. November 2018 für das Land Berlin die „Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ unterzeichnet hat. Die Charta wurde vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) und dessen Mitgliedern entwickelt. Mit ihrer Unterzeichnung bekennen sich Lokal- und Regionalregierungen Europas formell und öffentlich zum Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern. Gleichzeitig konnte Berlin das 10-jährige Jubiläum des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms feiern.